Mittwoch, 27. August 2025

Das Selbstbestimmungsgesetz – wer schützt Kinder und Jugendliche?


 

 


 









Text Juliane Beer

Anders als die Medien suggerieren geht es beim Selbstbestimmungsgesetz bei Weitem nicht lediglich um Änderungen des Geschlechtseintrags. Nicht nur die Rechte von Frauen wurden im Gesetzestext “vergessen“, Kinder und Jugendliche stehen ebenso schutzlos da.

Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?

Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, seit November 2024 in Kraft, löst in Deutschland das bisherige Transsexuellengesetz ab.

Unter anderem soll die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht werden. Beispielsweise können Minderjährige ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt auf dem zuständigen Amt ändern, eine psychologische Begutachtung ist nicht mehr nötig. Stimmen die Eltern nicht zu kann ein Gericht entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist bislang viel von erwachsenen Männern, die sich als Frau “fühlen“ und eben dieses Gefühl amtlich absegnen lassen, gesprochen und geschrieben worden. Diese Männer haben seit 11/2024 das Recht, in Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten usw. für Frauen einzudringen, außerdem konnten sie bislang nahezu ungehindert im Frauensport antreten (immerhin diese Regelung wird gerade international unter die Lupe genommen) und sich auf Frauenquotenplätze in der Politik bewerben. Zudem haben sie Zutritt zu Frauenhäusern, also zu Einrichtungen, in denen von Männergewalt betroffene Frauen Schutz finden. Nicht mal im Frauengefängnis ist eine Verurteilte sicher vor Männern, dieser Fall geht aktuell durch die Medien: Marla Svenja Liebich, verurteilte rechtsradikale Person, darf eine Gefängnisstrafe in einem Frauenknast absitzen. Die Absurdität dieses Gesetzes und die Gefährlichkeit für Frauen ist somit ins Rampenlicht gesetzt. In einer Demokratie sind vor dem Gesetz alle gleich, so dürfen also nicht nur Rechtsradikale sondern auch Frauenmörder und Vergewaltiger im Frauengefängnis ihre Strafe absitzen, wenn sie sich auf dem Amt rechtzeitig zur Frau erklärt haben.

Ein männliches Recht auf Okkupation von Frauenräumen gilt übrigens auch für den Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalt.

An dieser Stelle soll es jedoch um ein weiteres Problem gehen, das in Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz bislang in Deutschland weniger Aufmerksamkeit erhielt.

Jugendliche, Hormone, Operationen

Obwohl das Selbstbestimmungsgesetz Minderjährigen erlaubt, ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt zu ändern, bleibt die medizinische Seite davon unberührt. Die Entscheidung über medizinische Maßnahmen wie Verordnung von Pubertätsblockern, Hormontherapien oder Operationen fällt weiterhin unter das Medizinrecht und die ärztliche Verantwortung.

Der Deutsche Ärztetag forderte 2024, dass solche Behandlungen, wenn überhaupt, nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien erfolgen dürften. Voraussetzungen müssten sein:

Multidisziplinäres Behandlungsteam (inkl. Psychologie, Endokrinologie, Ethikkommission)

Abgeschlossene medizinische und psychiatrische Diagnostik

Ausschluss anderer psychischer Störungen

Langfristige Nachverfolgung der Therapieergebnisse (mind. 10 Jahre)

Es handle sich bei Hormontherapien und Operationen um irreversible Eingriffe bei physiologisch gesunden Minderjährigen. Eine aktuelle Evidenzlage zeige, dass o.g. Maßnahmen nicht zuverlässig den Leidensdruck oder die psychische Gesundheit bei betroffenen Jugendlichen verbessern würden.

Wer betroffene Jugendliche dazu hören und lesen möchte gibt in eine Suchmaschine oder bei youtube das Stichwort Detransition ein. Detransition bedeutet, zu versuchen, eine Hormontherapie oder Operation rückgängig zu machen. Die Berichte der Betroffenen sind erschütternd, umso mehr, wenn man bedenkt, dass diese Menschen den größten Teil ihres Lebens noch vor sich haben.



Und international?

