Uns reichts! Keine mehr!





 Text: BG

 Durchschnittlich werden pro Woche zwei Frauen von ihren (Ex)-Partnern umgebracht. Wer das künftig verhindern will, muss die Rahmenbedingungen grundsätzlich ändern und nicht von häuslicher Gewalt Betroffene in Frauenhäusern kasernieren. Und zwar subito!

Kaum war die Debatte über die zum 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) „Partnerschaftsgewalt“ abgeebbt, schon berichteten Medien über den nächsten Mord an einer Frau: In einer Unterkunft für Asylsuchende und Obdachlose in St. Augustin bei Bonn wurde die Leiche einer 17jährigen entdeckt; wenige Tage später  im Hamburger Stadtteil Altona eine mit Messerstichen übelst zugerichtete leblose Frau (sobald die Namen bekannt werden, werde ich sie hier einfügen). In ihrer eigenen Wohnung. Besonders tragisch: Gefunden hat sie ihr elfjähriger Sohn, als Tatverdächtiger wurde dessen von der Familie getrennt lebender Vater festgenommen.
Laut Antwort des Hamburger Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfraktion sind im Jahr 2018 bis Anfang November so viele Frauen von ihren (Ex)-Partner/Ehemännern zu Tode gebracht worden, wie in den Jahren 2016 und 2017 zusammen. In beiden Jahren waren es jeweils drei Frauen, 2018 sind es nun schon sieben – allein in Hamburg.
Solche Nachrichten und auch die PKS sorgen seit einigen Jahren regelmäßig kurz für Aufregung, danach wenden sich Medien und Politik wieder den wirklich wichtigen Themen zu. Konsequenzen gibt es keine, bis auf die immer wiederkehrende Forderung nach mehr Frauenhäusern. Dafür will Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nun 35 Milliarden € in die Hand nehmen. Das wird aber an dem grundsätzlichen Problem nichts ändern.

