Uns reichts! Keine mehr!
Text: BG
Durchschnittlich werden pro Woche zwei Frauen von ihren (Ex)-Partnern umgebracht. Wer das künftig verhindern will, muss die Rahmenbedingungen grundsätzlich ändern und nicht von häuslicher Gewalt Betroffene in Frauenhäusern kasernieren. Und zwar subito!
Durchschnittlich werden pro Woche zwei Frauen von ihren (Ex)-Partnern umgebracht. Wer das künftig verhindern will, muss die Rahmenbedingungen grundsätzlich ändern und nicht von häuslicher Gewalt Betroffene in Frauenhäusern kasernieren. Und zwar subito!
Kaum war die Debatte über die
zum 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen,
veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) „Partnerschaftsgewalt“
abgeebbt, schon berichteten Medien über den nächsten Mord an einer Frau: In
einer Unterkunft für Asylsuchende und Obdachlose in St. Augustin bei Bonn wurde
die Leiche einer 17jährigen entdeckt; wenige Tage später im Hamburger Stadtteil Altona eine mit
Messerstichen übelst zugerichtete leblose Frau (sobald die Namen bekannt
werden, werde ich sie hier einfügen). In ihrer eigenen Wohnung. Besonders
tragisch: Gefunden hat sie ihr elfjähriger Sohn, als Tatverdächtiger wurde
dessen von der Familie getrennt lebender Vater festgenommen.
Laut Antwort des Hamburger
Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfraktion sind im Jahr 2018
bis Anfang November so viele Frauen von ihren (Ex)-Partner/Ehemännern zu Tode
gebracht worden, wie in den Jahren 2016 und 2017 zusammen. In beiden Jahren
waren es jeweils drei Frauen, 2018 sind es nun schon sieben – allein in
Hamburg.
Solche Nachrichten und auch die
PKS sorgen seit einigen Jahren regelmäßig kurz für Aufregung, danach wenden
sich Medien und Politik wieder den wirklich wichtigen Themen zu. Konsequenzen
gibt es keine, bis auf die immer wiederkehrende Forderung nach mehr
Frauenhäusern. Dafür will Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nun 35
Milliarden € in die Hand nehmen. Das wird aber an dem grundsätzlichen Problem
nichts ändern.
Alle Jahre wieder dasselbe Schauspiel
Seit 2015 stellt das Bundeskriminalamt
(BKA) zum 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, die
aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) „Partnerschaftsgewalt“ zum Bereich
häusliche Gewalt vor.
Jedes Jahr wird dabei die Zahl der Toten – 147 Frauen überlebten Gewalt seitens
ihres Partners/Ehemannes 2017 nicht – beklagt, jedes Jahr die hohe Zahl der
angezeigten Delikte – knapp 114.000 im Jahr 2017 – bejammert und jedes Jahr auf
die vermutete Dunkelziffer – auf jedes angezeigte Delikt kommen Schätzungen
zufolge vier nicht angezeigte – hingewiesen. Das sind etwa 570.000 betroffene
Frauen pro Jahr. Jedes Jahr wird in den Medien laut lamentiert, die Politik
bekundet ihr Entsetzen und verspricht Abhilfe zu schaffen. So auch dieses Jahr.
Nur im Gegensatz zu den
vorherigen Jahren verspricht Familienministerin Franziska Giffey (SPD) konkrete
Maßnahmen. 35 Mio. € will sie in die Hand nehmen, in erster Linie zur
Unterstützung bestehender und zur Schaffung neuer Frauenhäuser ().
Das ist gut gemeint – nur leider
der ganz falsche Ansatz. Gewalt gegen Frauen beginnt bei verbalen Attacken,
Hatespeech im Internet, bedeutet Beschneidung von Frauenrechten in so gut wie
allen Lebenslagen, ökonomische Benachteiligung insbesondere von Müttern und
älteren Frauen, bis hin zu brutaler Gewalt, die frau nicht überlebt. Kinder
sind nach wie vor eine Armutsfalle, vor allem für Frauen, die
Mütterfeindlichkeit geht weit bis in feministische Kreise hinein. Andererseits
wird den Mädchen ihr Weg als Mutter sozusagen schon in die Wiege gelegt.