Auch international ist man kritisch. Fachgesellschaften und Ethikkommissionen warnen vor vorschnellen Operationen bei Kindern, da diese irreversibel sind und langfristige psychische sowie körperliche Folgen haben könnten. Man kritisiert insbesondere die mangelnde wissenschaftliche Evidenz und die starke Orientierung an subjektiven Selbsteinschätzungen von Kindern.

Hier eine Übersicht:



DGKJP (Deutschland)*

Intern gespalten

Einige Fachleute warnen vor Risiken und fordern mehr psychologische Begleitung

Nationale Akademie für Medizin (Frankreich)

Ablehnend gegenüber frühen medizinischen Eingriffen

Risiko von Überdiagnosen, irreversible Folgen, Detransitionen

Schwedischer Gesundheitsrat

Neue restriktive Leitlinien

Nutzen von Pubertätsblockern bei Minderjährigen überwiegt Risiken nicht

Fachleute aus Zürich (Schweiz)

Politische Initiativen gegen OPs bei Minderjährigen

Fokus auf psychologische Betreuung


*Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V.



Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass heutzutage für den Schutz intergeschlechtlich geborener Kinder strenge Regeln in Bezug auf “angleichende Operationen“ die einst oft gleich nach der Geburt vorgenommen wurden, gelten. Unter intergeschlechtlichen Menschen versteht man Menschen, die ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen. Dies ist nicht zu Verwechseln mit Menschen/Kindern, die man als “trans“ bezeichnet. In der Regel werden sogenannte Transkinder mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren, fühlen sich jedoch “im falschen Körper“, als ob ein Körper “falsch“ sein könnte. Wenigstens bei Menschen mit körperlicher Behinderung ist unsere westliche Gesellschaft so weit, die Körper Betroffener nicht mehr als “falsch“ zu kategorisieren. Dass man den Begriff “falscher Körper“ bei Menschen, die aus welchen Gründen auch immer mit ihrem im Mutterleib entstandenen Geschlecht Probleme haben, zulässt, ist einer der vielen aktuellen Rückschritte rund um das Thema Geschlecht.

Zurück zu intergeschlechtlichen Kindern: 2021 wurde ein Gesetz (§1631e BGB) verabschiedet, das medizinisch nicht notwendige Operationen an den Geschlechtsmerkmalen verbietet. Ziel des Gesetzes ist der Schutz dieser Kinder/ die Vermeidung vorschneller Eingriffe bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Wie bereits erwähnt sind Kinder und Jugendliche, die sich im “falschen Körper“ fühlen weitaus weniger gut davor geschützt, Eingriffe an sich vornehmen zu lassen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Über daraus resultierende lebenslange Gesundheitsprobleme weiß man noch viel zu wenig. Das Selbstbestimmungsgesetz überlässt Entscheidungen über medizinische Maßnahmen (Pubertätsblocker, Hormontherapien, Operationen) dem Medizinrecht und ärztlicher Verantwortung. Die kritische Beurteilung z.B. des Deutschen Ärztetages ist jedoch nicht bindend.

Dies zeigt beispielsweise die Veranstaltung

Symposium zur Geschlechtsinkongruenz am 17. September 2025 in Berlin. Geworben wird mit einer “hochkarätige Plattform für den interdisziplinären Austausch zur leitliniengerechten Behandlung von Geschlechtsinkongruenz im Kindes (!)-, Jugend (!)- und Erwachsenenalter“

Laut Veranstaltungsbeschreibung wird die Behandlung von Geschlechtsinkongruenz leitliniengerecht und evidenzbasiert diskutiert. Das bedeutet: Operationen werden nicht pauschal abgelehnt, sondern als Teil eines individuellen, interdisziplinären Behandlungsplans betrachtet. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich auch an chirurgische Fachpersonen, was zeigt, dass “körperangleichende“ Eingriffe als relevante Option im Versorgungsspektrum gesehen werden.

Die Frage ist, ob hier ein neuer Markt im Bereich Medizin etabliert werden soll, gefördert durch die Öffentlichkeitsarbeit von Transorganisationen, legalisiert durch ein Gesetz, das Geschlechtsänderungen per Sprechakt als das neue Normal ausgibt, sich aber ausdrücklich heraushält, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pharmabranche und Operationsgeschäft geht.