Alle Jahre wieder dasselbe Schauspiel
Seit 2015 stellt das Bundeskriminalamt (BKA) zum 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) „Partnerschaftsgewalt“ zum Bereich häusliche Gewalt vor. Jedes Jahr wird dabei die Zahl der Toten – 147 Frauen überlebten Gewalt seitens ihres Partners/Ehemannes 2017 nicht – beklagt, jedes Jahr die hohe Zahl der angezeigten Delikte – knapp 114.000 im Jahr 2017 – bejammert und jedes Jahr auf die vermutete Dunkelziffer – auf jedes angezeigte Delikt kommen Schätzungen zufolge vier nicht angezeigte – hingewiesen. Das sind etwa 570.000 betroffene Frauen pro Jahr. Jedes Jahr wird in den Medien laut lamentiert, die Politik bekundet ihr Entsetzen und verspricht Abhilfe zu schaffen. So auch dieses Jahr.
Nur im Gegensatz zu den vorherigen Jahren verspricht Familienministerin Franziska Giffey (SPD) konkrete Maßnahmen. 35 Mio. € will sie in die Hand nehmen, in erster Linie zur Unterstützung bestehender und zur Schaffung neuer Frauenhäuser ().
Das ist gut gemeint – nur leider der ganz falsche Ansatz. Gewalt gegen Frauen beginnt bei verbalen Attacken, Hatespeech im Internet, bedeutet Beschneidung von Frauenrechten in so gut wie allen Lebenslagen, ökonomische Benachteiligung insbesondere von Müttern und älteren Frauen, bis hin zu brutaler Gewalt, die frau nicht überlebt. Kinder sind nach wie vor eine Armutsfalle, vor allem für Frauen, die Mütterfeindlichkeit geht weit bis in feministische Kreise hinein. Andererseits wird den Mädchen ihr Weg als Mutter sozusagen schon in die Wiege gelegt. Kinderlosen Frauen wird das Gefühl vermittelt, keine „richtigen“ Frauen zu sein.
Wer wirklich etwas gegen Gewalt gegen Frauen tun möchte, muss das Problem ganz grundsätzlich angehen und dabei direkt nach der Geburt anfangen. Dazu bedarf es einer Erziehung zu Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung von Mädchen. Bringt Euren Töchtern das Raufen bei. Vor allem aber das Bewusstsein, dass sie das Recht haben, das eigene Leben gegen jede und jeden verteidigen zu dürfen – notfalls auch gegen Euch!  
Es bedarf gleicher Chancen bei Bildung und Ausbildung sowie auf dem Arbeitsmarkt und vor allem der ökonomischen Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Für Frauen und ihre Kinder.
Nicht die betroffenen Frauen gehören abgestraft, stigmatisiert und gesellschaftlich geächtet – nichts anderes ist eine Unterbringung im Frauenhaus – sondern die Täter.
Es muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass es Unrecht ist, zuzuschlagen. Das gilt nicht nur für Männer, die Frauen schlagen, sondern auch für Männer, die Männer schlagen/misshandeln, Konflikte gewaltsam austragen, für Frauen, die ihre Männer/Partner misshandeln und für Erwachsene, die Kindern (sexuelle) Gewalt antun. Eltern beiderlei Geschlechts.
Diese Gesellschaft braucht sozusagen ein konsequentes Anti-Gewalttraining, denn wer in der Kindheit Gewalt erfährt wiederholt dieses Verhaltensmuster mit hoher Wahrscheinlichkeit als Erwachsener.
Im Jahr 2017 registrierte die Polizei „3.542 Fälle von Kindesmisshandlung (§ 225 StGB). Insgesamt gab es 4.247 Opfer, 56,8 Prozent davon waren männlich, 43,2 Prozent weiblich sowie „11.547 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs … im Jahr 2017, 2016 waren es 12.019. In den meisten Fällen kannten sich Opfer und Täter: Von den im Jahr 2017 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.034 mit dem Tatverdächtigen verwandt und 2.945 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.472 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft, 4.697 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 988 Fällen ist die Beziehung ungeklärt. Dies zeigt: Nicht einmal jeder zweite Missbrauchsfall wird von einer dem Opfer fremden Person verübt. Vielmehr findet die Tat oft im häuslichen Bereich oder in sozialen Bezügen statt. Der Großteil der 8.881 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2017 war männlich (8.510 Tatverdächtige), mehr als zwei Drittel der Opfer weiblich." "Sexueller Missbrauch“ ist der offizielle Terminus für dieses Delikt. Den lehne ich ab. Es gibt keinen Gebrauch, schon gar keinen sexuellen, und demzufolge auch keinen Missbrauch. Es ist schlicht Gewaltausübung, Folter, mit deren Folgen die Opfer ihr Leben lang zu kämpfen haben werden.
(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder ist ein Bereich mit großem Dunkelfeld. Experten, u.a. dem ehemaligen Kriminalkommissar Manfred Paulus, zufolge sind Frauen zu etwa 50% an Gewaltdelikten gegen Kinder beteiligt, auch bei sexueller Gewalt, Kinderpornographie oder –prostitution; davon betroffen sind etwa gleich viel Jungen wie Mädchen. Frauen üben demnach zwar seltener direkt sexuelle Gewalt aus, aber sie sind z. B. maßgeblich involviert in die Netzwerke der Kinderpornographie/prostitution und aktiv bei der Organisation.

