Frauen sind nicht dafür zuständig, andererleuts Kinderwunsch zu realisieren



Text: BG

Kinderwunscherfüllung ist nicht der Job von Feministinnen – Solidarität mit Müttern hingegen schon

Die FDP will Leihmutterschaft legalisieren. Feministinnen halten dagegen: Adoptiert doch lieber. Von Ausnahmen abgesehen, ist Adoption nichts anderes als Leihmutterschaft. In aller Regel ein egoistischer Wunsch der adoptierenden Familie. Mit drastischen Folgen für die biologische Mutter und Kind: Adoptierte Kinder leiden häufig unter dem Gefühl, nichtgewollt zu sein, und haben ein höheres Risiko, sexualisierter Gewalt ausgesetzt zu sein als leibliche Kinder; Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigeben, sind häufig für den Rest ihres Lebens traumatisiert und können nicht einmal mit jemandem darüber reden.

Adoption ist eine patriarchale Erfindung
Historisch betrachtet ging es bei Adoptionen um Erbrecht, so konnten Thronfolge, der Erhalt  oder monetäre Ansprüche übertragen oder ausgeschlossen werden. Später wurde es so möglich, (monetäre) Verhältnisse gegenüber außerehelichen Kindern zu regeln und diese ehelichen Kindern gleichzustellen, bzw. diese zu übervorteilen, zumindest wenn die es sich bei den ehelichen Kindern um Töchter handelte. Es gibt dazu keinerlei Zahlenmaterial, aber es ist zu vermuten, dass außereheliche Töchter oder nicht verwandte Mädchen seltener in den Genuss der Adoption kamen als Söhne – wenn überhaupt.
Name, Status und Vermögen wurden nur an Söhne übergeben, so dass während der Römischen Kaiserzeit (98 bis 180 nach Christus) die Adoption eingeführt und vor allem in der Oberschicht praktiziert wurde. Ziel war es, sicherzustellen, dass es einen männlichen Nachkommen geben würde.
Adoption ist also eine patriarchale Erfindung, um Besitz, Vermögen, Macht und Status nach dem Ableben zu erhalten. Männliche Macht, bzw.  männlichen Besitz, der eine  Grundvoraussetzung war, bzw. ist für männliche Macht.
Über die Jahrhunderte etablierte sich die Praxis der Adoption, wurde rechtlich immer wieder modifiziert, die letzte Änderung in Deutschland ist die Reform des Adoptionsrechts von 1976. Darin wurde geregelt, dass bei Fremdadoptionen sämtliche Beziehungen zur Ursprungsfamilie erlöschen, d.h., die biologische Mutter wird aus der Biographie des Kindes gelöscht, und somit auch sämtliche finanziellen Ansprüche in beide Richtungen.  Ein adoptiertes ausländisches Kind erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. 2004 wurde die Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eingeführt, seit 2017 steht diese Möglichkeit auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren offen.
Durch die gesetzliche Regelung, aber auch durch medizinische Möglichkeiten, ist die biologische Elternschaft durch ein mitunter schier unüberschaubares Konstrukt ersetzt worden. Das veranlasst die FDP dazu, aktuell öffentlich über die Mehrelternschaft nachzudenken, z. B. rechtlich zu ermöglichen, dass ein Kind vier Elternteile haben kann, etwa wenn ein lesbisches und ein schwules Paar sich gemeinsam entschließen, ein Kind oder mehrere Kinder zu bekommen und sich die Sorge für das Kind teilen wollen. Falls es da zu Trennungen kommt und neue Partner/Partnerinnen adoptieren möchten, diesen Gedanken mag ich gar nicht weiter spinnen.

Die Eckdaten
Laut Wikipedia wurden im Jahr „2014 wurden 3805 Kinder und Jugendliche adoptiert, dabei 2190 (57,6 %) von ihren Stiefeltern. 38,1 % aller Adoptierten waren unter drei Jahre alt. Es fanden 622 Auslandsadoptionen statt.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 3888 (2012: 3886; 2011: 4060; 2010: 4021) Minderjährige adoptiert. Damit ist die Zahl leicht rückläufig, nachdem sie von 2014 bis 2016 anstieg. 61 % der Fälle erfolgten in der sogenannten Stiefelternadoption durch den neuen Partner eines leiblichen Elternteils, weitere 4 % durch Verwandte. 41 % der Adoptierten waren unter drei Jahre alt, 25 % zwischen drei und elf sowie 21 % zwischen zwölf und achtzehn Jahren alt; 13 % besaßen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft“.