Das Programm für den 17 . September sieht wie folgt aus:


Uhrzeit

Programmpunkt

14:00–14:30

Grußworte von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (MdB), Prof. Dr. Romanos & Prof. Dr. Heinz

14:30–15:00

Vortrag: Geschlechtliche Vielfalt im Wandel der Zeit – Annette Güldenring

15:00–15:30

Vortrag: S2k-Leitlinie für Kinder & Jugendliche – Prof. Dr. Georg Romer

15:45–16:15

Vortrag: S3-Leitlinie für Erwachsene – Priv.-Doz. Dr. Timo O. Nieder

16:15–16:45

Vortrag: Geschlechtsidentitätskompetenz in der Praxis – Mari Günther



Der Vortrag um 14:30 Uhr - Geschlechtliche Vielfalt im Wandel der Zeit - wäre der richtige Moment, den Vortragsaal zu stürmen, um den Teilnehmern zu erklären, dass sich geschlechtliche Vielfalt tragischerweise auf dem Rückmarsch in die Vergangenheit oder auch zu den Gepflogenheiten einiger muslimisch geprägter Staaten befindet, wo schwule Männer, die beim Sex erwischt werden, der Todesstrafe entgehen können, wenn sie sich zur Frau umoperieren lassen. Und auch im Westen gab es Zeiten, da ein Mädchen, das auf Bäume kletterte und ein Junge, der mit Puppen spielte Argwohn hervorrief. Mit dem Unterschied, dass es zu dieser Zeit noch keine Queerbeauftragten, keine NGOs und keinen diesbezüglichen Pharma- und Operationsmarkt gab, die ihre Dienste nicht nur anboten sondern diese trendbewussten Müttern als Zeichen elterlicher Fürsorge zu verkaufen versuchten.

Und ja, im Westen waren wir schon weiter. Viel weiter. Ab den 1960er Jahren standen Männer mit Lockenmähnen, Perlenschmuck und Blümchenhemden auf den Rock´n ´Roll-Bühnen der Welt, in den 1980er Jahren war es in Westberliner Szenekneipen zu vorgerückter Stunde üblich, dass schwule, grell geschminkte Männer im Abendkleid den Tresen erklommen um sich dort wie auch immer aufzuführen oder Szenediskotheken Frauen im Herrenanzug und mit Pomadefrisur als Türsteherinnen beschäftigten. Legendär war eine Türsteherin, die mit gut bestücktem Pistolengürtel ihre Kreuzberger Disko-Tür hütete. Zu Zeiten von Post-Punk und New Wave trugen heterosexuelle Männer Schminke und Nagellack, in der Gothic-Szene bis heute.

 

Natürlich gab es auch schon damals Transsexuelle. Doch die meisten Leute trugen und taten, was ihnen Spaß machte, ohne sich im “falschen Körper“ zu fühlen oder gar in die Räume des anderen Geschlechts einzudringen. Wäre es nicht erstrebenswert, Menschen wieder solche Freiheiten zu gönnen, ohne dass sie sich dafür irreversibel körperverletzen lassen müssen?

Wir wollen gegen den Rückschritt demonstrieren:


Am 15. September ab 11 Uhr in Münster 

Uniklinik Münster 

Domagkstraße 5 

48149 Münster 

vor dem Albert-Schweitzer-Denkmal

 

Am 17. September ab 15 Uhr in Berlin

Eingang Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk

Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin


Weiterführende Infos zu o.g. Themen

Symposium Geschlechts-inkongruenz am 17.09.2025 - Theodor-Wenzel-Werk e.V.

Ärztekammer: Keine Trans-Behandlung für Minderjährige! - Kein Mädchen

OP-Verbot intergeschlechtliche Kinder | Institut für Menschenrechte

Transgender: Fachgesellschaften warnen vor Geschlechtsumwandlung bei Kindern

https://www.frauenheldinnen.de/themen/selbstbestimmungsgesetz/transmedizin-ist-ein-irrweg/?fbclid=IwY2xjawMag7lleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBZdXZDU2s1a0xJQndOb2M3AR54on1k3nHM_8E6tfZHz1TL-CF-70NOGv51o3gZHjMvJHcBMR8cU4uEWtJO_A_aem_PEyuiBbj2u58tj-vFXxyOQ

https://www.youtube.com/watch?v=gyjK-4G-j3M&t=3919s

Freitag, 22. August 2025

Jahr eins nach Veröffentlichung der RKI-Sitzungsprotokolle

 

 

 

 
 

 




Ein Jahr ist es her, dass Sitzungsprotokolle des Robert Koch Instituts veröffentlicht wurden. Vor dem Berliner Institut hält man seit 2022 Mahnwachen ab, im Münchner Massel-Verlag wurde soeben ein Buch rund um Fragen zu den Protokollen veröffentlicht. Und mich treibt eine Frage um.




