Neues aus dem Paulaner-Gar..., ähm, Corona-Hotspot Hamburg


Text: Birgit Gärtner

 

Das Infektionsschutzgesetz ist so schwammig formuliert, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurde. Genau das nutzt der Hamburger Senat aus.

Seit dem 2. April 2022 ist Hamburg offiziell "Corona-Hotspot". Selbsternannt sozusagen, da beschlossen von der Hamburgischen Bürgerschaft auf Antrag der rot-grünen Regierungskoalition mit den Stimmen von Abgeordneten der CUD und der LINKEN.

Kein Witz!

Vorgeblich eine Sicherheitsvorkehrung des Senats, bzw. der Bürgerschaft, zum Schutze der Bevölkerung vor der unkontrollierten Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus und einer damit einhergehenden gesundheitspolitischen Katastrophe.

Hamburg wurde also zum Katastrophengebiet erklärt.

Zum Corona-Katastrophengebiet.

Ist das so? Und was heißt eigentlich „Hotspot“?

Das habe ich mir mal näher angesehen.

Fazit:

Es gibt keine außerordentliche gesundheitliche Gefahrensituation in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Da jedoch das Infektionsschutzgesetz an der Stelle so schwammig formuliert ist, kann quasi jederzeit überall der Krankenhaus-Super-GAU ausgerufen werden. Jedenfalls solange es immer noch gelingt, das SARS-Cov-2-Virus als Killervirus zu inszenieren. 

Funfact:

Trotz aller Maßnahmen, Lockdown, Ausgangssperre, Basisschutz, Corona-Hotspot belegt Hamburg aktuell bei den berühmt-berüchtigten 7-Tage-Inzidinzen Platz 3 bei den Bundesländern. Lediglich in im Saarland (Platz 1) und in Bremen (Platz 2) sind diese höher (Stand 18. April 2022).

An sich müssten die Inzidenzen rapide sinken, nachdem die Testarien weitestgehend zurückgefahren wurden. Allerdings werden in Hamburg die Schulkinder immer noch mit Testpflicht drangsaliert. Nach Ostern wird ihnen gnädigerweise zugestanden, statt bislang drei Mal pro Woche "nur" noch zwei Mal zu testen. 

Auch bei den Inzidenzen gilt indes:

Wir wissen, dass wir nichts wissen. 

Abgesehen von der mangelnden Zuverlässigkeit der PCR-Tests werden im Ländervergleich Äpfel mit Birnen verglichen, weil es keine vergleichbare Basis gibt. Gezählt werden nur die Positivergebnisse, unabhängig von der Positivquote gemessen an der Gesamtzahl der getesteten. 

Die Inzidenz selbst ist ein Schätzwert, da die Positivtests linear auf 100.000 Einwohnerinnen umgerechnet werden. Dabei wird so getan, als sei die Infektion in der gesamten Geselslchaft gleich verteilt - und super gefährlich. Im Jahre 3nC sollte allen klar sein, dass das nicht stimmt. 

Für mehr Sachlichkeit in der Debatte

Solange wir dieses Narrativ nicht hinterfragen und nicht Panikmache durch kritische Reflektion des Pandemiegeschehens ersetzen, werden wir mit Masken- und Testpflicht, 2G, 3G, plus und minus, Lockdowns, Ausgangssperren, drohender Impfpflicht, etc. leben müssen.

Dazu wären aber belastbare und vergleichbare Daten notwendig. Nur: Die gibt es nicht. Im Jahre 3nC bringen es Politik und Wissenschaft immer noch nicht zuwege, Daten zu sammeln und auszuwerten, die ein realistisches Bild der Sachlage ergeben.

COVID-19 ist eine Atemwegserkrankung, die einen schweren Verlauf nehmen und auch zum Tode führen kann. Wie Dutzende andere Atemwegserkrankungen auch. Betroffen von schweren Verläufen, oder gar dem Tod geweiht, sind sehr alte Menschen oder solche mit schweren Vorerkrankungen. Das hätte bereits Ende April 2020 allen politisch und medizinisch Verantwortlichen klar sein müssen. Dazu hätte die damalige Bundesregierung nur die täglichen Lageberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI) lesen und auswerten und zu zudem dafür Sorge tragen müssen, dass ausschließlich belastbares Material gesammelt und exakt ausgewertet wird und schleunigst die viel zitierten „vulnerablen Gruppen“ geschützt werden. Das alles passiert bis heute nicht.