Es werden ungefähr gleich viel Mädchen und Jungen adoptiert.
Seit 1994 ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland stetig gesunken: Im Zeitraum von 2004 bis 2015 hat die Zahl der Adoptionen von 5.072 auf 3.8012 Fälle um ca. 25% abgenommen. Zahlen über eventuellen Anstieg von Adoptionen durch die Ehe für Alle gibt es noch nicht.
 Zeitgleich ist die Nachfrage nach Leihmutterschaft gestiegen. Diese ist in Deutschland verboten, das möchte die FDP jetzt ändern. Dass Adoptionen seltener werden, hat verschiedene Ursachen, zum einen gibt es mehr Wissen über Verhütungsmittel, diese sind einfacher zugänglich, Schwangerschaftsabbruch ist im Vergleich zu den 1970er Jahren einfacher geworden (die einzig verfügbaren Studien zum Thema „Adoption“, die sich mit den Gründen auseinandersetzen, warum Mütter ihre Kinder zur Adoption freigeben, sind aus den Jahren 1978 und 1993 und beziehen sich auf die alte Bundesrepublik), alleinstehende junge Mütter erhalten zwar zu wenig, dennoch mehr Hilfen als noch vor Jahrzehnten, Single-Mütter sind gesellschaftlich nicht mehr so stark stigmatisiert, weibliche Lebensentwürfe haben sich geändert, Lebensmodelle ohne Kind sind heute normaler als noch in den 1970ern, es gibt sehr viele Möglichkeiten, Schwangerschaften zu erzeugen, so dass z. B. künstliche Befruchtung die Zahl der Adoptionen reduziert. Hinzu kommt, dass es selbstverständlicher ist, dass Paare ohne Trauschein zusammenleben, so dass sich auch die Zahl der Stiefkind-Adoptionen reduziert. Die sogenannten Familien-Adoptionen dürften von gesellschaftlichen Trends nicht beeinflusst werden.
Internationale Adoptionen gingen zwischen 2004 und 2015 sogar um 50% zurück.
2010 kamen auf jede Adoptionsfreigabe (die Zahlen beziehen sich auf Fremdadoptionen) 10 Bewerbungen, 2015 waren es 7,
2016 noch 6 Bewerbungen.
Bei Fremdadoptionen (s.u.) werden vor allem junge Kinder vermittelt und nachgefragt, 65% der vermittelten Kinder sind jünger als 4 Jahre. Das Procedere bei Fremdadoptionen dauert mindestens ein Jahr, solange werden die neuen Eltern von den zuständigen Behörden begleitet, erst dann wird sie rechtskräftig, so dass die Mehrheit der adoptierten Kinder älter als 1 Jahr ist.
Das lässt darauf schließen, dass Menschen, die Kinder adoptieren wollen, insbesondere Paare, die Möglichkeit der Leimutterschaft favorisieren, um zu garantieren, dass das Kind weitestmöglich die eigenen Gene in sich trägt. Bei Adoptionen von fremden Kindern sind vor allem Kleinkinder, am besten Neugeborene gefragt. Ältere Kinder in Heimen, die entweder tatsächlich keine Angehörigen haben, oder aus so zerrütteten Verhältnissen stammen, dass sie niemals in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren können – Kinder also, denen eine liebevolle neue Familie zu wünschen wäre – haben das Nachsehen.
Diese Kinder spielen in der Debatte um Leihmutterschaft und mögliche Alternativen keine Rolle, weil Menschen, die sich ein Designer-Baby wünschen, i. a. R. schlicht keine problembelasteten Kinder aus noch problembelasteteren Familien wollen.
Grundsätzlich sehe ich den Feminismus nicht unter Zwang, Alternativen aufzuzeigen, weil Leihmutterschaft abgelehnt wird. Frauen sind nicht dafür zuständig, andererleuts Kinderwunsch zu realisieren.