Text und Fotos Juliane Beer



Jeden Montag von 12:00 bis 14:00 Uhr steht vor dem Berliner Robert Koch Institut eine Gruppe Aktivisten, hält eine Mahnwache ab, möchte u.a. daran erinnern, dass vor einem Jahr Sitzungsprotokolle des RKI aus der Corona-Zeit veröffentlicht und der Bevölkerung zugänglich gemacht wurden. Am vergangenen Montag kam ich mit den Aktivisten vor Ort ins Gespräch. Tenor: Man staune, wie wenig Empörung sich in der “betrogenen“ Bevölkerung nach Veröffentlichung der Protokolle breit mache. Meine These, dass die meisten Menschen sich ungern ausgiebig damit befassen möchten, betrogen worden zu sein und womöglich längerfristige und/oder Spätschäden davon zu tragen, war den Aktivisten durchaus nicht neu. Dennoch...

Den Leute, die jeden Montagmittag anprangern, dass ein demokratischer Supergau wie 2020 bis 2023 bislang relativ folgenlos blieb, gilt meine Hochachtung.

Mir stellt sich in Sachen RKI-Sitzungsprotokolle allerdings eine weitere Frage.

Von vorne:

Im Juli 2024 wurden, vermutlich von einer/einem Mitarbeiter/in, Corona-Sitzungsprotokolle des Robert Koch Instituts der Aktivistin und Publizistin Aya Valeskes zugespielt, die diese dann veröffentlichte. Aus den Protokollen geht unmissverständlich hervor, dass, anders als bis 2024 von Politik und Medien behauptet, nicht die Regierung dem Rat der Wissenschaft folgte, sondern die Regierung das RKI anwies, die gewünschten Argumente zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen zu liefern. Von der Politik festgelegte Maßnahmen wie Hausarrest, das Tragen von Arbeitsschutzmasken (auf deren Packung der Warnhinweis, das Produkt schütze nicht vor Viren) oder der Druck, sich an einem Versuch mit einem experimentellen Präparat zu beteiligen, konnten der weitgehend ahnungslosen Bevölkerung damit als wissenschaftsbasiert verkauft werden.

Kritische Stimmen wurden von Politik und Medien mit lächerlichen Appellen wie etwa dem unwissenschaftlichen Aufruf „der (einen!) Wissenschaft“ zu folgen zum Schweigen gebracht, Kritiker, die nicht klein bei gaben, wurden ihrer Reputation oder ihrer Ämter enthoben.

Allein dies ist natürlich jedem demokratisch gesinnten Menschen Skandal genug. Doch wenn diejenigen, die während der Corona-Jahre im Gleichschritt mit den Regierenden marschierten und teilweise noch immer die politischen Maßnahmen lauter verteidigen als mittlerweile die, die sie auf den Weg gebracht hatten, aus den RKI-Protokollen nicht den Anflug eines demokratischen Bankrotts herauslesen, ist auch das verständlich. Wird eine Regierung von erwachsenen Menschen mit Vater oder Mutter bzw. mit beiden verwechselt, dürften eben diese RKI-Protokolle sehr vermutlich als Überfürsorglichkeit der vermeintlichen Eltern gelesen und verteidigt werden. Die Eltern entschieden zu streng, ja, aber das zeige doch nur, wie besorgt sie um das Wohl der vermeintlichen Kinder waren. Dass die vermeintlichen Eltern nicht nur zu streng waren, sondern es auch mit der Wahrheit nicht so genau nehmen bewies übrigens gerade gestern, am 21. August 2025, Virologe Christian Drosten, Übervater alter Corona-Kinder. Im Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen behauptete er, ein gewisses Papier der Leopoldina, verziert mit seiner Unterschrift habe keine allgemeine Impfpflicht gefordert.

