Frauenhass ist nun staatlich geschütztes Kulturgut


 Text: BG

Alle Anzeigen gegen die beiden Rapper Farid Bang und Kollegah, u.a. wegen Volksverhetzung wegen Verbreitung von Frauenhass, wurden abgeschmettert.

Viele werden es noch erinnern: Schon im Vorfeld der  diesjährigen Echo-Verleihung gab es Kritik daran, dass die beiden Gangstarapper Kollegah und Farid Bang ausgezeichnet werden sollen, obwohl sie sich in ihren Texten antisemitisch äußerten. Daraufhin haben sich auch andere deren Texte näher angeschaut, und ich habe, unterstützt von mehr als 50 Personen, Anzeige gegen die beiden gestellt wegen Volksverhetzung, weil die beiden Rapper die Hirne vor allem männlicher Jugendlicher mit abgrundtiefem Frauenhass und Gewaltphantasien füttern. Der Text der Anzeige wird weiter unten dokumentiert.
Außerdem haben einige Privatpersonen Anzeige gegen die Plattenfirma Bertelsmann gestellt.
Alle Anzeigen wurden abgewiesen.
Damit sind Frauenhass, Antisemitismus, Rassismus, wie ich seit kurzem weiß, beinhalten deren Texte auch Antiziganismus, Homophobie und Behindertenfeindlichkeit staatlich geschütztes Kulturgut!









