Das Selbstbestimmungsgesetz – wer schützt Kinder und Jugendliche?
Text Juliane Beer
Anders als die Medien suggerieren geht es beim Selbstbestimmungsgesetz bei Weitem nicht lediglich um Änderungen des Geschlechtseintrags. Nicht nur die Rechte von Frauen wurden im Gesetzestext “vergessen“, Kinder und Jugendliche stehen ebenso schutzlos da.
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?
Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, seit November 2024 in Kraft, löst in Deutschland das bisherige Transsexuellengesetz ab.
Unter anderem soll die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht werden. Beispielsweise können Minderjährige ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt auf dem zuständigen Amt ändern, eine psychologische Begutachtung ist nicht mehr nötig. Stimmen die Eltern nicht zu kann ein Gericht entscheiden.
Im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist bislang viel von erwachsenen Männern, die sich als Frau “fühlen“ und eben dieses Gefühl amtlich absegnen lassen, gesprochen und geschrieben worden. Diese Männer haben seit 11/2024 das Recht, in Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten usw. für Frauen einzudringen, außerdem konnten sie bislang nahezu ungehindert im Frauensport antreten (immerhin diese Regelung wird gerade international unter die Lupe genommen) und sich auf Frauenquotenplätze in der Politik bewerben. Zudem haben sie Zutritt zu Frauenhäusern, also zu Einrichtungen, in denen von Männergewalt betroffene Frauen Schutz finden. Nicht mal im Frauengefängnis ist eine Verurteilte sicher vor Männern, dieser Fall geht aktuell durch die Medien: Marla Svenja Liebich, verurteilte rechtsradikale Person, darf eine Gefängnisstrafe in einem Frauenknast absitzen. Die Absurdität dieses Gesetzes und die Gefährlichkeit für Frauen ist somit ins Rampenlicht gesetzt. In einer Demokratie sind vor dem Gesetz alle gleich, so dürfen also nicht nur Rechtsradikale sondern auch Frauenmörder und Vergewaltiger im Frauengefängnis ihre Strafe absitzen, wenn sie sich auf dem Amt rechtzeitig zur Frau erklärt haben.
Ein männliches Recht auf Okkupation von Frauenräumen gilt übrigens auch für den Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalt.
An dieser Stelle soll es jedoch um ein weiteres Problem gehen, das in Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz bislang in Deutschland weniger Aufmerksamkeit erhielt.
Jugendliche, Hormone, Operationen
Obwohl das Selbstbestimmungsgesetz Minderjährigen erlaubt, ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt zu ändern, bleibt die medizinische Seite davon unberührt. Die Entscheidung über medizinische Maßnahmen wie Verordnung von Pubertätsblockern, Hormontherapien oder Operationen fällt weiterhin unter das Medizinrecht und die ärztliche Verantwortung.
Der Deutsche Ärztetag forderte 2024, dass solche Behandlungen, wenn überhaupt, nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien erfolgen dürften. Voraussetzungen müssten sein:
Multidisziplinäres Behandlungsteam (inkl. Psychologie, Endokrinologie, Ethikkommission)
Abgeschlossene medizinische und psychiatrische Diagnostik
Ausschluss anderer psychischer Störungen
Langfristige Nachverfolgung der Therapieergebnisse (mind. 10 Jahre)
Es handle sich bei Hormontherapien und Operationen um irreversible Eingriffe bei physiologisch gesunden Minderjährigen. Eine aktuelle Evidenzlage zeige, dass o.g. Maßnahmen nicht zuverlässig den Leidensdruck oder die psychische Gesundheit bei betroffenen Jugendlichen verbessern würden.
Wer betroffene Jugendliche dazu hören und lesen möchte gibt in eine Suchmaschine oder bei youtube das Stichwort Detransition ein. Detransition bedeutet, zu versuchen, eine Hormontherapie oder Operation rückgängig zu machen. Die Berichte der Betroffenen sind erschütternd, umso mehr, wenn man bedenkt, dass diese Menschen den größten Teil ihres Lebens noch vor sich haben.
Und international?