Die Fakten
Insgesamt weist die Statistik „Partnerschaftsgewalt“ für das Jahr 2017 138.993 angezeigte Delikte an, davon betroffen sind 113.965 (82%) Frauen und 25.028 (18%) Männer. Bei Vergewaltigungen sind es fast 100% weibliche Opfer.
Davon 131.995 Delikte im Bereich Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking. Das entspricht 16,5% aller zur Anzeige gebrachten Delikte in diesen Bereichen.  
Erstmalig wurden 2017 die Bereiche Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution erfasst. Insgesamt 6.998 Delikte.
In knapp 70% der angezeigten Fälle mit weiblichen Opfern ging es um Körperverletzung, 147 Frauen überlebten diese nicht.
Knapp 72% der Opfer sind Deutsche, bzw. besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, 6,6% der Opfer besitzen die türkische Staatsbürgerschaft. Der Anteil türkischer Staatsangehöriger an den nicht-deutschen Opfern betrug insgesamt 31%, davon 13% weiblich und 18% männlich.
Ermittelt wurden 116.043 Tatverdächtige, davon 93.494 (80,6%) männlich und 22.549 (19,4%) weiblich. 
Davon waren 78.282 (67,8%) Deutsche, 62.016 männlich und 18.812 weiblich.
6.875 der Tatverdächtigen (5,9% aller Tatverdächtigen) hatten die türkische Staatsbürgerschaft, 2.369 (2,5% aller Tatverdächtigen) die syrische. Die syrischen Tatverdächtigen waren zu 93% männlich.

Knackpunkt Sorgerecht
„Überproportional oft wurden Deutsche beim Status ´ehemalige Partnerschaft` (79,3%)erfasst“, heißt es in dem Bericht des BKA. Eine Erfahrung, die von Frauenberatungsstellen und Notrufen bestätigt wird. In vielen Fällen in Partnerschaften, in denen es gemeinsame Kinder gibt. Auch in dem Fall der ermordeten Frau in Altona soll es um einen Sorgerechtsstreit gegangen sein.
Das zu ändern, dazu wäre die Änderung des Sorgerechts ein erster Schritt: Frauen müssen automatisch das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder bekommen – über ein gemeinsames kann dann gesprochen werden, wenn das Zusammenleben funktioniert. Bei der Trennung fällt es automatisch an die Mutter zurück, bzw. an den Elternteil, bei dem das Kind/die Kinder lebt/leben. Kinder brauchen EIN Zuhause und keine Doppelresidenz. Das mag in Ausnahmen funktionieren, aber kann nicht für alle gelten. Diese Ausnahmen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass einvernehmlich Lösungen ohne Zutun von außen erarbeitet werden können.
Vätern, die ihre Frauen bedrohen, schlagen oder gar umzubringen versuchen (dasselbe gilt für gewalttätige Mütter) muss das Umgangsrecht aberkannt werden. Abgesehen davon, dass Frauen so auf viele Jahre an einen Mann gekettet werden, der ihnen nach dem Leben trachtet(e), ist ein solcher Mann kein Umgang, schon gar kein Vorbild für ein Kind. Viele Fälle, in denen Männer ihre (Ex)-Frauen und ihre Kinder umbringen, die als „Familiendrama“ verharmlost in den Medien landen, ereignen sich nach der Trennung. Die Trennung, der Moment, in dem ER begreift, dass SIE wirklich geht, ist der kritischste und für Frauen lebensgefährlichste Moment. Durch Sorgerechtsstreits und Umgangsrecht wird dieser kritische Moment endlos hinausgezögert. Kritisch nicht nur für die Frau, sondern auch für das Kind/die Kinder.
Für alle, die das immer noch nicht verstanden haben: Kein Sorgerecht bedeutet nicht Kontaktverbot, sondern keine Macht über die Ex-Partnerin. Das Umgangsrecht ist davon unberührt und bei Verweigerung seitens der Mutter sogar einklagbar. Bislang sogar dann, wenn häusliche Gewalt der Grund für die Trennung war. Trotzdem nehmen etwa 50% der Väter nach der Trennung diese Möglichkeit nicht wahr – schon ein halbes Jahr später haben sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind/ihren Kindern. Grundsätzlich haben Kinder zwar ebenfalls Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Elternteil, bei denen sie nicht leben, aber einklagen können sie das nicht.