Das Medienecho auf unsere Anzeige war verhalten. Vor allem lokale Medien in NRW berichteten darüber. Frauenhass ist eben kein Medienthema. Nicht von übergeordnetem Interesse, bescheinigten und Panorama, Monitor und Report.
„Als politische Magazinsendung haben wir die Aufgabe, die Entwicklung relevanter Politikfelder abzubilden und zu hinterfragen, ferner mit kritischem Auge gesellschaftliche Vorgänge,
die von allgemeinem Belang sind, in unsere Berichterstattung aufzunehmen“, schrieb Report.
Nachdem die Anzeige abgeschmettert wurde, war das Medienecho noch verhaltener. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gut vorgebaut: Sie hatte das Ergebnis bekannt gegeben, zwei Wochen bevor an die AnzeigenstellerInnen – und zwar in einem Abwasch an alle derselbe – Ablehnungsbescheid raus ging. So wurde uns allen die Möglichkeit genommen, öffentlich zu der Ablehnung Stellung zu nehmen. Wir wussten ja schlicht nicht, wie die Staatsanwaltschaft ihre Haltung begründet. Alleine das hätte ein großes Medienthema werden müssen, denn das ist ein massiver Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. Aber offenbar auch nicht von übergeordnetem Interesse.
Nachdem der Ablehnungsbescheid angekommen war, interviewte mich das Musikmagazin Vision. Immerhin, feministische Medien haben das nicht zuwege gebracht.
Das schockiert mich am meisten an der ganzen Geschichte: Die nicht vorhandene Solidarität von feministischer Seite. Abgesehen davon, dass natürlich die Unterstützerinnen Feministinnen sind.
Aus bestimmten feministischen Zirkeln, die lieber gefallen wollen als die Welt verändern, für die das ganze Leben ein Wunschkonzert ist und jede free choice hat, und wenn eine Probleme hat, dann hat sie halt die falsche Wahl getroffen, erwarte ich keine Solidarität.
Aber weder die Störenfriedas, noch EMMA, noch Terre des Femmes (mit Ausnahme einzelner Mitfrauen) haben uns unterstützt. Eine Störenfrieda hat uns viel Erfolg gewünscht, ein Artikel zu unserer Anzeige wurde auf deren Facebook-Seite verlinkt. Im einführenden Text dazu wurde aus mir „eine engagierte Feministin“. Ein No-Name-Produkt. Genau so werden Frauen unsicht- und unhörbar gemacht. Gut beim Patriarchat gelernt. EMMA wollte auf dem Laufenden gehalten werden, hat das Thema aber nirgendwo aufgegriffen. Wahrscheinlich nicht von übergeordnetem Interesse. TdF hat gar nicht reagiert, jedenfalls nicht als Organisation.
Ok, nehme ich zur Kenntnis. Das Ergebnis ist, dass – mal wieder – Gewalt gegen Frauen völlig marginalisiert werden konnte.
Es war klar, dass die Anzeige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von einem juristischen Erfolg gekrönt sein würde. Es war klar, dass am Ende nicht ein Verbot für die beiden Rapper stehen würde, Menschenverachtung als Kunst getarnt ungehindert unter die – vorwiegend jungen – Leute zu bringen.
Das mit der Anzeige verbundene Anliegen war, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, das Gewalt gegen Frauen ein Angriff auf die Verfassung ist. Weil die Würde der Frauen genauso unantastbar sein muss, wie die von Juden oder Migranten.
Mit diesem Ansinnen bin ich grandios gescheitert.
Hier wähle ich bewusst die männliche Form. Werden die jeweiligen Debatten mal kritisch beleuchtet, fällt auf, dass Menschenrechtsverletzungen immer dann zum großen Thema werden, wenn Männer betroffen sind.
So wurde, lange bevor die libyschen Sklavenmärkte zum Thema wurden, bekannt, dass die nigerianische Mafia „Schwarze Axt“ Frauen versklavt und nach Europa in die Prostitution verschiebt. Beide, sowohl die Schwarze Axt als auch die libyschen Schlepper, nutzen übrigens die alten „Sklavenrouten“, aus Zeiten, lange bevor „der Westen“ mit der Sklaverei begann. Über die Frauen wurde kaum berichtet, die Empörung blieb nahezu völlig aus. Sexuelle Ausbeutung wurde dann zum Thema, als es um männliche Jugendliche und junge Männer in Städten wie Berlin und Hamburg ging.
Auch wurde beispielsweise sehr viel häufiger über den Angriff mit dem Gürtel auf einen Juden in Berlin berichtet, als darüber, dass jugendliche Muslime eine alte Pariser Jüdin töteten und aus dem Fenster ihrer Wohnung warfen.
Die Anzeige wurde zum Lackmustest, wie es um die Frauenrechte bestellt ist.
Bescheiden wär geprahlt.
Auch wenn nicht davon auszugehen war, dass am Ende eine Verurteilung der beiden Rapper steht, so sollte eine Anzeige eine Möglichkeit sein, dass zumindest mal geprüft wird, ob ein grundlegendes Recht verletzt wird. Das wurde rundweg abgelehnt – obschon die Justiz die Verletzung des Grundrechts konstatiert hat.
Damit verlieren Frauen zunehmend Rechtssicherheit.
In dem Verfahren ging es nicht um eine konkrete Beleidigung einer konkreten Person, sondern um die Menschenwürde der Hälfte der Menschheit. Die zu schützen ist der Justiz kein Anliegen, das hat sie sehr deutlich gemacht; nicht einmal zu prüfen, ob sie verletzt worden sein könnte.
Wie aber sollen wir Frauen unsere Menschenwürde schützen, wenn wir auf die Justiz nicht bauen können?
„Mutig“, so sagten damals viele, sei es, eine solche Anzeige zu stellen.
Wieso mutig? Ich nehme doch nur ein Grundrecht wahr, dass der Rechtsstaat mir als seiner Bürgerin gewährt.
War es also mutig, dagegen aufzubegehren und wider besseres Wissen die Anzeige zu stellen?
An sich fühle ich mich nicht besonders mutig. Sondern ich leide unter dieser strukturellen Ungerechtigkeit. Fühle mich schutzlos und ohnmächtig. Das geht sehr vielen Frauen so.
Gestützt wird diese strukturelle Ungerechtigkeit durch eine patriarchale Gesellschaft, in der diese Benachteiligung von Frauen sozusagen als natürlich betrachtet wird.
Alles paletti in Good Old Germany, schließlich kann Frau inzwischen Bundeskanzlerin werden, oder Verteidigungsministerin. Wen interessiert, dass sie die Melodie des Patriarchats spielen und die Klaviatur schlicht besser beherrschen als die Männer selber? Eine Frau als Bundeskanzlerin hat einen symbolischen Wert, geändert an den realen Verhältnissen hat es nichts.
Verhältnisse, die auch in den Texten der beiden Rapper zum Tragen kommen.
Nach wie vor ist es notwendig, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Und nach wie vor finde ich es richtig, diese Anzeige gestellt zu haben.
Erschütternd finde ich den gesellschaftlichen Konsens, der weit bis in die Linke hineinreicht, dass künstlerische, bzw. Meinungsfreiheit das höchste Gut einer Demokratie sei. Kunst alles dürfe, also auch Frauenhass verbreiten.
Wie viele – vorwiegend linke – Männer mir ausführlich erläutert haben, wieso es richtig war, unsere Anzeige abzuschmettern, habe ich aufgehört zu zählen.
Mich ermüden diese Debatten. Sie treffen mich im tiefsten Inneren, denn sie bringen mir die bittere Erkenntnis, als Frau in dieser Gesellschaft keinen Wert zu haben.
Dagegen immer und immer wieder aufzustehen, erfordert tatsächlich Mut.
Den Mut, immer wieder tiefe Verletzungen zu riskieren.
Mein Dank gilt allen, die diesen Mut ebenfalls bewiesen und mich aktiv unterstützt haben.