Drosten am 21. 8. 2025 zu jener Leopoldina-Empfehlung vom 27.11.2021:

Zitat: "Da steht nicht drin, dass wir eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung empfohlen haben" Zitat Ende.

Die Leopoldina-Empfehlung vom 27.11.2021:

Zitat "[...]die Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen [...]"Zitat Ende

Zitat "[...]Auch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist unter den aktuellen, vor einem Jahr so nicht vorhersehbaren Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt: als letzte Maßnahme, um eine Impflücke zu schließen, die sich augenscheinlich anders nicht beheben lässt. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft vor weiteren desaströsen Folgen bewahrt werden[...]" Zitat Ende

 https://leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Nationale_Empfehlungen/2021_Coronaviurs-Pandemie_Klare_und_konsequente_Ma%C3%9Fnahmen.pdf

Eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss ist strafbar.

Nebenbei: Mit alten Kindern über die RKI-Protokolle bzw. die Corona-Maßnahmen zu diskutieren, wie es immer wieder versucht wird, werte ich als Überheblichkeit. Man müsste weit vor Corona ansetzen, nämlich da, wo Autonomie und das Loslösen von Autoritätspersonen seinen Anfang nimmt und dazu sind die allermeisten von uns schlichtweg nicht ausgebildet. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass es die Infantilen bis heute wenig bis gar nicht belastet, wie sehr die wirklichen Kinder während der Corona-Jahre gelitten haben.

Was sich allerdings lohnt ist, die Aussage „Die RKI-Protokolle bergen keinen Skandal“ noch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Plötzlich scheint eben diese Aussage nicht lediglich von Infantilität oder einer uneingeschränkten Bereitschaft, einer Autorität zu gehorchen, zu zeugen. Doch zunächst:

Fledermaus oder Labor

Es verdichten sich die Indizien (Furinspaltstelle, Patent am Corona- Virus der Firma Moderna vor 2020, örtliches Auftreten von Coronaviren im Abwasser vor 2020 usw.) dass das Corona-Virus eben nicht von einer Fledermaus auf den Menschen übergesprungen ist sondern aus einem Gain of Funktion-Labor stammt, wo u.a. Viren so manipuliert werden, dass sie für Menschen sowohl infektiöser werden als auch schwerere Krankheitsverläufe auslösen können. In den USA ist die Labor-Theorie zu Corona bereits Konsens. Es kursiert zudem eine weitere Theorie, wonach das Virus eigentlich Produkt der Impfstoffforschung sei. Chinesische Fledermäuse sollten mit einem sich selbst verbreitenden Impfstoff gegen bereits bekannte Coronaviren immunisiert werden. Das, was wir als neues Corona-Virus kennenlernen durften, wäre bei dieser Unternehmung aus dem Labor entfleucht. Ob eine der beiden Theorien tatsächlich zutrifft oder etwas völlig anderes geschah, werden weitere Untersuchungen innerhalb der nächsten Jahren zeigen.

Und dann?

Würde sich die eine oder die andere Laborthese bestätigen, sähen sich beteiligte oder mitwissende Regierungen spätestens nach Corona Lockdown und Impfkampagne einer Flut von Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Der Corona-Ausbruch wäre keine "Naturkatastrophe" mehr, keine Zoonose, also Übertragung eines Virus von Tier auf Bevölkerung, sondern menschengemachtes Werk, womöglich aufgrund nicht ausreichender Sicherheitsvorkehrungen, will man das Hantieren mit gefährlichen Viren, die im schlimmsten Fall tatsächlich unzählige Menschenleben kosten könnten, nicht von vorne herein verurteilen und somit verbieten.

Wie verschmerzbar wirken dagegen Sitzungsprotokolle einer Behörde, also Zeugnisse, dass eine überfürsorgliche Politik, die doch eigentlich nur ihre “Kinder“ schützen wollte, aus Sorge um diese übers Ziel hinaus schoss?