Kinderlosen Frauen wird das Gefühl vermittelt, keine „richtigen“ Frauen zu
sein.
Wer wirklich etwas gegen Gewalt
gegen Frauen tun möchte, muss das Problem ganz grundsätzlich angehen und dabei
direkt nach der Geburt anfangen. Dazu bedarf es einer Erziehung zu
Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung von Mädchen. Bringt Euren Töchtern das Raufen
bei. Vor allem aber das Bewusstsein, dass sie das Recht haben, das eigene Leben
gegen jede und jeden verteidigen zu dürfen – notfalls auch gegen Euch!
Es bedarf gleicher Chancen bei
Bildung und Ausbildung sowie auf dem Arbeitsmarkt und vor allem der ökonomischen
Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Für Frauen und ihre Kinder.
Nicht die betroffenen Frauen
gehören abgestraft, stigmatisiert und gesellschaftlich geächtet – nichts
anderes ist eine Unterbringung im Frauenhaus – sondern die Täter.
Es muss ein Bewusstsein dafür
geschaffen werden, dass es Unrecht ist, zuzuschlagen. Das gilt nicht nur für
Männer, die Frauen schlagen, sondern auch für Männer, die Männer
schlagen/misshandeln, Konflikte gewaltsam austragen, für Frauen, die ihre
Männer/Partner misshandeln und für Erwachsene, die Kindern (sexuelle) Gewalt
antun. Eltern beiderlei Geschlechts.
Diese Gesellschaft braucht
sozusagen ein konsequentes Anti-Gewalttraining, denn wer in der Kindheit Gewalt
erfährt wiederholt dieses Verhaltensmuster mit hoher Wahrscheinlichkeit als
Erwachsener.
Im Jahr 2017 registrierte die
Polizei „3.542 Fälle von Kindesmisshandlung (§ 225 StGB). Insgesamt gab es 4.247 Opfer, 56,8 Prozent davon waren
männlich, 43,2 Prozent weiblich
sowie „11.547 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs … im Jahr 2017, 2016 waren
es 12.019. In den meisten Fällen kannten sich Opfer und Täter: Von den im Jahr
2017 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.034 mit dem
Tatverdächtigen verwandt und 2.945 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw.
befreundet. 1.472 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige
Bekanntschaft, 4.697 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 988
Fällen ist die Beziehung ungeklärt. Dies zeigt: Nicht einmal jeder zweite
Missbrauchsfall wird von einer dem Opfer fremden Person verübt. Vielmehr findet
die Tat oft im häuslichen Bereich oder in sozialen Bezügen statt. Der Großteil
der 8.881 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2017 war männlich (8.510 Tatverdächtige),
mehr als zwei Drittel der Opfer weiblich." "Sexueller
Missbrauch“ ist der offizielle Terminus für dieses Delikt. Den lehne ich ab. Es
gibt keinen Gebrauch, schon gar keinen sexuellen, und demzufolge auch keinen
Missbrauch. Es ist schlicht Gewaltausübung, Folter, mit deren Folgen die Opfer
ihr Leben lang zu kämpfen haben werden.
(Sexuelle) Gewalt
gegen Kinder ist ein Bereich mit großem Dunkelfeld. Experten, u.a. dem
ehemaligen Kriminalkommissar Manfred Paulus, zufolge sind Frauen zu etwa 50% an
Gewaltdelikten gegen Kinder beteiligt, auch bei sexueller Gewalt,
Kinderpornographie oder –prostitution; davon betroffen sind etwa gleich viel
Jungen wie Mädchen. Frauen üben demnach zwar seltener direkt sexuelle Gewalt
aus, aber sie sind z. B. maßgeblich involviert in die Netzwerke der
Kinderpornographie/prostitution und aktiv bei der Organisation.
Die Fakten
Insgesamt weist die Statistik „Partnerschaftsgewalt“
für das Jahr 2017 138.993 angezeigte Delikte an, davon betroffen sind 113.965
(82%) Frauen und 25.028 (18%) Männer. Bei Vergewaltigungen sind es fast 100%
weibliche Opfer.
Davon 131.995 Delikte im Bereich
Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung
und Stalking. Das entspricht 16,5% aller zur Anzeige gebrachten Delikte in
diesen Bereichen.