Der Text unserer Anzeige:

Staatsanwaltschaft Düsseldorf,
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf
Abs:
Hamburg, den 30.4.2018
Betreff: Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (§130 StGB) und sonstiger in Frage kommender Straftaten gegen Felix Blume alias Kollegah und Farid Hamed El Abdellaoui alias Farid Bang
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (§130 STGB) und sonstiger in Frage kommender Straftaten gegen die beiden Rapper Kollegah (bürgerlicher Name Felix Blume) und Farid Bang (bürgerlicher Name Farid Hamed El Abdellaoui) und beantragen, über den Verfahrensfortgang informiert zu werden.
Die Privatadressen der beiden genannten Personen sind uns nicht bekannt. Aber beide betreiben Plattenfirmen, die ihren Sitz jeweils in Düsseldorf haben. Deshalb wenden wir uns mit unserem Anliegen an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf:
Alpha Music Empire (Kollegah), Yarn Studios GmbH, Ronsdorferstraße 143, 40233 Düsseldorf
(https://www.amestore.de/custom/index/sCustom/3)
Banger Musik (Farid Bang), Corneliusstraße 18, 40215 Düsseldorf (http://www.bangerstore.de/impressum/)
Begründung:
Seit der Verleihung des renommierten Musikpreises „Echo“ an die beiden genannten Personen am 12. April 2018 wird öffentlich über die Inhalte der Texte der prämierten Alben diskutiert. Insbesondere der Vergleich mit den Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz, die zum männlichen Schönheitsideal zu stilisieren die beiden sich ermutigt fühlten, führte zu heftigen Debatten. Diese Geschmacklosigkeit zu beschreiben, dazu fehlen uns schlicht die Worte.
Daraufhin gab es heftige Reaktionen: verschiedene KünstlerInnen schalteten sich ein, u.a. die Sängerin Helene Fischer, einige, z. B. der Musiker Marius Müller-Westernhagen und der Stardirigent Daniel Barenboim, gaben ihre Echos zurück.
Diskutiert wird seitdem vor allem der Antisemitismus, nicht nur in den Texten, sondern auch in Videos und Interviews der beiden Rapper. In dieser öffentlichen Debatte wird völlig vernachlässigt, dass die Texte nicht nur menschenverachtend im Hinblick auf die Verhöhnung von Auschwitz-Insassen sind, sondern auch im Hinblick auf die darin zum Ausdruck kommende Homophobie, den dumpfen Rassismus, und – das ist unser Thema – den abgrundtiefen Frauenhass und die Gewaltphantasien.
Der Musikpreis „ Echo“ wird für gewöhnlich verliehen an diejenigen InterpretInnen, die die meisten CD-Verkäufe für sich verbuchen können. D.h., abgrundtiefer Frauenhass und Gewaltphantasien werden allein durch den Verkauf der CDs millionenfach unter die Leute, vorwiegend junge und sehr junge Leute, gebracht. Die Auswirkungen von Streaming und Raubkopien sind schlicht nicht zu beziffern. Sowohl Kollegah als auch Farid Bang haben auf ihren Facebook-Profilen knapp 2 Mio. Follower.
Die beiden Rapper füttern die Hirne vor allem männlicher Jugendlicher mit abgrundtiefem Frauenhass und Gewaltphantasien. Diese prägen deren Frauenbild, was schon jetzt oder aber spätestens in der Pubertät Mädchen und Frauen zu spüren bekommen.
In Interviews lassen die beiden erkennen, dass ihre Text nicht nur die Folge der im Genre „Battlerap“ häufig als Stilmittel eingesetzten Überspitzung sind, sondern dass sie denken, was sie rappen.
Farid Bang erklärt ganz freimütig, dass er Frauen einteilt in „Hure“ und „Heilige“. Erstere verachtet er so wie er die Prostituierten verachtet, zu denen zu gehen er offen zugibt. Doch auch die „Heiligen“ verachtet er anscheinend, auch sie bekommen offenbar seinen Hass, seine Verachtung, seine Gewalt zu spüren (https://web.archive.org/…/www.rap.de/features/interview/6134).
Mit ihren Texten vermitteln die beiden Rapper unserer Ansicht nach männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden eben dieses Frauenbild und ermutigen sie – ob gewollt oder ungewollt ist dabei völlig nebensächlich – zu Gewalttaten gegen Frauen.
Unseres Erachtens ist damit der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Weil mit diesen Texten, die von unzähligen Jugendlichen gehört werden, die eine, die männliche Hälfte der jugendlichen und jungerwachsenen Bevölkerung gegen die andere, die weibliche, aufgehetzt wird.