Allerdings hätten viele derer, die tatsächlich an COVID-19 verstorben sind, gar nicht geschützt werden können, da sie schlicht am Ende ihres Lebens waren – egal, wie lange dieses auch gewährt haben mag.

Wir als Gesellschaft haben das Sterben verdrängt, alte und kranke Menschen größtenteils aus dem öffentlichen Sichtfeld verbannt. Wir werden aber das Sterben nicht wegsperren, wegmaßnahmen, weglockdownen oder wegimpfen können. Der Tod ist in die Geburt schon eingepreist.

Lauterbach und die 300 Toten täglich

Statt sich mit unser aller Endlichkeit auseinanderzusetzen wird mit Megazahlen hantiert, die zu nichts anderem gut sind, als Angst und Schrecken zu verbreiten; genau die Todesangst zu erzeugen, die notwendig ist, um die Menschen gefügig zu machen.

So wird es Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht müde, auf die etwa 300 Toten pro Tag zu verweisen. Eine Zahl, die ebenfalls beängstigend ist.

Was der Minister verschweigt: Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) täglich als aktuell verlautbarten „COVID-19-Fälle“ und „COVID-19-Todesfälle“ sind 1. Möglicherweise gar keine COVID-19-Fälle und 2. nicht aktuell.

Seit März 2020 wird nicht zwischen mittels PCR-Test positiv auf SARS-Cov-2 und differenzialdiagnostisch an COVID-19 erkrankt unterschieden. Differenzialdiagnostik findet größtenteils nicht einmal statt. Wer positiv getestet wird, gilt als COVID-19-Fall. Wer positiv getestet stirbt, oder nach dem Tod positiv getestet wird, gilt als „COVID-19-Todesfall“. Das gilt für 4 Wochen vor dem Tod.

Nur, damit Ihr das auch richtig versteht: Wer Mitte März positiv auf SARS-Cov-2 getestet und gestern tödlich verunglückte, gilt als „COVID-19-Todesfall“. Auch, wer beispielsweise einem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt und in der Rechtsmedizin positiv getestet wird.

Hausärzten ist es freigestellt, einen Test durchzuführen – auch posthum – und bei positivem Ergebnis COVID-19 als Todesursache anzugeben.

Jeder Positivtest gilt als COVID-19-Erkrankung, wer keine Symptome hat, gilt als symptomlos erkrankt und trotzdem ansteckend. Als Symptome werden Husten, Schnupfen und Halsweh genannt, in etwa 1% der Fälle Pneumonie. Bis Anfang 2022 galt auch der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns als COVID-19-Symptom.

Die Zahlen, auch die der Sterbefälle, werden an die Gesundheitsämter gemeldet und von dort an das RKI übermittelt. Bei den gemeldeten Todesfällen überprüfen die Gesundheitsämter die persönlichen Daten der Verstorbenen.

Das alles kann Tage, Wochen und auch Monate dauern. Bekanntermaßen hantieren die Gesundheitsämter teilweise noch mit Faxgeräten.

Die täglich vom RKI als aktuell gemeldeten Zahlen sind also nicht aktuell, sondern die Zahlen, die dem Institut am Vortag übermittelt wurden.

Niemand, auch nicht der Gesundheitsminister, weiß, wie viele Menschen aktuell täglich an COVID-19 versterben.

Das bedeutet nicht, dass nicht tatsächlich täglich 200-300 Menschen an COVID-19 versterben, wir wissen es nur nicht.

Was wir aber wissen – und zwar seit März 2020, seitdem das RKI mit der Veröffentlichung der täglichen Lageberichte begann – ist, dass die Toten, egal ob positiv getestet, vor ihrem Ableben verschnupft oder tatsächlich differenzialdiagnostisch bestätigt an COVID-19 erkrankt und verstorben, fast ausnahmslos entweder sehr alt und/oder schwer vorerkrankt waren.