Erstmalig wurden 2017 die
Bereiche Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution
erfasst. Insgesamt 6.998 Delikte.
In knapp 70% der angezeigten
Fälle mit weiblichen Opfern ging es um Körperverletzung, 147 Frauen überlebten
diese nicht.
Knapp 72% der Opfer sind
Deutsche, bzw. besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, 6,6% der Opfer
besitzen die türkische Staatsbürgerschaft. Der Anteil türkischer
Staatsangehöriger an den nicht-deutschen Opfern betrug insgesamt 31%, davon 13%
weiblich und 18% männlich.
Ermittelt wurden 116.043
Tatverdächtige, davon 93.494 (80,6%) männlich und 22.549 (19,4%) weiblich.
Davon waren 78.282 (67,8%)
Deutsche, 62.016 männlich und 18.812 weiblich.
6.875 der Tatverdächtigen (5,9%
aller Tatverdächtigen) hatten die türkische Staatsbürgerschaft, 2.369 (2,5%
aller Tatverdächtigen) die syrische. Die syrischen Tatverdächtigen waren zu 93%
männlich.
Knackpunkt Sorgerecht
„Überproportional oft wurden
Deutsche beim Status ´ehemalige Partnerschaft` (79,3%)erfasst“, heißt es in dem
Bericht des BKA. Eine Erfahrung, die von Frauenberatungsstellen und Notrufen
bestätigt wird. In vielen Fällen in Partnerschaften, in denen es gemeinsame
Kinder gibt. Auch in dem Fall der ermordeten Frau in Altona soll es um einen
Sorgerechtsstreit gegangen sein.
Das zu ändern, dazu wäre die
Änderung des Sorgerechts ein erster Schritt: Frauen müssen automatisch das
alleinige Sorgerecht für ihre Kinder bekommen – über ein gemeinsames kann dann
gesprochen werden, wenn das Zusammenleben funktioniert. Bei der Trennung fällt
es automatisch an die Mutter zurück, bzw. an den Elternteil, bei dem das
Kind/die Kinder lebt/leben. Kinder brauchen EIN Zuhause und keine
Doppelresidenz. Das mag in Ausnahmen funktionieren, aber kann nicht für alle
gelten. Diese Ausnahmen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass
einvernehmlich Lösungen ohne Zutun von außen erarbeitet werden können.
Vätern, die ihre Frauen bedrohen,
schlagen oder gar umzubringen versuchen (dasselbe gilt für gewalttätige Mütter)
muss das Umgangsrecht aberkannt werden. Abgesehen davon, dass Frauen so auf
viele Jahre an einen Mann gekettet werden, der ihnen nach dem Leben
trachtet(e), ist ein solcher Mann kein Umgang, schon gar kein Vorbild für ein
Kind. Viele Fälle, in denen Männer ihre (Ex)-Frauen und ihre Kinder umbringen,
die als „Familiendrama“ verharmlost in den Medien landen, ereignen sich nach
der Trennung. Die Trennung, der Moment, in dem ER begreift, dass SIE wirklich
geht, ist der kritischste und für Frauen lebensgefährlichste Moment. Durch
Sorgerechtsstreits und Umgangsrecht wird dieser kritische Moment endlos
hinausgezögert. Kritisch nicht nur für die Frau, sondern auch für das Kind/die
Kinder.
Für alle, die das immer noch
nicht verstanden haben: Kein Sorgerecht bedeutet nicht Kontaktverbot, sondern
keine Macht über die Ex-Partnerin. Das Umgangsrecht ist davon unberührt und bei
Verweigerung seitens der Mutter sogar einklagbar. Bislang sogar dann, wenn
häusliche Gewalt der Grund für die Trennung war. Trotzdem nehmen etwa 50% der
Väter nach der Trennung diese Möglichkeit nicht wahr – schon ein halbes Jahr
später haben sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind/ihren Kindern. Grundsätzlich
haben Kinder zwar ebenfalls Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Elternteil, bei
denen sie nicht leben, aber einklagen können sie das nicht.
