Zu Gast bei Freunden?

 

 
Flugblatt der Gruppe #Man_Iranam anlässlich des "Tags der Moschee" im "Islamischen Zentrum Hamburg" (IZH):

 Alljährlich am 3. Oktober laden viele islamische Vereinigungen zum „Tag der offenen Moschee“; regelmäßig auch die Ali-Imam-Moschee, die dem „Islamischen Zentrum Hamburg“ (IZH) angeschlossen ist. Die Gäste werden herzlich empfangen, ihnen wird Tee und Gebäck gereicht, die Moscheemitglieder geben sich aufgeschlossen, weltoffen und liberal. Kurzum: eine freundschaftliche Atmosphäre entsteht.

Die wenigsten der Gäste werden wissen, dass sie nicht nur in der Nachbarschaft einen Tee trinken gehen, sondern im Grunde genommen einen Staatsbesuch machen. Denn das IZH gilt dem Verfassungsschutz als Europazentrale der „Islamischen Republik Iran“;  und in der Theokratie Iran ist die religiöse nicht von der politischen Führung zu trennen. Also handelt es sich beim IZH um eine Enklave der „Islamischen Republik Iran“ und wähnt sich offenbar unter dessen Souveränität.

Das ist einem offenen Brief an Bundespräsident Fran-Walter Steinmeier zu entnehmen, in dem der Imam und Leiter des IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, betonte:

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Darauf basierend wirkt das Islamische Zentrum Hamburg als theologische Vertretung der hohen schiitischen Autoritäten im Iran und Irak.

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Verfolgung Andersgläubiger

Religiöse Vertreter wie Mohammad Hadi Mofatteh nehmen für sich gern Religionsfreiheit in Anspruch. Wie aber sieht es mit Religionsfreiheit aus im Iran, dem Land, dem er sich verpflichtet sieht?

Da wären zunächst einmal die Baha´i, die größte religiöse Gruppe im Iran nach den Schiiten. Amnesty International (ai) schreibt dazu

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Die systematischen Angriffe auf die Glaubensgemeinschaft der Baha’i setzten sich 2017 fort, dazu zählten willkürliche Festnahmen, lange Haftzeiten, Folter und andere Misshandlungen. Die Behörden ordneten die Schließung von Unternehmen im Besitz von Baha’i an, beschlagnahmten Vermögen von Baha’i und verweigerten Anhängern dieser Glaubensgemeinschaft weiterhin den Zugang zu Universitäten und zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Staatliche Stellen schürten regelmäßig Hass und Gewalt gegen die Minderheit, indem sie Baha’i als "ketzerisch" und "schmutzig" verunglimpften (Quelle: ai-Jahresbericht Iran 2018)

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Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtete:

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Eine neue Diskriminierungsmethode der Regierung gegen die Bahai erfolgte im Januar 2020 mit der Einführung der neuen Chipkarten-Personalausweise. Die Religion muss im Ausweis angegeben werden, jedoch kann jetzt nur noch zwischen den vier anerkannten Religionen Islam, Christentum, Judentum und Zoroastrismus gewählt werden. Die Option „Andere Religion“ besteht nicht mehr. Die Bahai sind also entweder gezwungen eine falsche Religion anzugeben oder sie verzichten auf einen Großteil staatlicher Dienstleistungen und wirtschaftlicher Transaktionen wie die Beantragung eineReisepasses, Führerscheins, die Eröffnung eines Bankkontos, den Kauf eines Grundstückes, die Aufnahme eines Kredites usw. Die Bahai sind also vor die Wahl gestellt ihre Religion zu verleugnen oder ihr Leben massiv einzuschränken.

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Weiter heißt es im ai-Bericht Iran 2018:

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Personen, die zum Christentum übergetreten waren, erhielten hohe Gefängnisstrafen, die in einigen Fällen von zehn bis 15 Jahren reichten. Es gab weiterhin Razzien in Hauskirchen.

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Internationaler Hinrichtungsspitzenreiter

Wussten Sie, dass Apostasie, also „Abfall vom Glauben“, mit der Todesstrafe geahndet werden kann im Iran? Weitere Delikte sind laut Wikipedia Drogendelikte, Prostitution, Ehebruch, „politische Vergehen“, Gotteslästerung, Vergewaltigung. Die zum Tode Verurteilten werden größtenteils durch öffentliches Erhängen am Baukran exekutiert, möglich sind zudem Erschießungen, Enthauptungen, Steinigungen oder auch Kreuzigungen.