Auch international ist man kritisch. Fachgesellschaften und Ethikkommissionen warnen vor vorschnellen Operationen bei Kindern, da diese irreversibel sind und langfristige psychische sowie körperliche Folgen haben könnten. Man kritisiert insbesondere die mangelnde wissenschaftliche Evidenz und die starke Orientierung an subjektiven Selbsteinschätzungen von Kindern.
Hier eine Übersicht:
DGKJP (Deutschland)* |
Intern gespalten |
Einige Fachleute warnen vor Risiken und fordern mehr psychologische Begleitung |
Nationale Akademie für Medizin (Frankreich) |
Ablehnend gegenüber frühen medizinischen Eingriffen |
Risiko von Überdiagnosen, irreversible Folgen, Detransitionen |
Schwedischer Gesundheitsrat |
Neue restriktive Leitlinien |
Nutzen von Pubertätsblockern bei Minderjährigen überwiegt Risiken nicht |
Fachleute aus Zürich (Schweiz) |
Politische Initiativen gegen OPs bei Minderjährigen |
Fokus auf psychologische Betreuung |
*Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass heutzutage für den Schutz intergeschlechtlich geborener Kinder strenge Regeln in Bezug auf “angleichende Operationen“ die einst oft gleich nach der Geburt vorgenommen wurden, gelten. Unter intergeschlechtlichen Menschen versteht man Menschen, die ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen. Dies ist nicht zu Verwechseln mit Menschen/Kindern, die man als “trans“ bezeichnet. In der Regel werden sogenannte Transkinder mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren, fühlen sich jedoch “im falschen Körper“, als ob ein Körper “falsch“ sein könnte. Wenigstens bei Menschen mit körperlicher Behinderung ist unsere westliche Gesellschaft so weit, die Körper Betroffener nicht mehr als “falsch“ zu kategorisieren. Dass man den Begriff “falscher Körper“ bei Menschen, die aus welchen Gründen auch immer mit ihrem im Mutterleib entstandenen Geschlecht Probleme haben, zulässt, ist einer der vielen aktuellen Rückschritte rund um das Thema Geschlecht.
Zurück zu intergeschlechtlichen Kindern: 2021 wurde ein Gesetz (§1631e BGB) verabschiedet, das medizinisch nicht notwendige Operationen an den Geschlechtsmerkmalen verbietet. Ziel des Gesetzes ist der Schutz dieser Kinder/ die Vermeidung vorschneller Eingriffe bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.
Wie bereits erwähnt sind Kinder und Jugendliche, die sich im “falschen Körper“ fühlen weitaus weniger gut davor geschützt, Eingriffe an sich vornehmen zu lassen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Über daraus resultierende lebenslange Gesundheitsprobleme weiß man noch viel zu wenig. Das Selbstbestimmungsgesetz überlässt Entscheidungen über medizinische Maßnahmen (Pubertätsblocker, Hormontherapien, Operationen) dem Medizinrecht und ärztlicher Verantwortung. Die kritische Beurteilung z.B. des Deutschen Ärztetages ist jedoch nicht bindend.
Dies zeigt beispielsweise die Veranstaltung
Symposium zur Geschlechtsinkongruenz am 17. September 2025 in Berlin. Geworben wird mit einer “hochkarätige Plattform für den interdisziplinären Austausch zur leitliniengerechten Behandlung von Geschlechtsinkongruenz im Kindes (!)-, Jugend (!)- und Erwachsenenalter“
Laut Veranstaltungsbeschreibung wird die Behandlung von Geschlechtsinkongruenz leitliniengerecht und evidenzbasiert diskutiert. Das bedeutet: Operationen werden nicht pauschal abgelehnt, sondern als Teil eines individuellen, interdisziplinären Behandlungsplans betrachtet. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich auch an chirurgische Fachpersonen, was zeigt, dass “körperangleichende“ Eingriffe als relevante Option im Versorgungsspektrum gesehen werden.
Die Frage ist, ob hier ein neuer Markt im Bereich Medizin etabliert werden soll, gefördert durch die Öffentlichkeitsarbeit von Transorganisationen, legalisiert durch ein Gesetz, das Geschlechtsänderungen per Sprechakt als das neue Normal ausgibt, sich aber ausdrücklich heraushält, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pharmabranche und Operationsgeschäft geht.