Ein Beispiel aus dem Repertoire der beiden. In diesem Songtext ist jede Zeile gewaltverherrlichend, menschenverachtend und eine einzige Drohung gegen Frauen:
"Diese Syrer vergewaltigen dein Mädel, Bitch
Sie sagt, ´Lass mich in Ruhe!`, doch er versteht sie nicht
Zerlege dich, gab mir Testo
Mach' dein Bahnhofsghetto zu Charlie Hebdo
Deutschen Rap höre ich zum Einschlafen
Denn er hat mehr Windowshopper als ein Eiswagen, ah
Und wegen mir sind sie beim Auftritt bewaffnet
Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen
Bastard, ich fick' deine Mutter
Zieh' mein Messer durch sie durch als wär' sie ein Stück weiche Butter
Ey, ich komm' in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift
Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist
Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships
Oder Lagern in Auschwitz
Yo, ich trage die Machete und mach' Rapper kaputt
Tick' Crack in der Hood, traf letztens deine Schwester im Club
Und hab' die Nutte auf dem Damenklo gefickt
Als sie mal grad für kleine Mädchen war wie Barbiepuppen
Du elender Nuttensohn, erstmal wird dein Konzert gestürmt
Dann wachst du auf in 'ner Garage in Derendorf
Und als erstes nimmt dich ein Schwarzer aus Kenia durch
AMG-Mercedes plus ein Tanktop in grau
Die ersten zwei Wochen ist dein Sarg ein Benz-Kofferraum
Dann frisst ein Stafford dich auf und deine Mami liegt da
Wir stellen mit Gina-Lisa ihre Vergewaltigung nach, ah."
Eine weitere Kostprobe aus dem aktuellen, prämierten Album:
„Dein Chick ist ne Broke-Ass-Bitch,
denn ich fick sie, bis ihr Steißbein bricht/
Dieses Album kommt, weil ihr wieder Ansagen braucht/
Fuck mich ab und ich ficke deine schwangere Frau/
Danach fick' ich deine Ma, die Flüchtlingsschlampe.“
Weitere Beispiele:
„Ich bau Aggressionen ab durch Vergewaltigungen von Bordsteinschlampen“
oder „Kid, ich würde lügen, wenn ich sagen würde: Nein, ich habe nie ne minderjährige Bitch missbraucht.“
Oder so: "Ich komm mit ner Horde Hunde plus Zuhältern, die dich ermorden, Tunte.“
In Kollegahs „Zuhältertape Vol . 4“ finden sich folgende Sätze:
„Nutte, Zeit, dass du Putzlappen befeuchtest / Ich bring Schusswaffengeräusche wie die Schutzstaffel der Deutschen“ oder „Kid, es ist der Boss, der für 'ne Modezeitschrift Posen einnimmt wie die Wehrmacht, die in Polen einschritt“ (https://www.cicero.de/…/echo-preis-kollegah-farid-bang-kuns…).
Farid Bang trug folgende Textzeile zu Haftbefehls "Chabo wissen ..." bei:
"Ey, ey, ich mach' deine Kinder zu Nutten
Ohne dabei mit der Wimper zu zucken."
Bereits das Album „„Jung Brutal Gutaussehend 2 (JBG2)“ wurde am 9. Januar 2014 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Listenteil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen (http://www.bundespruefstelle.de/…/die-bundespruefstelle,did…).
Der Musikkritiker Zoran Gojic sprach von „endlosen Variationen von frauenfeindlichen Fantasien oder offener Menschenverachtung“ (Münchner Merkur, Ausgabe: 89, Jahr: 2018, Datum: 18.04.2018, Seite: 3).
Der Berliner Staatsschutz hat inzwischen die Indizierung des kürzlich prämierten Albums beantragt (https://www.tagesspiegel.de/…/antisemitismus-…/21199442.html).
Doch das reicht uns nicht. Wir möchten, dass Felix Blume und Farid Hamed El Abdellaoui persönlich juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Für die Verhöhnung von KZ-Inhaftierten, wegen ihrer vor Rassismus und Homophobie triefenden Texte und vor allem wegen des abgrundtiefen Frauenhasses und der Gewaltphantasien, die sie in die Köpfe (männlicher) Jugendlicher hämmern. Die reale Gefahr, die unseres Erachtens besteht, ist, dass nicht wenige männliche Jugendliche diese Gewaltphantasien ausleben (wollen) und dass heranwachsende und jungerwachsene Frauen dadurch körperlichen und, angesichts dieser vertonten Pornographie und der darin enthaltenen Abwertung alles Weiblichem, psychischen Schaden nehmen.
Deshalb erstatten wir Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (§130):
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
….“
und sonstiger in Frage kommender Strafteten.
Hochachtungsvoll

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