Neben der Todesstrafe werden auch drakonische Strafen wie Prügelstrafe, Amputation von Gliedmaßen oder Ausstechen der Augen verhängt.

Wie viele Menschen im Iran tatsächlich hingerichtet werden, ist nicht bekannt. AI zählte für das Jahr 2019 251 offizielle Hinrichtungen, geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Aufgrund der Proteste im Winter 2019/2020 kam es zu Massenverhaftungen und auch zu vielen Hinrichtungen. Aktuell ist beinahe täglich von geplanten oder vollzogenen Hinrichtungen zu lesen. Sehr häufig betreffen die Nachrichten Kurden oder Angehörige anderer Minderheiten, oder Menschen, die sich aktiv gegen das theokratische Regime im Iran positionieren. Seit Amtsantritt von Präsident Hassan Rohani am 13. August 2013 wurden bis Januar 2020 105 Frauen exekutiert.

Zahlenmäßig wird der Iran in Sachen vollstreckte Todesstrafe nur von China übertroffen. In absoluten Zahlen. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist die „Islamische Republik Iran“ internationaler Hinrichtungsspitzenreiter.

Internationale Proteste spornen das Regime offenbar an

Das aktuell bekannteste Beispiel für eine vollstreckte Hinrichtung ist das des international erfolgreichen Ringers Navid Afkari. Ihm wurde zur Last gelegt, bei den Protesten gegen das Regime 2018 einen Sicherheitsbeamten erstochen zu haben. Ein Mord, den begangen zu haben er bestritt, für den er allerdings auch ein Geständnis ablegte. Dies sei unter Folter erzwungen worden, gab er später an.

Auf die internationalen Proteste gegen dieses Urteil reagierte die iranische Justiz, indem sie den Sportler umgehend hinrichtete. So als wolle das Regime der Welt zeigen: Jetzt erst recht!

Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ)erläuterte der Justizsprecher Gholam-Hussein Ismaili, Afkari habe einen unschuldigen Menschen ermordet und das Urteil gegen ihn im Iran laute nicht Todesstrafe, sondern "Ghissas". Das sei im islamischen Recht das Prinzip der Vergeltung, Blutrache oder Auge um Auge, worüber die Familie der Opfer entscheiden könnten. Diese habe entschieden, dass die Exekution vollzogen werden müsse und dieser beigewohnt.

Eine Rechtsauffassung, die on Rechtstaatlichkeit so weit entfernt ist, wie Teheran von der Außenalster. Doch auch im Umfeld des IZH, bzw. der daraus hervorgegangen „Islamischen Gemeinschaft der Schiiten in Deutschland“ (IGS), wird dieser barbarische Akt gerechtfertigt. So kommentierte der Anwalt Ali Chaukir die Hinrichtung mit folgendem Tweet:

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Der Westen ermordet jeden Tag 30.000 Kinder. Jeden Tag. Und seine Hampelmänner trauern jetzt um einen verurteilten Mörder, welcher gemäß den Gesetzen des Landes, in dem er den Mord begangen und gestanden hat, zum Tode verurteilt und heute hingerichtet wurde.

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Ali Chaukir war Jugendbeauftragter der IGS und ist verantwortlich für die islamische Seite „Offenkundiges“ und wirkt dem IranAppeasementMonitor zufolge mit beim Internetportal Muslim-Markt der Gebrüder Yavuz und Gürkan Özoǧuz. Diese wiederum sind organisiert in der IGS-Mitgliedsvereinigung „Der islamische Weg“, die sich laut Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bisweilen das IZH zu Versammlungen nutzt. Eine Distanzierung seitens des IZH von der Exekution Navid Afkaris ist nicht bekannt; ebenso wenig von den Äußerungen Ali Chaukirs.

Also, wohl bekomms. Sofern all das dem mit freundlichem Lächeln der Protagonisten des IZH großzügig eingeschenkten Tee nicht einen bitteren Nachgeschmack verleiht. 

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