Schwangere aber sollten alle erdenklich mögliche Unterstützung bekommen, um mit ihren Kindern zusammenleben zu können. Die Beziehung zwischen der Mutter und dem Kind, das in ihr wächst, ist die natürlichste Beziehung überhaupt. Alle anderen, inklusive Vater, müssen diese Beziehung nachträglich aufbauen und dafür viel Beziehungsarbeit investieren. Das ist selbstverständlich nicht unmöglich, und gerade deshalb ist es so wichtig, dass junge Eltern als Paar die Möglichkeit bekommen, unbelastet, sprich ohne finanzielle Probleme, als Familie zusammenzuwachsen. Die beste Möglichkeit dafür wäre eine gemeinsame Elternzeit nach der Geburt.
Das Neugeborene reagiert auf den Herzschlag der Mutter, auf ihre Stimme. Diese Vertrautheit bietet ihm Nichts und Niemand sonst.
Selbstverständlich sind Mütter keine Heiligen und es gibt in vielen – zu vielen – Fällen Gründe dafür, das Kind von der Mutter zu trennen. Im Interesse des Kindes. Aber selbst in den meisten Fällen, in denen die Mutter nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern, ist der Hintergrund letztlich, dass sie zu wenig Unterstützung erhalten hat.
Wer also Verantwortung übernehmen möchte, sollte es für das Neugeborenen mitsamt dessen Mutter tun. Das ist natürlich lange nicht so attraktiv wie ein süßes Neugeborenes, u. U. ein schwieriges Teenie aus noch schwierigeren Familienverhältnissen zu dem Neugeborenen aufzunehmen – und dieses ist dann nicht einmal „das eigene Kind“. Aber das wäre „gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“.
In einigen Fällen wird auch das nicht möglich sein, in einer Vielzahl von Fällen schon. Denn der Hauptgrund, warum Schwangere (um deren Kinder geht es primär bei der Alternative zur Leihmutterschaft) ihre Kinder zur Adoption freigeben ist nach wie vor Armut, gesellschaftliche Stigmatisierung, keine Hilfe durch ihre Familien und zu wenig staatliche Unterstützung – wenngleich diese heute besser ist als noch in den 1970er/90er Jahren. Wie in der Prostitution auch, sind es vorwiegend die Ärmsten der Armen, die ihre Kinder zur Adoption freigeben. Global wie national. Jedenfalls in dem Beriech „Fremdadoption“, in dem es sechs Mal höhere Nachfrage als „Angebot“ gibt. Es ist erschreckend, dass das Schicksal der Mütter, die ihre Kinder zur Adoption freigeben, so wenig Interesse erweckt, dass es darüber praktisch KEIN Wissen gibt. Noch erschreckender finde ich indes, dass Feministinnen sich über diese Mütter kaltlächelnd hinwegsetzen und Adoption als Alternative zur Leihmutterschaft anpreisen. Am Erschreckendsten aber finde ich die Kaltschnäuzigkeit, mit der auf Kritik daran reagiert wird.

Der rechtliche Rahmen
Grob lässt sich sagen, es wird unterschieden zwischen Familien- und Fremd-Adoption, also solchen, bei denen die biologischen und die Adoptiveltern in keinerlei verwandtschaftlichem Verhältnis stehen.
Bei der Familien-Adoption wird wiederum unterschieden zwischen Adoptionen innerhalb der Familie und der Stiefkind-Adoption; bei Fremd-Adoptionen wird unterschieden nach  nach Inkognito-, halboffener und offener Adoption. Hinzu kommen Auslandsadoptionen.
Bei der Familien-Adoption wird, wie der Name schon sagt, innerhalb der Familie adoptiert, z. B., wenn die Mutter bei der Geburt stirbt und die Großeltern die Elternschaft übernehmen.
Stiefkind-Adoption bedeutet, dass der neue Lebenspartner/Lebenspartnerin das Kind/die Kinder ihrer/ihres Liebsten adoptiert. Das ist die am häufigsten verbreitete Form der Adoption. 2014 waren das knapp 60% aller Fälle.
