Jahrhunderte alte Tradition gerettet: Die Männerquote
Das Brandenburger Verfassungsgericht stufte das im Juni 2020 vom Landtag erlassene Paritätsgesetz als verfassungsfeindlich ein – und zementiert damit ein männerbündlerisches System
Im Juni 2020 erließ der Landtag
in Potsdam ein Paritätsgesetz, demzufolge die Parteien bei den Listen zur Landtagswahl
künftig abwechselnd Frauen und Männer aufstellen sollten. So sollte die
Gleichberechtigung von Männern und Frauen, deren gleichberechtigte Teilhabe an
politischen Entscheidungsprozessen, ein Stück voran gebracht werden. Kürzlich
erklärte das Landesverfassungsgericht
dieses als „verfassungsfeindlich“. Ähnlich entschied der Thüringische
Verfassungsgerichtshof im Juli 2020 bezüglich eines im Erfurter Landtag
erlassenen Paritätsgesetzes. Die Kammern sehen die Organisationsfreiheit durch
ein solches Gesetz verletzt. Damit stellen sie politische Systeme – männlich dominierte
politische Systeme – über das Recht von Frauen an gesellschaftlicher und
politischer Teilhabe. Doch das Problem ist nicht allein die Männerbünde
schützende Gesetzgebung, sondern vor allem die ungleiche Rollen- und Aufgabenverteilung
in der Gesellschaft, daraus resultierend Frauenmangel in politischen Parteien
und mangelnde Sensibilität für deren Interessen und Rechte in Partei- und Wahlprogrammen.
Eine Männerquote gibt es seit 1848
Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte durften 1848 alle volljährigen, männlichen Deutschen die „Frankfurter Nationalversammlung“ wählen. 1867 führte Otto von Bismarck das Wahlrecht für Männer im „Norddeutschen Bund“ ein und im 1861 gegründeten „Deutschen Reich“ durften alle Männer über 25 Jahren wählen. Allerdings waren 34% der damaligen Bevölkerung jünger als 25, so dass nicht nur die Frauen, sondern auch etwa ein Drittel der aus heutiger juristischer Sicht erwachsenen und damit wahlberechtigten Männer von der Wahl ausgeschlossen waren.
Erst 1919 erhielten Frauen das Wahlrecht; am 19. Januar 1919 durften alle Personen über 20 Jahren wählen, 1945 wurde das Wahlalter auf 21 Jahre erhöht und 1970 auf 18 Jahre gesenkt. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegt das Wahlalter für Kommunalwahlen sowie Länderparlamente (außer Niedersachsen) bei 16 Jahren.
1919 durften Frauen nicht nur wählen, sondern es zogen auch 37 Frauen in die Nationalversammlung ein, insgesamt bestand sie aus 423 Abgeordneten. Von diesen 37 Frauen (8,7%) stellt die SPD 19 Frauen und die USPD mit 13,6% die höchste Frauenquote. Alle acht Reichstage bis 1933 konnten die Vorlage der Nationalversammlung mit 8,7% nicht erreichen.
Das bedeutet, Männer haben nicht nur 70 Jahre Vorsprung in Sachen parlamentarischer Demokratie, bzw. der Teilhabe daran, sondern sie hatten ausreichend Zeit, es sich in den Parlamenten so richtig schön gemütlich zu machen.
1945 betrug der Anteil der weiblichen Abgeordneten im ersten Bundestag 1949-53 6,8%, der Frauenanteil in der 1950 gewählten „Volkskammer der DDR“ 23%, 1986 waren es 32,2% in der DDR, in den 11. Deutschen Bundestag zogen 1987 15,4% Frauen ein, also etwa halb so viel wie in der Volkskammer. 1990 wurde zum ersten Mal seit 1933 in Gesamtdeutschland gewählt, der Frauenanteil im 12. Deutschen Bundestag betrug seinerzeit 20,5% und stieg kontinuierlich auf 36,5% beim 18. Bundestag von 2013-17, um in der aktuellen Legislaturperiode auf 30.7% zu fallen.