Das Programm für den 17 . September sieht wie folgt aus:
Uhrzeit |
Programmpunkt |
---|---|
14:00–14:30 |
Grußworte von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (MdB), Prof. Dr. Romanos & Prof. Dr. Heinz |
14:30–15:00 |
Vortrag: Geschlechtliche Vielfalt im Wandel der Zeit – Annette Güldenring |
15:00–15:30 |
Vortrag: S2k-Leitlinie für Kinder & Jugendliche – Prof. Dr. Georg Romer |
15:45–16:15 |
Vortrag: S3-Leitlinie für Erwachsene – Priv.-Doz. Dr. Timo O. Nieder |
16:15–16:45 |
Vortrag: Geschlechtsidentitätskompetenz in der Praxis – Mari Günther |
Der Vortrag um 14:30 Uhr - Geschlechtliche Vielfalt im Wandel der Zeit - wäre der richtige Moment, den Vortragsaal zu stürmen, um den Teilnehmern zu erklären, dass sich geschlechtliche Vielfalt tragischerweise auf dem Rückmarsch in die Vergangenheit oder auch zu den Gepflogenheiten einiger muslimisch geprägter Staaten befindet, wo schwule Männer, die beim Sex erwischt werden, der Todesstrafe entgehen können, wenn sie sich zur Frau umoperieren lassen. Und auch im Westen gab es Zeiten, da ein Mädchen, das auf Bäume kletterte und ein Junge, der mit Puppen spielte Argwohn hervorrief. Mit dem Unterschied, dass es zu dieser Zeit noch keine Queerbeauftragten, keine NGOs und keinen diesbezüglichen Pharma- und Operationsmarkt gab, die ihre Dienste nicht nur anboten sondern diese trendbewussten Müttern als Zeichen elterlicher Fürsorge zu verkaufen versuchten.
Und ja, im Westen waren wir schon weiter. Viel weiter. Ab den 1960er Jahren standen Männer mit Lockenmähnen, Perlenschmuck und Blümchenhemden auf den Rock´n ´Roll-Bühnen der Welt, in den 1980er Jahren war es in Westberliner Szenekneipen zu vorgerückter Stunde üblich, dass schwule, grell geschminkte Männer im Abendkleid den Tresen erklommen um sich dort wie auch immer aufzuführen oder Szenediskotheken Frauen im Herrenanzug und mit Pomadefrisur als Türsteherinnen beschäftigten. Legendär war eine Türsteherin, die mit gut bestücktem Pistolengürtel ihre Kreuzberger Disko-Tür hütete. Zu Zeiten von Post-Punk und New Wave trugen heterosexuelle Männer Schminke und Nagellack, in der Gothic-Szene bis heute.
Natürlich gab es auch schon damals Transsexuelle. Doch die meisten Leute trugen und taten, was ihnen Spaß machte, ohne sich im “falschen Körper“ zu fühlen oder gar in die Räume des anderen Geschlechts einzudringen. Wäre es nicht erstrebenswert, Menschen wieder solche Freiheiten zu gönnen, ohne dass sie sich dafür irreversibel körperverletzen lassen müssen?
Wir wollen gegen den Rückschritt demonstrieren:
Am 15.
September ab 11 Uhr in Münster
Uniklinik Münster
Domagkstraße 5
48149 Münster
vor dem Albert-Schweitzer-Denkmal
Am 17. September ab 15 Uhr in Berlin
Eingang Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk
Potsdamer Chaussee 69
14129 Berlin
Weiterführende Infos zu o.g. Themen
Symposium Geschlechts-inkongruenz am 17.09.2025 - Theodor-Wenzel-Werk e.V.
Ärztekammer: Keine Trans-Behandlung für Minderjährige! - Kein Mädchen
OP-Verbot intergeschlechtliche Kinder | Institut für Menschenrechte
Transgender: Fachgesellschaften warnen vor Geschlechtsumwandlung bei Kindern
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