Frauen bestimmen selbst über ihren Körper
Für eine grundsätzliche Änderung des Ist-Zustands ist auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu bedarf es der gesellschaftlichen Ächtung von Pornographie und Sexkauf, womit Frauen zu Objekten, zu sexual Boytoys degradiert werden, das gesellschaftliche Klima vergiftet wird und Sexualität verroht.
Das gleiche gilt für Prostitution und Pornographie. Nicht die Prostituierten – oder gar Kinder, die Opfer von Kinderpornographie-, prostitution oder –handel sowie Sextourismus werden – gehören abgestraft, stigmatisiert und gesellschaftlich geächtet, sondern Männer, die Frauen gegen Geld vergewaltigen und glauben ein Recht darauf zu haben, weil sie dafür bezahlen. Laut Sebastian Fiedler geht das BKA pro Tag von 800.000 „Sexkontakten“ im Rotlicht-Milieu aus. Das sagte er ein einer Dokumentation über die italienische Mafia der ARD. Wäre Sexkauf strafbar, sähe die PKS anders aus, sie würde förmlich jeden Rahmen sprengen. Auch der Anteil an deutschen Männern unter den Tatverdächtigen wäre sehr viel höher.
Sextourismus wird viel zu selten verfolgt. Sind ja anderleuts Kinder in Thailand oder auf den Philippinen, außerdem ist der Kollege, der im Urlaub immer nach Thailand fliegt, ja sooo nett.
Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Legende, dass die Legalisierung der Prostitution Frauen vor Vergewaltigung schütze, suggeriert diese die permanente Verfügbarkeit der Frau als williges Sexobjekt. Auch die Mär, dass die Legalisierung Prostituierte schütze, ist ein – wenn auch gern und weit verbreiter – Mythos. Alle Welt ist erschüttert über das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen britische Mädchen durch pakistanisch-stämmige Muslime, das aufgrund des Rotherham-Skandals nach und nach ans Licht kommt. Das passiert in Deutschland genauso – nur heißt es hier Prostitution und ist völlig legal. Die Opfer sind im ersteren Fall britische Mädchen – mit und ohne Migrationshintergrund – die z. T. mehr als hundert Mal vergewaltigt wurden,  in Deutschland sind es vor allem Mädchen und Frauen aus Osteuropa, die von ihren Familien bewusst verkauft, denen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abgeschwatzt oder sie so nach Deutschland gelockt wurden, im Glauben, hier als Bedienung in der Gastronomie zu arbeiten – oder gar eine Karriere als weltberühmtes Modell zu machen – oder die sich aus bitterer Armut darauf einlassen. Nichts daran ist freiwillig oder einvernehmlich.
Pornographie prägt mittlerweile die Sexualität einer ganzen Generation. Im Mittelpunkt steht – wie auch bei der Prostitution – ausschließlich das Bedürfnis des Mannes, die Frau hat ihm zu Diensten zu sein. Pornos werden immer härter, die Anforderungen von (jungen) Männern an ihre Partnerinnen immer brutaler. In einer TV-Dokumentation über Pornographie in den USA hieß es, 11jährige konsumierten dort mittlerweile Pornos. Analverkehr, so wurde es darin beschrieben, sei ein Fetisch geworden, eine Art permanenter Entjungferung immer derselben Frau – angeregt durch den Konsum von Pornos.
Dieses Frauenbild wird verstärkt durch sexualisierte Werbung, in denen nicht nur mit Frauen, sondern Frauen selbst gehandelt werden wie Bananen oder Kaffee und TV-Sendungen wie „Germanys Next Top Model“, in denen Frauen als einziger Wert ihre Schönheit vermittelt wird – und wenn die nicht vorhanden ist, oder vermeintlich nicht, dann helfen Diäten, viel Schminke oder die eine oder andere operative Korrektur.