Inkognito-Adoptionen sind solche, bei denen die biologischen Eltern, meistens die Mütter, nicht erfahren, in welche Familie ihr Kind kommt und in welcher Stadt es lebt. In vielen Fällen bekommt die Mutter ihr Kind nach der Geburt gar nicht zu Gesicht, das Kind wird gleich in die Obhut der neuen Familie gegeben. Ob sie das Kind sieht oder nicht, entscheidet allerdings ausschließlich die Mutter. Die Adoptivfamilie kommt in aller Regel nicht aus derselben Stadt, derselben Region und gibt dem Kind einen Namen. Die Daten werden beim Jugendamt unter Verschluss gehalten und 60 Jahre aufbewahrt. Das ermöglicht den Kindern, 60 Jahre lang nach den biologischen Eltern zu suchen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in jedem Fall so gemacht, auch bei halboffenen oder offenen Adoptionen.
Bei der halboffenen Adoption weiß die Mutter, bzw. wissen die Eltern, in welche Familie das Kind gegeben wird, bei der offenen Adoption ist sogar Kontakt zum Kind möglich. Das entscheiden allerdings die Adoptiveltern, zumindest bis zum 18. Lebensjahr, danach die adoptierte Person selbst.
Bei Familien- und Stiefkind-Adoptionen kommt es mitunter zu Konflikten innerhalb der Familie, bzw. mit dem biologischen Vater oder der biologischen Mutter, deren Kind von dem neuen Partner/der neuen Partnerin adoptiert werden soll. Das zeigt, dass es auch heute noch in vielen Fällen weniger um das Wohl des Kindes, sondern um Besitz am Kind geht.
Fremdadoptionen bleiben zumindest juristisch weitestgehend konfliktfrei; die biologische Mutter – die Väter werden meist gar nicht eingetragen – haben acht Wochen nach der Geburt Zeit, der Adoption zuzustimmen. Diese Zustimmung kann nach dieser Frist nicht mehr widerrufen werden. Ist der Vater eingetragen, muss auch der zustimmen und auch der kann die Zustimmung nach diesen acht Wochen nicht rückgängig machen.
Die adoptierende Person oder Familie wird ein Jahr lang vom Jugendamt begleitet. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sie in der Lage ist, sich ausreichend und angemessen um das Kind zu kümmern. Das Jugendamt kann entscheiden, das Kind aus der Familie zu nehmen, die neue Mutter/der neue Vater/die neuen Eltern können sich innerhalb dieses Jahres entscheiden, das Kind nicht zu adoptieren. Dann ist das Jugendamt zuständig und entweder, es wird eine neue Familie gefunden, oder das Kind kommt in ein Heim. Die Herkunftsfamilie bleibt dabei außen vor. Es gibt keine Erhebungen, wie oft ein solcher Fall eintritt. Nach diesem „Probejahr“ ist die Adoption rechtsgültig.

Auslandsadoptionen
Um Menschenhandel zu verhindern, sind Auslandsadoptionen  streng reglementiert, es das „Haager Übereinkommen zur Internationalen Adoption“,  das u.a. von Deutschland unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen regelt, dass bei Auslandsadoptionen sowohl die biologischen Mütter, bzw. die biologischen Eltern zustimmen, als auch die zuständigen Behörden die Genehmigung erteilen müssen. Da sich trotz allem ein regelrechter Kinderhandel entwickeln konnte, verweigern einige Staaten inzwischen generell die Zustimmung zu Auslandsadoptionen.
In vielen islamischen Ländern sind Adoptionen im westlichen Sinne generell nicht erlaubt. Die Kinder können nicht den Namen der neuen Familie annehmen und sind auch nicht erbberechtigt. Sie sind das, was wir als Pflegekinder kennen.
Diese Praxis wird aus Koran Sure 33, Vers 3-5, abgeleitet:
Allah hat keinem Manne zwei Herzen in seinem Inneren gegeben, noch hat Er jene unter euren Frauen, von denen ihr euch scheidet mit der Formel, sie seien euch verwehrt wie der Rücken eurer Mütter, zu euren (wirklichen) Müttern gemacht, noch hat Er eure adoptierten Söhne zu euren (wirklichen) Söhnen gemacht. Das ist (nur) Gerede aus euren Mündern; Allah aber spricht die Wahrheit, und Er zeigt (euch) den Weg.