Das bedeutet, mehr als doppelt so viele Männer bestimmen die Geschicke eines Landes, in dem Frauen die Mehrheit der Bevölkerung stellen. Noch jedenfalls, denn in allen Altersgruppen unter 60 Jahren herrscht mittlerweile Frauenmangel, die zähen alten Umweltsäue reißen es raus, so dass insgesamt 50,7% der Bevölkerung weiblich sind. Den größten Frauenmangel weisen die Altersgruppen zwischen 20 und 40 auf. Allerdings sind im Bundestag eher die älteren Semester, also die frauenstarken Jahrgänge, vertreten.
Das bedeutet, Männer entscheiden auch über die ureigendsten Belange von Frauen, deren rechtliches Verhältnis zu ihren Kindern oder über das Recht auf Schwangerschaftsabbruch beispielsweise.
Auch in den Länderparlamenten sind
Frauen deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil liegt zwischen 21,8% in
Sachsen-Anhalt und 43,9% in Hamburg. In der Hansestadt sorgt indes nicht nur
die Quotierung für einen hohen Frauenanteil, sondern auch das stark
personenbezogene Wahlrecht. Offensichtlich sind Wählerinnen und Wähler stark
geneigt, Frauen in Parlamente zu wählen. Das mag daran liegen, dass auch die
Hälfte der Wahlberechtigten weiblich ist.
Frauenquoten ein alter Hut
Frauenquoten, zumindest parteiintern, gibt es seit 1932, beschlossen von der KPD auf ihrer dritten Reichsparteikonferenz 1932. Beschlossen wurde eine Quote von 25% -33% auf Bezirksebene. Die Grünen legten bei ihrer Parteigründung 1979 eine Frauenquote von 50% fest, die SPD entschied sich 1988 für eine 33%-Quote und steigerte sie 1998 auf 40%. Wie die Grünen beschloss auch die Partei DIE LINKE eine 50%-Quote.
Wer nun denkt, ok, Kommunisten, Sozialdemokraten, Grüne, war ja klar, darf sich nun wundern: 2010 setzte die CSU eine 40%-Quote für die Wahlen zu Parteigremien ab der Bezirksebene fest. Die CDU wird auf ihrem nächsten Parteitag ebenfalls über eine Frauenquote diskutieren. Lediglich die FDP lehnt eine Quote ab, sie setzt auf Freiwilligkeit. Von der AfD brauchen wir an dieser Stelle gar nicht zu sprechen; ein Frauenanteil von 17,8% verbietet die Festlegung einer jeden Quote, sofern sich die Partei damit nicht der Lächerlichkeit preisgeben will.
Das zeigt: Diese Quoten stellen
die Parteien vor große Herausforderungen,
da keine einzige einen ihrer Frauenquote entsprechenden Anteil an weiblichen
Mitgliedern hat. Allerdings übersteigt der Anteil der weiblichen Bundestagsabgeordneten
bei den Grünen, LINKEN, der SPD und sogar der FDP den der weiblichen Parteimitglieder.
Das wiederum zeigt: Ein Paritätsgesetz würde die etablierten Parteien vor
Herausforderungen stellen, die jedoch lösbar wären. Einzig reine Männerparteien
haben Schwierigkeiten damit. Das erklärt, weshalb in Brandenburg AfD und NPD
gegen das Gesetz klagten.
Frauen halten den Laden am Laufen, Männer bestimmen die Richtlinien
Damit wären wir bei dem eigentlich Problem: Dem Anteil von aktiven Frauen in der Politik, genauer gesagt den Bedingungen, die sie davon abhalten, sich politisch zu engagieren oder gar eine Funktion zu bekleiden oder ein Amt anzutreten. Frauen und Männer haben i. a. R. komplett unterschiedliche Lebensrealitäten. Immer noch leisten Frauen den Löwenanteil der Carearbeit, immer noch arbeiten Frauen mehrheitlich nicht nur in mies bezahlten Jobs, sondern auch in denen mit bescheidenen Arbeitszeiten, die es ihnen nahezu unmöglich machen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, geschweigen denn politische Ämter wahrnehmen zu können. Es sind die Frauen, die den Haushalt schmeißen, Windeln wechseln, die Eltern pflegen, auch die Schwiegereltern, dem Göttergatten die Hemden bügeln, während dieser auf Parteisitzungen und Parteitagen große Reden schwingen kann. Ohne ihre Frauen wäre die Mehrheit der männlichen Abgeordneten überhaupt nicht in der Lage, diese Funktion auszuüben.