Pink is not beautiful
Die Zuordnung der Geschlechtsrollen beginnt quasi direkt nach der Geburt: Kleine Jungen werden in blaue Strampler gesteckt, kleine Mädchen in rosa. Das zieht sich wie ein blauer, bzw. rosa Faden durch das gesamte jeweilige Leben. Blau steht im spielwarenregal für Abenteuer und Bewegung, rosa für Fürsorge und Mütterlichkeit.
So wird die kleine Prinzessin schon früh auf ihre Rolle als ewiges Aschenputtel gedrillt, ihr Leben lang auf der verzweifelten Suche nach dem passenden Schuh, stellvertretend für den Märchenprinzen, den wunschlos glücklich zu machen der Sinn ihres Lebens ist.
Im wahren Leben bedeutet das: Bessere Noten, bessere Ausbildung (jedenfalls häufig), aber gering qualifizierter und vor allem niedriger bezahlter Job. Das führt dazu, im Falle, sie findet den Märchenprinzen, oder glaubt zumindest, sie hätte ihn gefunden, dass sie nach der Geburt des ersten Kindes „zuhause bleibt“, Kind, Haus und Hof hütet, in vielen Fällen sein Haus und seinen Hof, und im Falle der Trennung ökonomisch buchstäblich vor dem Nichts steht.
Insgesamt haben Frauen zwar mittlerweile einen Anteil von 40% des weltweiten Vermögens, inkl. des nicht-finanziellen Vermögens, also Sachwerte und/oder Landbesitz, etc. In Europa liegt dieser Wert zwischen 40 und 45%. Allerdings gilt das nicht für Frauen generell, sondern zum einen gibt es eine ungleiche globale Verteilung, zum anderen aber wird z. B. dieser Wert in Deutschland durch einige wenige extrem reiche Frauen bestimmt. Jede 5.Milliardärin ist Deutsche. Für den Rest bedeutet das jedoch trotzdem: Geringeres  Einkommen, immer noch auch bei gleichwertiger Arbeit, häufiger Teilzeit oder Minijobs, niedrigere Rente und Altersarmut oder Armut von Müttern nach der Trennung vom „Versorger“.
Das müssen wir ändern. Frauen müssen auch ökonomisch in der Lage sein, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und sich eine Trennung „leisten“ können.

Unhaltbare Situation für geflüchtete Frauen und Migrantinnen
Auch das gehört seit einigen Jahren zum alljährlichen Schauspiel: Die Statistiken weisen einen hohen Anteil an Nicht-Deutschen, sowohl bei den Opfern als auch den Tatverdächtigen, aus – wer drüber redet muss sich den Vorwurf des „Rassismus“ gefallen lassen.
Anhand der Zahlen vom Vorjahr habe ich das ausgerechnet: Eine afghanische Frau in Deutschland war demnach einem zehn Mal höheren Risiko ausgesetzt, Opfer häuslicher Gewalt zu werden als eine deutsche. Als Gegenargument wird immer die Dunkelziffer angeführt, Frauen seien allgemein Opfer häuslicher Gewalt, unabhängig von Nationalität, Status oder kultureller Zugehörigkeit.
Dass das nicht stimmt, zeigt auch die aktuelle PKS „Partnerschaftsgewalt“.
Wenn daran etwas geändert werden soll, dann muss genau hingesehen werden. Im Falle von misshandelten geflüchteten Frauen und Migrantinnen mit und ohne deutschen Pass bedeutet das, das die jeweiligen Communities besser beobachtet und Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Insbesondere Mädchen müssen gestärkt, ihnen muss ein anderer Weg als Verheiratung mit einem Cousin in der oder aus der alten Heimat eröffnet werden.
Geflüchtete Frauen und Mädchen müssen anders untergebracht werden als in Massenunterkünften. Dort sind sie der Gewalt häufig völlig schutzlos ausgeleifert – nicht „nur“ der des Ehemannes oder Vaters, sondern der von Männern allgemein.
2,5% aller Straftaten im Beriech „Partnerschaftsgewalt“ ereignen sich unter syrischen Paaren, fast ausschließlich mit weiblichen Opfern und männlichen Tatverdächtigen. Eine alarmierende Zahl, die doch jede Forderung nach Familienzusammenführung ad absurdum führt. Die Frauen brauchen eigenständiges Asylrecht, sie müssen zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Dazu muss Kinderbetreuung garantiert sein. Außerdem muss den Frauen abverlangt werden, sich eigenständig mit Behörden auseinanderzusetzen, sie brauchen ein eigenes Konto, auf das auch bei Bezug von staatlichen Transferleistungen ihr Anteil am Familieneinkommen und der ihrer Kinder eingezahlt wird.
Und es muss endlich zur Kenntnis genommen werden, dass diese Männer nicht nur für ihre Frauen gefährlich sind, sondern auch für andere. Dass sie ihren Machokult in diese Gesellschaft tragen und auch ihre Söhne entsprechend erzogen werden.