[33:4]
Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr jedoch ihre Väter nicht kennt, so sind sie eure Brüder im Glauben und eure Schützlinge. Und wenn ihr versehentlich darin gefehlt habt, so ist das keine Sünde von euch, sondern (Sünde ist) nur das, was eure Herzen vorsätzlich tun. Und Allah ist wahrlich Allverzeihend, Barmherzig.
[33:5]
Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selber, und seine Frauen sind ihre Mütter. Und Blutsverwandte sind einander näher als die (übrigen) Gläubigen und die Ausgewanderten - gemäß dem Buche Allahs -, es sei denn, daß ihr euren Schützlingen Güte erweist. Das ist in dem Buche niedergeschrieben“.

Angenommene Mädchen müssen sich vor dem Adoptivvater verschleiern und Adoptivmütter vor den angenommen Söhnen. Konkret heißt das, dass den Mädchen und Frauen so das letzte Stück Privatsphäre, das ihnen für gewöhnlich die Familie bietet, verlustig geht.
2012 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass eine algerisch-stämmige Französin ein seit Jahren bei ihr lebendes algerisches Waisenkind nicht adoptieren durfte, weil das in Algerien nach Scharia-Recht verboten ist.
"Article 4 (a) of the Hague Convention of 29 May 1993 on Protection of Children and Co-operation in Respect of Intercountry Adoption provides that adoption may take place only if the competent authorities of the State of origin have established that the child is adoptable, this not being the case where adoption is prohibited."
Das Kind hatte den algerischen Pass und war als Vollwaise und die Adoption bedurfte der Zustimmung der zuständigen algerischen Behörden – die diese verweigerten mit dem Hinweis auf das geltende Scharia-Recht.
Die Frau hat sich in Frankreich durch die Instanzen geklagt, die alle im Rahmen des Internationalen Privatrechts (IPR) den algerischen Behörden Recht gegeben haben. Der Fall landete dann vor dem EuGH und das folgte der Rechtsprechung der französischen Gerichte und somit letztlich dem Scharia-Recht. Das Kindswohl wurde dem Scharia-Recht untergeordnet. So wird Scharia-Recht en passant in Europa eingeführt.
Im Iran wurde am 27. Februar 2019 ein Gesetz verabschiedet, nach dem es erlaubt ist, Adoptivtöchter zu heiraten, sofern diese mindestens 13 Jahre alt sind. Mädchen gelten mit 13, Jungen mit 15 als heiratsfähig, Ehen können aber auch mit jüngeren Kindern geschlossen werden, sofern der Vormund einwilligt.

Gründe, Kinder zur Adoption freizugeben
Die Gründe, weshalb Frauen Kinder zur Adoption freigeben, sind quasi nicht erforscht. Das bezieht sich auf Frauen, die sich während der Schwangerschaft dazu entscheiden, das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben, weil das in erster Linie die Kinder sind, die Paare, die Leihmutterschaft favorisieren, als Alternative akzeptieren würden.
Außerdem ist das neben der Stiefkind-Adoption die einzige Form, bei der die biologischen Mütter entscheiden können. Greift der Staat ein, ist sie entweder aufgrund von Krankheit, Gewalt, Drogensucht, etc. nicht in der Lage, sich angemessen um das Kind zu kümmern, oder sie ist verstorben. Bei der Stiefkind-Adoption werden die Kinder nicht allgemein vermittelt, sondern von der neuen Partnerin oder dem Partner adoptiert. Diese Kinder spielen bei der Debatte „Adoption statt Leihmutterschaft“ keine Rolle.
Laut Wikipedia sind „die Gründe, weshalb Eltern ihre leiblichen Kinder zur Adoption freigeben, … bisher wenig erforscht. Nach vorliegenden empirischen Untersuchungen (aus den Jahren 1978 und 1993) sind es in erster Linie wirtschaftliche (mangelndes Einkommen für ein weiteres, vielleicht nicht geplantes Kind) und persönliche (Angst, vom Partner oder den Eltern nach der Geburt allein gelassen zu werden) Motive (Hoksbergen in: Paulitz, S. 49 ff)“ .