Es gibt Ausnahmen. Ja. Aber es gibt immer junge Menschen, scheinbar topfit, die von jetzt auf gleich tot umfallen. Allerdings gab es nie so viele solcher Fälle, wie wir sie seit Beginn der Impfkampagne verzeichnen. Nur diese Zahlen evaluiert und veröffentlicht das RKI nicht.

Feudalismus 2.0

Wir erleben gerade den Umbau der föderalistischen parlamentarischen Demokratie zum Feudalsystem – oder den Rückbau, nur unter modifizierten Bedingungen: Feudalismus 2.0.

Oder glaubt ernsthaft irgendjemand, die aufgrund des angeblich drohenden Kollapses des Gesundheitswesens durch die Corona-Pandemie beschlossenen Gesetzte und Verordnungen können nicht auf jedes beliebige Feld übertragen werden?

Mit dem Infektionsschutzgesetz (aktuelle Fassung) sind 16 kleine Königreiche und Fürstentümer entstanden, regiert von Prinzessin Manuela von und zu Mecklenburg-Vorpommern im Schlosse zu Schwerin, Prinz Markus von Bayern, Wilfried I., König von Baden und Württemberg, Peter I., Fürst von Hamburg, seine Herrlichkeit Bodo von Thüringen, und noch einige politisch Hochwohlgeborene mehr.

Sie können ihre Königreiche und Fürstentümer, oder einzelne Rittergüter, sprich Landkreise, nach eigenem Gusto zur Gefahrenzone und somit den Ausnahmezustand erklären, um die jeweiligen Bereiche zum Hochsicherheitstrakt auszubauen.

Das muss zwar der Politadel, sprich jeweiligen Landesparlamente, absegnen, jedoch hat sich die politische Kaste soweit von der normalen Bevölkerung, dem gemeinen Pöbel entfernt, dass von demokratischen Entscheidungen keine Rede sein kann.

Das Fürstentum Hamburg und das Königreich Mecklenburg-Vorpommern haben es vorgemacht und mir nichts, dir nichts mal eben die beiden Bundesländer zum Corona-Hotspot erklärt. Der politische Hofstaat beider Länder hat das mehrheitlich brav abgenickt.

Die Abgeordneten fühlen sich nicht ihren Wählerinnen und Wählern verpflichtet – sondern einer Ideologie. Und die aktuell vorgegebene Parole lautet: Wir impfen Euch alle!

Egal, womit, und was immer es kosten mag.

Deren politischer Kompass ist aber auch auf Klimaschutz eingenordet – ebenfalls whatever it takes.

Um nicht missverstanden zu werden: Weder gegen Gesundheits-, noch gegen Umweltschutz ist grundsätzlich etwas einzuwenden. Doch lassen beschlossenen Maßnahmen und Gesetzte sowie der Habitus der Politikerinnen und Politiker nur einen einzigen Schluss zu:

Uns wird ein G für ein U vorgemacht: Es geht nicht um Gesundheitsschutz – btw, auch nicht ums Klima – sondern um Unterwerfung.

Um der ganzen Wahrheit die Ehre zu geben: Der gemeine Pöbel lechzt nach der harten Hand. Zumindest ein großer Teil davon.

Mit dem Infektionsschutzgesetz erhalten aber nicht nur die Bundesländer mehr Macht und können einen ganz eigenen autoritären Stil entwickeln, sondern Recht – und somit Macht – wird privatisiert.

Zum einen, indem der Staat – auch die Bundesländer – die Umsetzung der Verordnungen und Gesetze auf die Unternehmen, beispielsweise die Gastronomie, ablädt und plötzlich jede Aushilfskraft zum Hilfssherriff (m/w/d) wird. Die Gesetzesänderung ist noch nicht ganz beschlossen, schon beginnt das juristische Tauziehen um das „Hausrecht“, sprich, wer wann weshalb welche Maßnahmen einführen kann, egal bei welcher aktueller Gesetzeslage, Maskenpflicht etwa.

