Islamistische Netzwerke in der deutschen Bundeswehr




Gegen den Deutsch-Afghanen Abdul S. wurde wegen Landesverrats eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verhängt, gegen seine Ehefrau Asiea S. wegen Beihilfe zum Landesverrat zehn Monate auf Bewährung. Der Fall belegt, dass islamistische Umtriebe oder Undercover-Einsätze für islamische Staaten in der Bundeswehr ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Trotz des Urteils gibt es jedoch berechtigte Zweifel, was die Definition „extremistisch“ in Hinsicht auf muslimische Angehörige der oder Beschäftigte bei der Armee angeht:

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