Die Studie von 1978 kenne ich aus meinem Studium, sie bezieht sich logischerweise ausschließlich auf die alte Bundesrepublik. Seit 1993 hat es niemand für notwendig erachtet, die Situation von Frauen, die ihre Kinder zur Adoption freigeben, zu erforschen. Übrigens auch nicht die Situation der betreffenden Kinder.
Als ich studierte, Anfang der 1990er Jahre, war klar, dass ökonomische Notlagen, Stigmatisierung und zerrüttete Verhältnisse, aus denen die Mütter kamen, die Ursache waren. Vermutlich führte das zu der Studie von 1993.
Auch war klar, dass Jugendämter ein Interesse daran hatten, dass Frauen eine ungewollte Schwangerschaft austragen und die Kinder  dann zur Adoption freigeben. Wie bereits erläutert war die Nachfrage nach Adoptivkindern damals erheblich höher als heute.
Inzwischen hat sich einiges geändert, aber leider bei weitem nicht genug. Immer noch sind Kinder allgemein ein Armutsrisiko – insbesondere für Frauen. Single-Mütter sind die größte Gruppe unter den Menschen in ALG-II-Bezug. Auch Stigmatisierung spielt nach wie vor eine große Rolle. Das bekommen Single-Mütter u.a. auf dem Wohnungsmarkt zu spüren. Neben Familien mit mehreren Kindern oder Menschen mit ausländisch klingendem Namen sind sie die Gruppe, die am schwierigsten eine Wohnung findet. Neben Frauen in schwierigen ökonomischen Verhältnissen gehören Frauen, die schon mehrere Kinder haben, zur zweiten großen Personengruppe, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Ob sie auch zu der Personengruppe gehören, die Kinder direkt nach der Geburt zur Adoption freigeben, ist hingegen nicht bekannt.
Wird eine Frau ungewollt schwanger und möchte die Schwangerschaft abbrechen, ist sie zur Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichtet. Laut Gesetz, §219, sind Beratungsstellen gehalten, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“.
Lässt sie sich auf diesen Gedanken ein und sieht keine Perspektive, mit dem Kind zusammenleben zu können, oder eine betroffene Frau möchte z. B. aus religiösen Gründen die Schwangerschaft nicht abbrechen, dann kommt das Thema Adoption zur Sprache und somit das Jugendamt ins Spiel. Das ist die Behörde, bei der die Liste mit den Adoptionsnachfragen liegt. Auch wenn ganz sicher nicht alle SachbearbeiterInnen die werdenden Mütter derart voreingenommen beraten, so wird in den meisten Fällen der Gedanke im Hinterkopf sein, dass es Adoptionswillige gibt, bei denen die Kinder es gut hätten.

(Sexualisierte) Gewalt gegen Kinder
Aber haben es die Kinder auch wirklich gut? Da wird es sicherlich sehr unterschiedliche Erfahrungen geben, wie in anderen Familien auch. Und – NEIN! – Mütter sind keine Heiligen. Gewalt gegen Kinder ist ein gravierendes Problem in unserer Gesellschaft und daran sind Mütter maßgeblich beteiligt.
Angaben zu Stief- oder Adoptiveltern als GewalttäterIn habe ich nicht gefunden, allerdings sind Stiefväter in überproportional hohem Maße als Täter bei Sexualstraftaten gegen Kinder ausgewiesen.
Laut Polizeistatistik gab es 2018 3.487 registrierte Fälle von Kindesmisshandlung mit 4.180 Opfern, 58,1% davon männlich, 41,9% weiblich. Geschätzt 5-10% aller Eltern wenden Körperstrafen als „normale“ Erziehungsmethode an. Als TäterInnen treten Frauen und Männer gleichermaßen in Erscheinung .
Die Polizeistatistik in Bezug auf Sexualstraftaten gegen Kinder weist für 2016 12.000 Ermittlungs- und Strafverfahren aus. Die Opfer waren zu 75% Mädchen, 25% Jungen.