Beispielsweise können Unternehmer einzelne Abteilungen oder auch ganze Betriebe oder Zweigstellen zum Corona-Hotspot erklären und rigide Maßnahmen erlassen.

Was haben wir darum gekämpft, dass Frauen bei Bewerbungsgesprächen nicht nach etwaigem Kinderwunsch gefragt werden dürfen – nun ist die Vorlage eines gültigen Impfausweises zur neuen Normalität geworden.

Dabei wird die Halbwertzeit der gelben Heftchen kontinuierlich nach unten korrigiert. Denn auch das lässt das Infektionsschutzgesetz zu: Der Bundestag kann Häufigkeit der notwendigen Impfungen, also, 1. Booster, 2. Booster, 3. Booster, 4 …, jederzeit neu bestimmen, ebenso deren Gültigkeitsdauer, etwa 3 Monate.

Kurz zusammengefasst:

Wir als Bürgerinnen und Bürger haben jedwede Rechtssicherheit verloren.

Aus einem Rechtsstaat ist innerhalb von zwei Jahren ein feingliedriges Willkürregime geworden. Denn die Ritter der erlauchten Impfgemeinschaft, beispielsweise die Landräte, haben auch noch ein Wörtchen mitzureden und können ebenfalls strenge Maßnahmen beschließen. Die dann jedoch vom König, der Prinzessin oder dem Fürsten abgesegnet werden müssen.

Der Hofstaat ist im Regenten-Modus und gewährt den Untertanen gnädigst Rechte – oder entzieht sie auch wieder. Hamburg und  Mecklenburg-Vorpommern sind das beste Beispiel dafür.

In beiden Bundesländern unterstützt von Abgeordneten der Linkspartei. DIE LINKE Bremen bedauert in einer Pressemitteilung, dass ihre Sozialsenatorin Claudia Bernhard sich nicht bei den Koalitionspartnerinnen SPD und Grüne mit dem Vorstoß durchsetzen konnte, Bremen ebenfalls zum Corona-Hotspot zu erklären:

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DIE LINKE Bremen kritisiert, dass der Senat darauf verzichtet, durch die Erklärung zum Hotspot Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten.

Landessprecherin Anna Fischer dazu: „Durch das Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition auf Bundesebene gibt es seit dem letzten Wochenende keine Handhabe mehr, Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie abseits eines minimalen Basisschutz aufrecht zu erhalten. Wir kritisieren diese übereilte Aufhebung zu Unzeiten scharf. Die Inzidenzen sind weiterhin hoch und vulnerable Bevölkerungsgruppen sind weiterhin durch das Virus sehr gefährdet. Die einzige Möglichkeit für die Bundesländer, trotzdem Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durchzusetzen, ist die sogenannte Hotspot-Regelung, mit der sich ein Bundesland aufgrund von kritischen Faktoren zum Corona-Hotspot erklärt. Der Senat hat sich entgegen dem Vorschlag und Votum der Gesundheitssenatorin nicht dazu entschieden, Bremen zum Corona-Hotspot zu erklären. Nur mit der Hotspot-Regelung hätte Bremen das Tragen von Masken in Innenräumen wie Supermärkten und dem Einzelhandel verpflichtend machen können. Wir bedauern, dass der Senat sich dagegen entschieden hat, Bremen zum Corona-Hotspot zu erklären.“

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Ganz offensichtlich fühlt sich DIE LINKE in dem autoritären Gesundheitsregime heimisch.

Methodik

Da es, wie ich immer wieder betone, kein belastbares Material – geschweige denn vergleichbare Daten – gibt, musste ich selbst Tabellen anlegen, um die täglich verlautbarten Corona-Zahlen in Beziehung zu setzen, beispielsweise zum allgemeinen Sterbegeschehen, und sie einordnen.