Frauen bestimmen selbst über ihren Körper
Für eine grundsätzliche Änderung
des Ist-Zustands ist auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu bedarf
es der gesellschaftlichen Ächtung von Pornographie und Sexkauf, womit Frauen zu
Objekten, zu sexual Boytoys degradiert werden, das gesellschaftliche Klima
vergiftet wird und Sexualität verroht.
Das gleiche gilt für
Prostitution und Pornographie. Nicht die Prostituierten – oder gar Kinder, die Opfer
von Kinderpornographie-, prostitution oder –handel sowie Sextourismus werden –
gehören abgestraft, stigmatisiert und gesellschaftlich geächtet, sondern
Männer, die Frauen gegen Geld vergewaltigen und glauben ein Recht darauf zu
haben, weil sie dafür bezahlen. Laut Sebastian Fiedler geht das BKA pro Tag von
800.000 „Sexkontakten“ im Rotlicht-Milieu aus. Das sagte er ein einer
Dokumentation über die italienische Mafia der ARD. Wäre Sexkauf strafbar, sähe
die PKS anders aus, sie würde förmlich jeden Rahmen sprengen. Auch der Anteil
an deutschen Männern unter den Tatverdächtigen wäre sehr viel höher.
Sextourismus wird viel zu selten
verfolgt. Sind ja anderleuts Kinder in Thailand oder auf den Philippinen,
außerdem ist der Kollege, der im Urlaub immer nach Thailand fliegt, ja sooo
nett.
Im Gegensatz zu der weit
verbreiteten Legende, dass die Legalisierung der Prostitution Frauen vor
Vergewaltigung schütze, suggeriert diese die permanente Verfügbarkeit der Frau
als williges Sexobjekt. Auch die Mär, dass die Legalisierung Prostituierte
schütze, ist ein – wenn auch gern und weit verbreiter – Mythos. Alle Welt ist
erschüttert über das Ausmaß an sexueller Gewalt gegen britische Mädchen durch
pakistanisch-stämmige Muslime, das aufgrund des Rotherham-Skandals nach und
nach ans Licht kommt.
Das passiert in Deutschland genauso – nur heißt es hier Prostitution und ist
völlig legal. Die Opfer sind im ersteren Fall britische Mädchen – mit und ohne
Migrationshintergrund – die z. T. mehr als hundert Mal vergewaltigt
wurden, in Deutschland sind es vor allem
Mädchen und Frauen aus Osteuropa, die von ihren Familien bewusst verkauft,
denen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abgeschwatzt oder sie so nach
Deutschland gelockt wurden, im Glauben, hier als Bedienung in der Gastronomie
zu arbeiten – oder gar eine Karriere als weltberühmtes Modell zu machen – oder
die sich aus bitterer Armut darauf einlassen. Nichts daran ist freiwillig oder
einvernehmlich.
Pornographie prägt mittlerweile
die Sexualität einer ganzen Generation. Im Mittelpunkt steht – wie auch bei der
Prostitution – ausschließlich das Bedürfnis des Mannes, die Frau hat ihm zu
Diensten zu sein. Pornos werden immer härter, die Anforderungen von (jungen)
Männern an ihre Partnerinnen immer brutaler. In einer TV-Dokumentation über
Pornographie in den USA hieß es, 11jährige konsumierten dort mittlerweile
Pornos. Analverkehr, so wurde es darin beschrieben, sei ein Fetisch geworden,
eine Art permanenter Entjungferung immer derselben Frau – angeregt durch den
Konsum von Pornos.
Dieses Frauenbild wird verstärkt
durch sexualisierte Werbung, in denen nicht nur mit Frauen, sondern Frauen
selbst gehandelt werden wie Bananen oder Kaffee und TV-Sendungen wie „Germanys
Next Top Model“, in denen Frauen als einziger Wert ihre Schönheit vermittelt
wird – und wenn die nicht vorhanden ist, oder vermeintlich nicht, dann helfen
Diäten, viel Schminke oder die eine oder andere operative Korrektur.
Pink is not beautiful
Die Zuordnung der
Geschlechtsrollen beginnt quasi direkt nach der Geburt: Kleine Jungen werden in
blaue Strampler gesteckt, kleine Mädchen in rosa. Das zieht sich wie ein
blauer, bzw. rosa Faden durch das gesamte jeweilige Leben. Blau steht im
spielwarenregal für Abenteuer und Bewegung, rosa für Fürsorge und
Mütterlichkeit.