Welche Single-Mutter aus dem bayerischen Wald hat die Möglichkeit, an Berliner Sitzungswochen teilzunehmen? Das funktioniert in Flächenstaaten nicht einmal bei den Landtagen. Welche gering verdienende Single-Mutter kann sich eine Babysitterin leisten, um an Pateiveranstaltungen oder –versammlungen teilzunehmen? Natürlich sind nicht alle Frauen Mutter und auch Single-Väter werden das nur schwer leisten können. Aber die überwiegende Mehrheit der Frauen wird in ihrem Leben Mutter, nicht wenige sogar mehrfach. Frauen stellen 90% der Single-Eltern. Politisch spielen sie höchstens dann eine Rolle, wenn mal wieder das Sorgerecht zu ihren Ungunsten geändert wird und sie unter dem Deckmäntelchen des „Kindswohls“ über Jahre auch an Männer gekettet werden, die ihnen nach dem Leben trachteten.
Mit anderen Worten: Frauen haben vielfach weder die Zeit, noch das Geld, sich parteipolitisch zu engagieren, entsprechend fehlt ihre Stimme, fehlt ihre Sicht in den Parteien. Das wiederum bedeutet für die aktiven Frauen, dass sie sich diesem männlich dominierten Parteiapparat anpassen (müssen). Im Ergebnis hat keine Partei programmatisch Frauen wirklich etwas zu bieten und auch die politische Praxis – auch die der Frauen – ändert nichts an deren gesellschaftlicher Diskriminierung. So beißt sich die Katze in den Schwanz.
Die AfD propagiert ein 1950er-Jahre-Frauen/Familienbild, das wird in der alten BRD glücklicherweise in den 1970er Jahren schon abgeschafft haben, und will die Väterrechte stärken. Bei CDU und CSU kommen Frauen programmatisch (fast) ausschließlich im Zusammenhang mit Familie und Familienpolitik vor. Die FDP fordert den „offenen Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Reproduktion“ und will die Leihmutterschaft legalisieren. SPD, Grüne und Linke haben zwar eine Reihe frauenfreundlicher Forderungen, hinsichtlich gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit, Frauenquote, das Recht auf Schwangerschaftsabbruchs, Strafbarkeit sexualisierter Gewalt, etc., konterkarrieren diese allerdings mit ihrer Haltung etwa zu Prostitution oder Islam. In weiten Teilen zumindest – und in den maßgeblichen Ebenen der Parteigremien.
Die zunehmende Gewalt im
öffentlichen Raum, nicht nur gegen Frauen oder gar Femizide – im ersten
Halbjahr 2020 wurde statistisch gesehen alle 42 Stunden eine Frau von ihrem
(Ex)-Partner ermordet – interessieren weder die einen, noch die anderen. Die einen,
weil sie einen Teil der Tätern nicht für ihre rassistische Agenda instrumentalisieren
können, die anderen, weil Benennung eines anderen Teils der Täter an ihrem
Besserdeutschen-Image kratzen würde.