Verglichen habe ich:

Den prozentualen Anteil der Bevölkerung der Bundesländer Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Gesamtbevölkerung

Die Altersstruktur der genannten Bundesländer

Den prozentualen Anteil der Verstorbenen in den einzelnen Bundesländern an allen Verstorbenen in Deutschland

Den prozentualen Anteil der offiziellen „COVID-19-Todesfälle“ der einzelnen Bundesländer an allen COVID-19-Todesfällen in Deutschland

Die Entwicklung der Todeszahlen in Deutschland von 2016 bis Februar 2022

Die Entwicklung der Zahl der COVID-19-Todesfälle von März 2020 bis Februar 2022

Die Altersstruktur der Verstorbenen in den einzelnen Bundesländern im Jahresvergleich von 2016 bis Februar 2022

Die Altersstruktur der offiziell an COVID-19 Verstorbenen im Jahresvergleich März 2020 bis Februar 2022

Die Zahl der aktuell als „COVID-19-Fall“ intensivmedizinisch behandelten Patientinnen und Patienten

Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt

Die Impfquote

Dazu habe ich ausschließlich auf Publikationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie des DIVI-Zentralregisters zurückgegriffen.

Also ausschließlich Daten von Bundesbehörden, die zudem öffentlich zugänglich sind.

Demnach stellt Hamburg mit 1.841.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 2,2%  aller Deutschen.

Die Hamburgische Bevölkerung hat mit 43,7 Jahren den niedrigsten Altersdurchschnitt.

Hamburg stellt konstant von 2016 bis Februar 2022 1,9% aller Sterbefälle in Deutschland.

Hamburg verzeichnete im Januar 2022 mit 1.728 Todesfällen die dritthöchste Zahl der Sterbefälle insgesamt für den Monat Januar seit 2016, die höchste Zahl war 2021 mit 19.36 Sterbefällen.

Im Februar 2022 lag die Zahl bei 1.440 Todesfällen, der zweitniedrigsten für Februar seit 2016. Allerdings ist noch mit Nachmeldungen zu rechnen.

Hamburg stellt 1,9% aller offiziellen „COVID-19-Todesfälle“.

Hamburg registrierte im Januar 2021 415 „COVID-19-Todesfälle, im Februar 199.

2022 im Januar 149 und im Februar 158.

92,7% der offiziell an COVID-19 Verstorbenen in Hamburg waren älter als 60, 61,1% älter als 80.

Bundesweit waren 82,4% über 60 und 55,8%  über 80.

Und das vor dem Hintergrund des jüngsten Altersdurchschnitts der Hamburger Bevölkerung bundesweit.

Die 7-Tage-Inzidenz bei den „COVID-19-Fällen“ liegt in Hamburg bei 1.524, bundesweit bei 1.883.

Die 7-Tage-Inzidenz bei den „COVID-19-Todesfällen“ liegt bei 131 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bundesweit bei 158.

In Hamburg wurden 83,2% der Gesamtbevölkerung 1x geimpft, bundesweit 76,6%;

83,1% 2x, bundesweit 76%, 60,4% 2x, bundesweit 59%.

Von insgesamt 1.959 intensivmedizinisch behandelten Hospitalisierten liegen 42 in Hamburgischen Krankenhäuser (2,1%).

In allen Bereichen ist Hamburg besser als der Bundesdurchschnitt oder liegt unter seinem prozentualen Anteil.

Womit wird der „Hotspot“ eigentlich begründet?

Mecklenburg-Vorpommern schneidet etwas schlechter ab und liegt bei der Impfquote unter dem Bundesdurchschnitt und ist bei den intensivmedizinisch behandelten Hospitalisierten gemessen an seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Aber das Bundesland hat mit durchschnittlich 47,4 Jahren eine erheblich höhere Altersstruktur als Hamburg und liegt auf Platz 14. Die Zahl der „COVID-19-Todesfälle“ pro 100.000 ist trotzdem mit 128 unter dem Bundesdurchschnitt von 158.

Auch hier stellt sich die Frage: Wo ist der Notstand?