Die Tatverdächtigen fokussieren
Werden Frauen Opfer häuslicher Gewalt, verlieren sie häufig alles: Die Familie bricht auseinander, darunter leiden auch die Kinder, denen das vertraute Umfeld genommen wird, sie verlässt in der akuten Notlage die gemeinsame Wohnung, mitsamt den Kindern, waren sie vorher möglicherweise einigermaßen finanziell abgesichert, stehen sie häufig vor dem Nichts. Gewalttätige Männer bedrohen ihre Partnerinnen nicht selten auch nach der Trennung. Erstattet die Frau Anzeige, bittet die Polizei ihn zur Gefährderansprache. Je nach Temperament – oder kulturellem Hintergrund – wird ihn das erst recht gegen sie aufbringen. Er fühlt sich in seiner männlichen Ehre gekränkt, die Schuld dafür gibt er der Frau. Die sich mitsamt ihrer traumatisierten Kinder auf engstem Raum wiederfindet – und trotzdem nicht vor ihm sicher ist.
Es ist völlig selbstverständlich, dass im Falle von häuslicher Gewalt Frauen ein Aufenthalt im Frauenhaus zugemutet wird. Abgesehen davon, dass es davon tatsächlich viel zu wenige gibt, ist das überhaupt nicht einzusehen. Frauen, vor allem Müttern, muss es ermöglicht werden, in ihrer alten Wohnung zu bleiben – sofern sie das wollen – und sie müssen aktiv vor weiteren Übergriffen seitens ihres Ex-Partners geschützt werden, genau wie ihre Kinder. Kreti und Pleti bekommen, selbstverständlich völlig berechtigt, Polizeischutz. Nur Frauen nicht. Wenn Männern ihren (Ex)-Partnerinnen/Frauen drohen, sie umzubringen, dann schweben diese Frauen und ihre Kinder in Lebensgefahr. Warum also werden sie nicht geschützt? Weil das Problem verharmlost oder total unterschätzt wird. Und weil Polizeischutz für bedrohte Frauen jedweden Rahmen sprengen würde. Wo sollen all die BeamtInnen herkommen?
Diese Gesellschaft würde an den selbst geschaffenen Zuständen scheitern. Das tut sie auch so, aber dann würde es spürbar. Jetzt müssen die Konsequenzen dieses Scheitern die Opfer häuslicher und sexueller Gewalt tragen.
Beratungsstellen, Behörden, Polizei, Justiz, sie alle müssen für diese reale Gefahr sensibilisiert werden. Und sie müssen den Frauen einschärfen, den Mann nicht in privaten geschlossenen Räumen zu treffen, nicht in der eigenen Wohnung, nicht in seiner, bei allen anderen Personen genau überlegen, ob sie ihnen tatsächlich trauen können, niemals alleine zu einem solchen Treffen gehen. Dafür müssen Polizeibeamtinnen ausgebildet und auch zur Verfügung gestellt werden. Freundinnen und auch Beraterinnen sind auf den Umgang mit gefährlichen gewaltbereiten Männern nicht eingestellt. Wäre das Sorgerecht eindeutig zu Gunsten der Mütter geklärt, wären die meisten dieser Zusammenkünfte eh hinfällig.
Justizministerin Katharina Barley (SPD) kündigte am vergangenen Dienstag in den ARD-Tagesthemen eine Änderung des Procedere bei Prozessen wegen Sexualstraftaten an. Die Opfer müssten besser geschützt werden, so die Ministerien, denkbar sei beispielsweise deren Vernehmung, die auf Video aufgezeichnet und dann vor Gericht abgespielt würde. Eine einfache Maßnahme, die schon lange überfällig ist.