So wird die kleine Prinzessin
schon früh auf ihre Rolle als ewiges Aschenputtel gedrillt, ihr Leben lang auf
der verzweifelten Suche nach dem passenden Schuh, stellvertretend für den
Märchenprinzen, den wunschlos glücklich zu machen der Sinn ihres Lebens ist.
Im wahren Leben bedeutet das:
Bessere Noten, bessere Ausbildung (jedenfalls häufig), aber gering
qualifizierter und vor allem niedriger bezahlter Job. Das führt dazu, im Falle,
sie findet den Märchenprinzen, oder glaubt zumindest, sie hätte ihn gefunden,
dass sie nach der Geburt des ersten Kindes „zuhause bleibt“, Kind, Haus und Hof
hütet, in vielen Fällen sein Haus und seinen Hof, und im Falle der Trennung
ökonomisch buchstäblich vor dem Nichts steht.
Insgesamt haben Frauen zwar
mittlerweile einen Anteil von 40% des weltweiten Vermögens, inkl. des nicht-finanziellen
Vermögens, also Sachwerte und/oder Landbesitz, etc. In Europa liegt dieser Wert
zwischen 40 und 45%. Allerdings gilt das nicht für Frauen generell, sondern zum
einen gibt es eine ungleiche globale Verteilung, zum anderen aber wird z. B. dieser
Wert in Deutschland durch einige wenige extrem reiche Frauen bestimmt. Jede 5.Milliardärin ist Deutsche.
Für den Rest bedeutet das jedoch trotzdem: Geringeres Einkommen, immer noch auch bei gleichwertiger
Arbeit, häufiger Teilzeit oder Minijobs, niedrigere Rente und Altersarmut oder
Armut von Müttern nach der Trennung vom „Versorger“.
Das müssen wir ändern. Frauen
müssen auch ökonomisch in der Lage sein, ein selbstbestimmtes Leben zu führen
und sich eine Trennung „leisten“ können.
Unhaltbare Situation für geflüchtete Frauen und Migrantinnen
Auch das gehört seit einigen
Jahren zum alljährlichen Schauspiel: Die Statistiken weisen einen hohen Anteil
an Nicht-Deutschen, sowohl bei den Opfern als auch den Tatverdächtigen, aus –
wer drüber redet muss sich den Vorwurf des „Rassismus“ gefallen lassen.
Anhand der Zahlen vom Vorjahr
habe ich das ausgerechnet: Eine afghanische Frau in Deutschland war demnach
einem zehn Mal höheren Risiko ausgesetzt, Opfer häuslicher Gewalt zu werden als
eine deutsche. Als Gegenargument wird immer die Dunkelziffer angeführt, Frauen
seien allgemein Opfer häuslicher Gewalt, unabhängig von Nationalität, Status
oder kultureller Zugehörigkeit.
Dass das nicht stimmt, zeigt
auch die aktuelle PKS „Partnerschaftsgewalt“.
Wenn daran etwas geändert werden
soll, dann muss genau hingesehen werden. Im Falle von misshandelten
geflüchteten Frauen und Migrantinnen mit und ohne deutschen Pass bedeutet das,
das die jeweiligen Communities besser beobachtet und Schutzmaßnahmen ergriffen
werden müssen. Insbesondere Mädchen müssen gestärkt, ihnen muss ein anderer Weg
als Verheiratung mit einem Cousin in der oder aus der alten Heimat eröffnet
werden.
Geflüchtete Frauen und Mädchen
müssen anders untergebracht werden als in Massenunterkünften. Dort sind sie der
Gewalt häufig völlig schutzlos ausgeleifert – nicht „nur“ der des Ehemannes
oder Vaters, sondern der von Männern allgemein.