Gesetze werden geändert, wie es grad passt

Eigentlich hätten laut Infektionsschutzgesetz am 21. März 2022 ALLE Corona-Maßnahmen aufgehoben sein müssen. Stattdessen wurde das Infektionsschutzgesetz geändert, vorläufig bis zum 23. September 2022. Das bedeutet aber nicht, dass dann die Maßnahmen vom Tisch sind, sondern vermutlich wird es dann wieder modifiziert. Schon jetzt ist klar, dass die Dauer der Anerkennung des Genesenen-, bzw. Impfstatus streng limitiert werden soll. Viele „nur“ 2 x  geimfpte Menschen werden im Herbst als „ungeimpft“ gelten – sofern sie sich nicht ein drittes Mal impfen lassen.

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet in seiner am 18. März 2022 beschlossenen Fassung die Möglichkeit des dauerhaften „Basisschutzes“, beispielsweise Maskenpflicht in den Zügen der Deutschen Bahn. Wie lange diese andauern soll, darüber wage ich nicht einmal zu mutmaßen. Vermutlich durchgehend bis Ende September – um dann in einem neuen Gesetz verankert zu werden, bzw. in einer dann erneut modifizierten Fassung des Infektionsschutzgesetzes.

Kein Ende der Panikmache in Sicht

Den Bundesländern wurde zunächst die Möglichkeit eröffnet, die Maßnahmen bis zum 2. April 2022 beizubehalten und darüber hinaus das Bundesland oder einzelne Regionen zu Corona-Hotspots zu erklären. Von dieser Möglichkeit machten Manuela, Prinzessin zu Mecklenburg und Vorpommern im Schlosse zu Schwerin sowie Fürst Peter I. im schönen Rathause zu Hamburg Gebrauch.

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind seit dem 3. April 2022 ganz offiziell Corona-Hotspot.

Auch die Bremer Gesundheitssenatorin (DIE LINKE) wollte die Gesetzlage entsprechend ausschöpfen – konnte sich damit indes bei den Koalitionspartnerinnen SPD und Grüne nicht durchsetzen. Was DIE LINKE Bremen wie erwähnt sehr betrüblich findet.

Was aber heißt „Hotspot“?

Im Infektionsschutzgesetz ist es sehr schwammig formuliert:

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(8) Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft, in der durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, über den Absatz 7 hinaus auch folgende Maßnahmen notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sein, sofern das Parlament des betroffenen Landes das Vorliegen der konkreten Gefahr und die Anwendung konkreter Maßnahmen in dieser Gebietskörperschaft feststellt:
1. die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (MundNasen-Schutz),
2. die Anordnung eines Abstandsgebots mit einem Abstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen,
3. die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises nach § 22a Absatz 1 bis 3 einschließlich der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie an die Vorlage solcher Nachweise anknüpfende Beschränkungen des Zugangs in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 und § 36 Absatz 1 sowie in Betrieben, in Einrichtungen oder Angeboten mit Publikumsverkehr,
4. die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, die Vermeidung unnötiger Kontakte und Lüftungskonzepte vorsehen können, für Einrichtungen im Sinne von § 23 Absatz 3 Satz 1 und § 36 Absatz 1 und für die in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Angebote, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen.
Eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage nach Satz 1 besteht,
wenn
1. in der jeweiligen Gebietskörperschaft die Ausbreitung einer Virusvariante des Coronavirus
SARS-CoV-2 festgestellt wird, die eine signifikant höhere Pathogenität aufweist, oder
2. auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken
Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen
Gebietskörperschaft droht.
Die Absätze 3, 5 und 6 gelten entsprechend. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als aufgehoben, so-
fern das Parlament in dem betroffenen Land nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 die Feststellung erneut trifft;
dies gilt entsprechend, sofern das Parlament in dem betroffenen Land nicht spätestens drei Monate nach der erneuten Feststellung erneut die Feststellung trifft.“

b) Absatz 9 wird aufgehoben.
c) Absatz 10 wird wie folgt gefasst:
„(10) Eine auf Grund von Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 32 erlassene Rechtsverordnung muss spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Nach Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 getroffene Anordnungen müssen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 aufgehoben werden. Eine vor dem 19. März 2022 auf Grundlage von Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 in der jeweils am 18. März 2022 geltenden Fassung in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 32 erlassene Rechtsverordnung darf bis zum Ablauf des 2. April 2022 aufrechterhalten werden, soweit die in der jeweiligen Rechtsverordnung genannten Maßnahmen auch nach Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sein könnten.“

>> 

Was aber bedeutet „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“?