Konservative Frauen machen einfach
Kurioserweise ist der Frauenanteil in Parlamenten erschreckend niedrig, trotzdem aber gibt es so viele weibliche Politpromis wie nie zuvor: Jede Partei hat medial präsente Frauen, von der AfD, bis zur CSU, wenn auch nicht auf Bundesebene, aber in Bayern spielen Frauen mit überregionaler Medienpräsenz eine Rolle. Interessant dabei ist, dass während Grüne, LINKE und sozialdemokratische Frauen sich um den ersten Quotenplatz streiten, die konservativen Frauen einfach machen. Zack! Ist eine Bundeskanzlerin. Zack! Die nächste Verteidigungsministerin. Zack! Die nächste EU-Ratspräsidentin. Das ändert trotzdem nichts an den Lebensbedingungen für Frauen, weil konservative Parteien nun mal die Rahmenbedingungen schaffen, die Frauen die unteren Plätze in der Arbeitsgesellschaft zuweisen. Wie wir wissen läuft es mit SPD und Grünen nicht besser, und dort, wo sie Regierungsverantwortung übernommen hat, beweist DIE LINKE, dass auch sie nicht wesentlich zu deren Verbesserung beiträgt.
Solange Linke und Grüne sich mehr um die Befindlichkeiten von 60 Identitäten statt um die Lebensbedingungen eines Geschlechts sorgen, Frauen in Männerkleidern zu puschen ein größeres Bedürfnis ist, als Grundschuldmädchen vor Verschleierung zu bewahren, Transition von Jugendlichen angepriesen wird, statt Frauen und Mädchen vor Genitalverstümmelung zu schützen, die Installation von Unisex-Toiletten ein dringenderes Anliegen ist als die Abschaffung von „Verrichtungsboxen“, Prostitution, die brutalste Form der (sexuellen) Ausbeutung von Frauen und Mädchen, als „Sexarbeit“ verklärt und zu einem „ganz normalen Job“ umgedeutet wird, Frauenhasser Assange sich größerer Aufmerksamkeit sicher sein kann als die Opfer von (nicht nur seinem) Frauenhass, der Anstieg (sexualisierter) Gewalt im öffentlichen Raum ignoriert und Frauenverachtung als putzige kulturelle Eigenheit abgetan wird und die Einbürgerung eines syrischen Integrationsverweigerers wichtiger erscheint, als Frauen in diesem Land vor dieser frauenverachtenden Kultur zu schützen, wird sich daran auch nichts ändern.
Ändern könnten es ohnehin nur die Frauen selbst. Sie müssen aufhören, sich um alle und jede zu kümmern, und anfangen, sich um sich selbst zu sorgen, ihre Interessen selbst in die Hand zu nehmen und nachdrücklich zu vertreten. Solange es zu viele Frauen gibt, die sich mit diesem männlich dominierten System arrangieren, die zu bequem sind oder Angst haben, Ansprüche zu formulieren und auf deren Umsetzung zu beharren, wird auch eine Quote nichts ändern.
Allerdings wäre es einen Versuch wert, mehr Frauen einzubeziehen und auszuprobieren, ob sich der parlamentarische Alltag, der Ton in der politischen Debatte und auch die Themen und deren Rangfolge, letztlich die Lebensbedingungen, ändern, wenn mehr Frauen politische Ämter bekleiden. Dazu bedarf es der Quote, denn mit der von der FDP favorisierten Freiwilligkeit wird es nicht funktionieren. Die Quote wurde von den Gerichten abgelehnt, u. a. weil einzelne Parteien gar nicht mehr kandidieren könnten, weil sie diese Vorgabe nicht erfüllen können. Die Prämisse kann aber doch nicht sein, Männerbünde in Amt und Würden zu bekommen, sondern die in der Verfassung verankerte Gleichberechtigung zu realisieren. Da müssen sich Parteien fragen lassen, die so weit weg von weiblichen Lebenswelten agieren, mit welchem Recht sie eigentlich Mitsprache für sich in Anspruch nehmen – und das auf Kosten der Hälfte der Bevölkerung. Die ewigen Quotenmänner aber haben – die Männerbünde funktionieren weit über die Parlamente hinaus – die Gerichte hinter sich. Im Gegensatz zu uns Frauen, die immer und immer wieder – und nicht nur in Bezug auf die Quote – juristisch eine schallende Ohrfeige verpasst bekommen.
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