Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 gescheitert
Text Juliane Beer
Eine Impfpflicht gegen Covid 19 besteht seit März 2022 lediglich für Personal im Gesundheitswesen, obwohl es bislang keinen Impfstoff gegen das Corona-Virus gibt. Zur Erinnerung: Die momentan verabreichten Präparate von Biontech, Moderna, Astra Zenica und Johnson&Johnson sowie verschiedene proteinbasierte Medikamente erzeugen weder sterile Immunität bei Behandelten noch verhindern sie, dass Behandelte sich anstecken, eine Infektion entwickeln oder diese weitergeben. Auch vor dem Tod durch Covid 19 schützen die Medikamente nicht. Bereits im Januar 2022 räumte das RKI in seinem Wochenbericht ein https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Zitat "In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden." Zitat Ende
Oder:
„Auffallend ist das deutliche Absinken der berechneten Impfeffektivität sowohl der Grundimmunisierung als auch der Auffrischimpfung gegenüber einer symptomatischen Infektion in allen Altersgruppen seit Anfang 2022, also mit Dominanz der Omikron-Variante. Diese Entwicklung zeigen auch die Inzidenzen symptomatischer COVID-19-Fälle nach Impfstatus. Seit Jahresbeginn sinkt auch die berechnete Impfeffektivität gegen Hospitalisierung: diese Entwicklung zeigt sich am deutlichsten für die Grundimmunisierung und in den Altersgruppen <60 Jahre und weniger ausgeprägt für die Auffrischimpfung und in der Altersgruppe ab 60 Jahre. Auch in anderen Ländern wurde mit Vorherrschen der Omikron-Variante eine im Vergleich zur Delta-Variante verminderte und mit der Zeit weiter nachlassende Effektivität der COVID-19-Impfung hauptsächlich gegen eine symptomatische Infektion beobachtet. Besonders niedrige Impfeffektivitäten zeigen sich für die Grundimmunisierung bei den Kindern zwischen 5 und 11 Jahren.“
Quelle: Wochenbericht Robert-Koch-Institut (RKI) vom 28. April 2022 (Seite 30/31).
Dass man mit den ohnehin viel zu wenigen Menschen, zumeist Frauen, die sich trotz der miesen Bedingungen und der bescheidenen Bezahlung für einen Pflege-Beruf entscheiden in einer derartigen Weise umgeht, nämlich von ihnen verlangt, sich ein bedingt zugelassenes Medikament, das allenfalls dem Eigenschutz dient, spritzen zu lassen ist ein Skandal, der an den meisten offenbar mehr oder weniger geräuschlos vorbeirauscht. Ob das ein Zeichen dafür ist, dass sich ein Großteil der Bevölkerung aus dem realen Leben verabschiedet hat kann ich nicht beurteilen. Dass nicht alle ungespritzten PflegerInnen und ÄrztInnen diese Ungeheuerlichkeit zum Anlass nehmen, den Beruf aufzugeben, zeugt von ihrem hohen Verantwortungsgefühl, was der Politik bekannt sein dürfte, andernfalls würde sie es kaum wagen, von Menschen, die einen der wichtigsten Berufe ausüben, zu verlangen, sich an einem Medikamentenversuch zu beteiligen.
Am 19. Mai 2022 lehnte das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene „Nachweispflicht“ ab.
Die Begründung lässt aufhorchen, da sie den gängigen Parolen aus der Politik wie etwa der Gefahr einer schweren Infektion aller Personengruppen und der hohen Wirksamkeit der "Impfung“ widerspricht. Zudem ist die Begründung des BVerfG sachlich falsch, denn selbst das Robert Koch Institut räumt ein, dass man nicht wisse, ob oder in welchem Maße die Corona-“Impfung“ einen Fremdschutz biete.
Auszug aus der Begründung des BVerfG:
„Der Gesetzgeber verfolgt den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Während für die meisten Menschen eine COVID-19-Erkrankung mild verläuft, besteht für bestimmte Personen aufgrund ihres Gesundheitszustandes und/oder ihres Alters nicht nur ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf. Gerade bei älteren und immunsupprimierten Personen besteht auch ein erhöhtes Risiko für eine Infektion, da sie auf eine Impfung weniger gut ansprechen.“
Den gesamten Text findet man hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html;jsessionid=B344965471667C0906B2BD0BABFFD016.2_cid507
Das Urteil darf man getrost als von der Politik inspiriert werten.
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