Das Problem ist allerdings auch hier grundsätzlicher:  Frauen und Mädchen wird schlicht nicht geglaubt.  Zunächst wird erst einmal die „Unschuldsvermutung“ für den Angeklagten geltend gemacht. Das Problem, vor allem bei Sexualstraftaten:  Damit gilt die Frau per se als Lügnerin, bis sie  das Gegenteil bewiesen konnte. Die Betroffenen werden quälenden Befragungen ausgesetzt, vor Gericht in Gegenwart ihres Peinigers, so lange und unter Bedingungen, denen kein normaler Mensch Stand halten kann. Das Ergebnis ist nicht selten, dass die Klägerinnen sich in Widersprüche verstricken, woraus dann abgeleitet wird, dass sie die Tat nur erfunden hätten. Aus Rache, um dem Mann zu schaden, wegen der Kinder, um seine Karriere zu zerstören, aus Lust und Laune.
Selbstverständlich hat auch für Beschuldigte in Sexualstrafverfahren die Unschuldsvermutung zu gelten. Aber eben auch für die Klägerinnen. Gerade im Falle von Vergewaltigungen im nahen persönlichen Umfeld steht oft Aussage gegen Aussage. Hier lassen Gerichtsverfahren häufig Neutralität vermissen.
Die Verfahren finden in vielen Fällen Monate, nicht selten Jahre nach der Tat statt. Erinnerungen verblassen, bei uns allen, nicht nur bei Vergewaltigungsopfern. Viele Frauen können mit der Tat nur weiterleben, indem sie sie verdrängen, manche über Jahrzehnte. Wie soll ein Opfer klar, deutlich und logisch eine Sexualstraftat schildern, wenn ansonsten sehr viel Energie darauf verwendet wird, diese auszublenden?
Häufig wird ihnen ihr Verhalten direkt nach der Tat zur Last gelegt, z. B. weil sie noch weiter Kontakt mit dem Tatverdächtigen pflegten. Es gibt kein festgelegtes Verhaltensmuster von Opfern sexueller Gewalt. Jede Person reagiert darauf anders und geht damit anders um. Und hat ein Recht auf diesen subjektiven Umgang.
Alles in allem ist das Problem so komplex, es ist schwierig, das Knäuel zu entwirren, den Anfang des Fadens zu finden. Aber manche Dinge sind so offensichtlich und können problemlos angegangen werden. Dafür müsste die Familienministerin Geld in die Hand nehmen. Nicht für den Bau neuer Frauenhäuser, hinter deren Mauern das gesellschaftliche Problem „Gewalt“ verschwindet, die nichts weiter sind als Makulatur und ein gutes Gewissen vermitteln, an der Situation von Frauen und Mädchen – und auch betroffenen Jungen und Männern – aber nichts ändern. 
 



Kommentare

  1. Es gibt viele Mütter, die sich wegen Gewalt getrennt haben. In nicht wenigen Fällen bekam dann der Gewalttäter das alleinige Sorgerecht und Kind, nach dem Motto: ein der Mutter gegenüber gewalttätiger Mann kann trotzdem ein guter Vater sein. Das ist falsch. Wer Gewalt an seiner (Ex)Partnerin ausübt, übt automatisch auch Gewalt am Kind aus. Und wer sich an Schwächeren vergreift, vergreift sich ebenso an Kindern. Und obwohl die Ausübung psychischer wie physischer Gewalt gegenüber Kindern lt. BGB verboten ist, interessiert das Jugendämter und Gerichte nicht, sie nehmen den Täter sogar noch in Schutz. Täterschutz vor Opferschutz, so lautet die Devise

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  2. https://www.tag24.de/nachrichten/sorgerechtsstreit-und-konflikt-mit-jugendamt-havelland-kristina-und-daria-becker-358114

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