2,5% aller Straftaten im Beriech
„Partnerschaftsgewalt“ ereignen sich unter syrischen Paaren, fast
ausschließlich mit weiblichen Opfern und männlichen Tatverdächtigen. Eine
alarmierende Zahl, die doch jede Forderung nach Familienzusammenführung ad
absurdum führt. Die Frauen brauchen eigenständiges Asylrecht, sie müssen zur
Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Dazu muss Kinderbetreuung
garantiert sein. Außerdem muss den Frauen abverlangt werden, sich eigenständig
mit Behörden auseinanderzusetzen, sie brauchen ein eigenes Konto, auf das auch
bei Bezug von staatlichen Transferleistungen ihr Anteil am Familieneinkommen
und der ihrer Kinder eingezahlt wird.
Und es muss endlich zur Kenntnis
genommen werden, dass diese Männer nicht nur für ihre Frauen gefährlich sind,
sondern auch für andere. Dass sie ihren Machokult in diese Gesellschaft tragen
und auch ihre Söhne entsprechend erzogen werden.
Die Tatverdächtigen fokussieren
Werden Frauen Opfer häuslicher
Gewalt, verlieren sie häufig alles: Die Familie bricht auseinander, darunter
leiden auch die Kinder, denen das vertraute Umfeld genommen wird, sie verlässt
in der akuten Notlage die gemeinsame Wohnung, mitsamt den Kindern, waren sie
vorher möglicherweise einigermaßen finanziell abgesichert, stehen sie häufig
vor dem Nichts. Gewalttätige Männer bedrohen ihre Partnerinnen nicht selten
auch nach der Trennung. Erstattet die Frau Anzeige, bittet die Polizei ihn zur
Gefährderansprache. Je nach Temperament – oder kulturellem Hintergrund – wird
ihn das erst recht gegen sie aufbringen. Er fühlt sich in seiner männlichen
Ehre gekränkt, die Schuld dafür gibt er der Frau. Die sich mitsamt ihrer
traumatisierten Kinder auf engstem Raum wiederfindet – und trotzdem nicht vor
ihm sicher ist.
Es ist völlig
selbstverständlich, dass im Falle von häuslicher Gewalt Frauen ein Aufenthalt
im Frauenhaus zugemutet wird. Abgesehen davon, dass es davon tatsächlich viel
zu wenige gibt, ist das überhaupt nicht einzusehen. Frauen, vor allem Müttern,
muss es ermöglicht werden, in ihrer alten Wohnung zu bleiben – sofern sie das
wollen – und sie müssen aktiv vor weiteren Übergriffen seitens ihres
Ex-Partners geschützt werden, genau wie ihre Kinder. Kreti und Pleti bekommen,
selbstverständlich völlig berechtigt, Polizeischutz. Nur Frauen nicht. Wenn
Männern ihren (Ex)-Partnerinnen/Frauen drohen, sie umzubringen, dann schweben
diese Frauen und ihre Kinder in Lebensgefahr. Warum also werden sie nicht
geschützt? Weil das Problem verharmlost oder total unterschätzt wird. Und weil
Polizeischutz für bedrohte Frauen jedweden Rahmen sprengen würde. Wo sollen all
die BeamtInnen herkommen?
Diese Gesellschaft würde an den
selbst geschaffenen Zuständen scheitern. Das tut sie auch so, aber dann würde
es spürbar. Jetzt müssen die Konsequenzen dieses Scheitern die Opfer häuslicher
und sexueller Gewalt tragen.
Beratungsstellen, Behörden,
Polizei, Justiz, sie alle müssen für diese reale Gefahr sensibilisiert werden.
Und sie müssen den Frauen einschärfen, den Mann nicht in privaten geschlossenen
Räumen zu treffen, nicht in der eigenen Wohnung, nicht in seiner, bei allen
anderen Personen genau überlegen, ob sie ihnen tatsächlich trauen können,
niemals alleine zu einem solchen Treffen gehen. Dafür müssen Polizeibeamtinnen
ausgebildet und auch zur Verfügung gestellt werden. Freundinnen und auch
Beraterinnen sind auf den Umgang mit gefährlichen gewaltbereiten Männern nicht
eingestellt. Wäre das Sorgerecht eindeutig zu Gunsten der Mütter geklärt, wären
die meisten dieser Zusammenkünfte eh hinfällig.