Auffallend ist, dass in den RKI-Protokollen keine nennenswerten Hinweise zum Ursprung des Corona-Virus zu finden sind, keine Fragen, keine Hinweise darauf, wer etwas dazu hätte wissen können. War man an dieser Frage nicht interessiert? Die wichtigste Frage rund um die gesamte Zirkusvorstellung war nicht der Rede wert? Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass jede sich als demokratisch bezeichnende Regierung ungleich lieber als überfürsorglich ( mit allen daraus resultierenden Fehlern in einem derart unvorhersehbaren Fall) in die Geschichte eingehen will als einzuräumen, dass bei gefährlicher Forschung zu fragwürdigen Zwecken ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen ein Unfall geschah, der zu nicht absehbaren Folgen für die Bevölkerung weltweit hätte führen können.

Insofern könnte man sich fragen, ob das Durchstechen (lektorierter) RKI-Sitzungsprotokolle an eine Person mit starker online-Präsenz nicht vielleicht sogar absichtlich geschah um von weitaus heikleren Fragen zu dem Virus-Ursprung sowie der Zukunft der Gain of Funktion-Foschung abzulenken.

Wie es sich auch verhalten mag - die RKI-Sitzungsprotokolle sind mindestens ein Zeugnis dessen, dass Grundrechte auch in einer westlichen Demokratie lediglich in Zeiten guten Wetters Gültigkeit besitzen und ein Großteil der Bevölkerung allzu bereit ist, sich sinnlosen Anordnungen zu fügen, wenn von einer Regierung (am Parlament vorbei) so gewollt.

Man kann davon ausgehen, dass eine vollständige Klärung der Vorkommnisse rund um Corona noch Jahre dauern wird; wenn ein Großteil der Bevölkerung auch weiterhin wenig bis kein Interesse daran zeigt, womöglich bis zur nächsten Generation. Doch gerade solche Wissenschaftler, deren Thesen sich inzwischen bewahrheitet haben, ohne dass sie von Medien und Politik rehabilitiert werden, werden sehr vermutlich nicht locker lassen.

Wessen Interesse nun doch geweckt ist, wer sich aber dennoch nicht durch tausende Protokoll-Seiten arbeiten möchte: Soeben ist das Buch Vereinnahmte Wissenschaft erschienen, das sich der wichtigste Passagen annimmt. Die Beiträge schrieben Autoren aus den Bereichen Wissenschaft, Politik, Psychologie, Journalismus, Rechtsordnung:
Aya Velázquez / Bastian Barucker / Paul Schreyer / Philippe Debionne / Frauke Rostalski / Ruth Schneeberger / Wolfgang Kubicki / Elke Bodderas / Volker Boehme-Neßler / Oliver Hirsch / Kai Kisielinski / Franziska Meyer-Hesselbarth / Sebastian Lucenti / Svenja Flaßpöhler / Elisa Hoven / Juli Zeh / Valeria Petkova / Alexander Konietzky / Sabine C. Stebel

Zu beziehen ist es hier:

https://www.masselverlag.de/Programm/Vereinnahmte-Wissenschaft/

Mittwoch, 13. August 2025

Das Selbstbestimmungsgesetz, vorgestellt vom Netzwerk Frauenrechte

 





Im Rahmen der Kneipentalkshow Der bedingungslose Nachmittag sprach ich im August 2025 mit Irene Kosok und Melanie Schulz, Mitfrauen des soeben gegründeten Netzwerks Frauenrechte sowie der Gründerin Ulrike A., telefonisch aus Irland zugeschaltet, über die Notwendigkeit eines neuen Frauenrechtsvereins und darüber, warum das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in seiner aktuellen Form erhebliche Gefahren für Frauen und Jugendliche birgt und deshalb abzulehnen ist.

Natürlich konnten in der Zeit, die uns zur Verfügung stand, nicht alle Themen wie beispielsweise die Auswirkungen von Pubertätsblockern und Amputationen von Geschlechtsorganen bei Jugendlichen oder die Gefahren durch männliche Okkupation von Frauen(schutz)räumen ausreichend erläutert werden, jedoch waren wir bemüht die wichtigsten Aspekte des kinder- und frauengefährdenden Gesetzes zumindest vorzustellen.

Für Interessierte haben wir unter den Film bei youtube eine Sammlung von links zu weiterführenden Informationen, Veranstaltungen sowie eine Literaturliste gestellt.

Familie Özoğuz: Aydan und ihre Brüder Javuz und Gürhan

  Warum die Distanzierung der SPD-Politikerin von der politischen Agenda ihrer Brüder unglaubwürdig ist     Text und Foto: Birgit Gärtner   ...