25% der Fälle ereigneten sich innerhalb der Familie. 50% im Nahbereich, Fremdtaten sind die Ausnahme, Täter etwa 80-90% Männer und männliche Jugendliche. Stief- oder Adoptivväter oder –brüder werden dort nicht als eigenständige Tätergruppe geführt
Die Aktion Kinderschutz  macht diese Unterscheidung. Demnach waren im Jahr 2014 10,3% der ermittelten Tatverdächtigen die eigenen Väter, 11,7% Stiefväter, bzw. neue Partner der Mutter des betroffenen Kindes. Da mehr Kinder mit dem eigenen Vater zusammenleben als mit einem Stiefvater oder dem neuen Partner der Mutter, ergibt sich daraus ein erhöhtes Risiko bei Stiefvätern oder neuen Partnern der Mutter.
Auch wenn Väter bekanntermaßen skrupellos sein können ihren Kindern gegenüber – ja, auch Mütter können das – so leuchtet dennoch ein, dass die Hemmschwelle – insbesondere bei Sexualstraftaten – niedriger ist, wenn es sich nicht um das leibliche Kind, „das eigene Fleisch und Blut“ handelt.

Große psychische Belastung
Es ist bezeichnend, dass es so gut wie kein Wissen gibt über Mütter, die ihre Kinder zur Adoption freigaben, wenig über die Situation dieser Kinder und über die der Adoptiveltern.
Bekannt ist, dass adoptierte Kinder sehr häufig unter Posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS) leiden. Das hängt häufig mit der Ausgangslage, der Situation in der Herkunftsfamilie oder Erfahrungen im Heim zusammen. Diese Erfahrungen kann ihnen leider auch eine neue Familie nicht nehmen. Die neuen Eltern können nur versuchen, diese aufzufangen.
Viele Adoptivkinder leiden unter dem Gefühl, nicht gewollt gewesen zu sein. Das mag in einigen Fällen so sein, in aller Regel aber liegt es nicht daran, dass Mütter Kinder nicht wollen, die sie zur Welt bringen, sondern dass sie entweder nicht in der Lage sind, diesen Kindern entsprechende Rahmenbedingungen zu bieten, oder dass sie befürchten, das nicht zu können. Die meisten Mütter, die sich dafür entscheiden, eine Schwangerschaft auszutragen und das Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freizugeben, tun das aus Verzweiflung und in der Hoffnung, dem Kind so ein besseres Leben zu ermöglichen.
Die meisten dieser Frauen sind schwer traumatisiert. Darüber können sie in aller Regel mit niemandem reden – oft bis an ihr Lebensende. Da viele der betroffenen Frauen sehr jung sind, kann das 70-80 Jahre heißen. Jahrzehnte, in denen sie sich quälen mit dem Trauma und der vermeintlichen Schuld.
Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben, sind die am meisten geächteten Personen in unserer Gesellschaft. Und das, obwohl gerade die Mittelschicht, also die Mehrheit der Gesellschaft, den höchsten Bedarf an diesen Kindern hat. Prostituierte sind im Vergleich zu diesen Müttern geachtete Persönlichkeiten und selbst Mord kann gesühnt werden – die „Schuld“ dieser Mütter nie.
Reden können sie nicht darüber. Es ist auch wenig überraschend, dass in die von mir bei Facebook initiierte Debatte über Adoptionen sich vergleichsweise viele zu Wort meldeten, die ihrerseits adoptiert wurden, aber keine einzige Frau, die ihr Kind zur Adoption freigab. Möglicherweise gibt es in dem Umfeld keine Frau, die diesen Horror durchmachen musste.
Allerdings melden sich diese Frauen auch sonst nicht zu Wort, sie sind nicht Gegenstand der medizinischen oder sozialwissenschaftlichen Forschung, sie sitzen nicht in Talkshows, sie bekommen von Joko und Klaas keine Sendezeit geschenkt. Sie schreiben keine Biographien, sie tauchen ganz einfach nicht auf. Sie werden nicht nur aus der Biographie ihrer Kinder gelöscht, sondern aus der gesamten Gesellschaft.