Justizministerin Katharina
Barley (SPD) kündigte am vergangenen Dienstag in den ARD-Tagesthemen eine Änderung des Procedere bei Prozessen wegen
Sexualstraftaten an. Die Opfer müssten besser geschützt werden, so die
Ministerien, denkbar sei beispielsweise deren Vernehmung, die auf Video
aufgezeichnet und dann vor Gericht abgespielt würde. Eine einfache Maßnahme,
die schon lange überfällig ist.
Das Problem ist allerdings auch hier grundsätzlicher: Frauen und Mädchen wird schlicht nicht
geglaubt. Zunächst wird erst einmal die
„Unschuldsvermutung“ für den Angeklagten geltend gemacht. Das Problem, vor
allem bei Sexualstraftaten: Damit gilt
die Frau per se als Lügnerin, bis sie das
Gegenteil bewiesen konnte. Die Betroffenen werden quälenden Befragungen
ausgesetzt, vor Gericht in Gegenwart ihres Peinigers, so lange und unter
Bedingungen, denen kein normaler Mensch Stand halten kann. Das Ergebnis ist
nicht selten, dass die Klägerinnen sich in Widersprüche verstricken, woraus
dann abgeleitet wird, dass sie die Tat nur erfunden hätten. Aus Rache, um dem
Mann zu schaden, wegen der Kinder, um seine Karriere zu zerstören, aus Lust und
Laune.
Selbstverständlich hat auch für Beschuldigte in Sexualstrafverfahren die
Unschuldsvermutung zu gelten. Aber eben auch für die Klägerinnen. Gerade im
Falle von Vergewaltigungen im nahen persönlichen Umfeld steht oft Aussage gegen
Aussage. Hier lassen Gerichtsverfahren häufig Neutralität vermissen.
Die Verfahren finden in vielen Fällen Monate, nicht selten Jahre nach der
Tat statt. Erinnerungen verblassen, bei uns allen, nicht nur bei
Vergewaltigungsopfern. Viele Frauen können mit der Tat nur weiterleben, indem
sie sie verdrängen, manche über Jahrzehnte. Wie soll ein Opfer klar, deutlich
und logisch eine Sexualstraftat schildern, wenn ansonsten sehr viel Energie
darauf verwendet wird, diese auszublenden?
Häufig wird ihnen ihr Verhalten direkt nach der Tat zur Last gelegt, z. B.
weil sie noch weiter Kontakt mit dem Tatverdächtigen pflegten. Es gibt kein
festgelegtes Verhaltensmuster von Opfern sexueller Gewalt. Jede Person reagiert
darauf anders und geht damit anders um. Und hat ein Recht auf diesen
subjektiven Umgang.
Alles in allem ist das Problem so komplex, es ist schwierig, das Knäuel zu
entwirren, den Anfang des Fadens zu finden. Aber manche Dinge sind so
offensichtlich und können problemlos angegangen werden. Dafür müsste die
Familienministerin Geld in die Hand nehmen. Nicht für den Bau neuer
Frauenhäuser, hinter deren Mauern das gesellschaftliche Problem „Gewalt“
verschwindet, die nichts weiter sind als Makulatur und ein gutes Gewissen
vermitteln, an der Situation von Frauen und Mädchen – und auch betroffenen
Jungen und Männern – aber nichts ändern.
Es gibt viele Mütter, die sich wegen Gewalt getrennt haben. In nicht wenigen Fällen bekam dann der Gewalttäter das alleinige Sorgerecht und Kind, nach dem Motto: ein der Mutter gegenüber gewalttätiger Mann kann trotzdem ein guter Vater sein. Das ist falsch. Wer Gewalt an seiner (Ex)Partnerin ausübt, übt automatisch auch Gewalt am Kind aus. Und wer sich an Schwächeren vergreift, vergreift sich ebenso an Kindern. Und obwohl die Ausübung psychischer wie physischer Gewalt gegenüber Kindern lt. BGB verboten ist, interessiert das Jugendämter und Gerichte nicht, sie nehmen den Täter sogar noch in Schutz. Täterschutz vor Opferschutz, so lautet die Devise
AntwortenLöschenJa, das ist absolut inakzeptabel
Löschenhttps://www.tag24.de/nachrichten/sorgerechtsstreit-und-konflikt-mit-jugendamt-havelland-kristina-und-daria-becker-358114
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