Nach den Vätern wird nie gefragt. Weder positiv – wie geht es ihm damit – noch negativ – wo war er, als die Mutter in dieser Not war?
Die Mütter treten höchsten in Erscheinung als Protagonistin von Schmonzetten, in denen die böse Rabenmutter nach Jahren auftaucht und das Familienglück der glücklichen Adoptivfamilie bedroht. Am Ende liegen sich dann biologische Mutter, Adoptivmutter und das inzwischen erwachsene Kind, das natürlich gar nicht wusste, dass es adoptiert ist, gerührt in den Armen, es fließen Tränen und das nun erwachsene Kind verzeiht der biologischen Mutter großmütig.
So bekommen die betreffenden Frauen in schönster Regelmäßigkeit ihre „Schuld“ vor den Latz geknallt. Und auch das Gefühl real betroffener Personen, nicht gewollt gewesen zu sein, wird so bestärkt.
Insgesamt wird der gesellschaftliche Blick auf das Thema Adoption so mit geprägt: Die abgebenden Mütter sind die Bösen, die Kinder deren Opfer und die Adoptiveltern die Guten. Wer fragt schon nach dem Egoismus der Adoptiveltern? Wer stellt in Frage, dass, wer Verantwortung für ein Kind übernehmen möchte, dieses adoptieren und damit das Band zur Herkunftsfamilie durchtrennen muss? Wer stellt den Egoismus in Frage, ein Kind besitzen zu wollen?
Rechtsansprüche, z. B. in Erbangelegenheiten, Auskünfte im Krankenhaus, Pflege, etc. müssen anders geregelt werden, als die Bindung der Kinder an die Herkunftsfamilie zu durchtrennen.
Abgesehen davon: Was, wenn das Kind ernsthaft krank wird? Erwiesenermaßen ist bei einigen Erkrankungen die Möglichkeit, eine Spenderin/einen Spender unter Blutsverwandten zu finden, am höchsten. Wer übernimmt die Verantwortung dafür, dass adoptierte Menschen darauf nicht zurückgreifen können und eventuell deshalb sterben?

Fazit
Bis auf in wenigen Ausnahmen, in denen die Kinder wirklich niemanden mehr haben oder es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Weg zurück gibt in die Herkunftsfamilie, gibt es keinen Grund für eine Adoption. Dass Frauen, aus welchen Gründen auch immer, keine Kinder bekommen können, kann und darf nicht zum Problem anderer Mütter werden. Dass homosexuelle Paare miteinander keine Kinder zeugen können, ist keine Diskriminierung, sondern schlicht Natur.
Wer Verantwortung für ein nicht-leibliches Kind übernehmen möchte, sollte alles dafür tun, dem Kind den Weg zurück in die Herkunftsfamilie nicht zu versperren, das Kind, so das möglich ist, mitsamt seiner Mutter aufnehmen. 
Um – vor allem häufig sehr jungen – Frauen die traumatische Erfahrung des Verlusts des Kindes nach der Geburt zu ersparen, muss sehr viel stärker auf Aufklärung gesetzt werden, Verhütungsmittel müssen kostenlos zugänglich sein, Verhütungsmittel für Männer und Jungen müssen stärker erforscht werden, Möglichkeit wie „die Pille danach“ müssen selbstverständlich werden, ebenso wie das Recht , eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Frauen, die unter allen Umständen, wie widrig diese auch sein mögen, mit dem Kind zusammenleben möchten, müssen alle erdenkliche Unterstützung bekommen. Es ist eine Schande für diese Gesellschaft, dass Kinder für Frauen immer noch eine Armutsfalle sind, dass Single-Mütter die größte Gruppe im ALG-II-Bezug sind, dass Single-Mütter oder Familien mit mehreren Kindern praktisch vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen sind, dass Frauen Berufstätigkeit und Familie immer noch nicht miteinander vereinbaren können und so in die Armutsfalle tappen.
Das zu ändern, und sich mit den Müttern zu solidarisieren, wäre Aufgabe von Frauenrechtlerinnen. Der Feminismus ist keine Kinderwunsch-Agentur!
 





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