Steigende Inzidenzen? Mehr entsprechend klinisch nachgewiesene Erkrankungen?

An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass als Symptome für eine COVID-19-Erkrankung Husten, Schnupfen und Halsweh gelten; zudem in seltenen Fälle Pneumonie.

Müssen wir künftig also, sobald viele Nasen triefen, mit Testzwang, Maskenpflicht (so diese überhaupt je aufgehoben wird), 2G, 3G, Schließungen von Geschäften und Kulturbetrieben, Ausgangssperren, etc. rechnen?

Oder bedeutet es mehr Hospitalisierungen? Was genau: Steigende Zahl von Positivtests in Krankenhäusern bei Hospitalisierten generell?? Zunahme von verschnupften Patientinnen und Patienten mit primär anderen Erkrankungen? Oder zunehmende Hospitalisierung differenzialdiagnostisch eindeutig bestätigter COVID-19-Fällen?

Oder steigende Zahl intensivmedizinisch behandelter Patientinnen und Patienten? Auch hier: Was genau: Steigende Zahl von Positivtests ganz allgemein auf den Intensivstationen? Zunahme von verschnupften Patientinnen und Patienten mit primär anderen Erkrankungen? Oder mehr schwere Verläufe bei differenzialdiagnostisch eindeutig bestätigten COVID-19-Fällen?

Was ist eine „eine signifikant höhere Pathogenität“?

„Pathogen“ bedeutet zunächst einmal potentiell krankmachend. Das würde bedeuten, bei steigenden Corona-Inzidenzen, also steigende Anzahl von SARS-Cov-2-Positivtests, können die Bundesländer auf den oben zitierten Maßnahmenkatalog zurückgreifen.

Das heißt nichts anderes, als dass die Bevölkerung der reinen Willkür ausgeliefert ist. Allerdings, wie erwähnt, ein breiter Teil davon will es auch so.

In dieser saturierten Gesellschaft ist COVID-19 die neue Geisterbahn, das in den Mails aufploppende digitale Testergebnis das Skelett, das plötzlich nach der Kurve auftaucht, ein Positivtest der eisige Windhauch, der Schnupfen, die kalte Hand, die plötzlich von hinten nach der Schulter greift, Lauterbach die Geisterstimme aus dem Off.

Corona-Hotspot Hamburg

Für Hamburg bedeutet die Selbsternennung zur Corona-Gefahrenzone bis auf Weiteres Maskenpflicht in Bus und Bahn (FFP2), allerdings gilt das in Innenräumen, nicht an den Haltestellen:

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In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, darunter fallen beispielsweise auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, …

>> 

Ferner gilt im Einzelhandel Maskenpflicht (medizinische Masken in Geschäften des täglichen Bedarfs, ansonsten FFP2), bei Tanzveranstaltungen (FFP2) und in der Gastro (FFP2). 

Für Clubs und Diskotheken gilt 2G+, was letztlich bedeutet, dass nur Genesene und Geboosterte Zutritt haben, da die öffentlichen Testzentren soweit ich das beurteilen kann, inzwischen alle geschlossen haben.

Laut Senat ist

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Der Zutritt zu Clubs und Diskotheken … im Rahmen des 2Gplus-Zugangsmodells möglich, das heißt, nur mit einem Nachweis über drei Impfungen bzw. zwei Impfungen und einer Genesung. Bei zwei Impfungen, einer Impfung und Genesung oder einer Genesung, die höchstens 90 Tage zurückliegt, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden.

>> 

Für die Gastronomie galt zunächst 3G, was mittlerweile aus genanntem Grunde auch 2G gleichkäme, allerdings wurde das sang- und klanglos aufgehoben. Gastronomische Betriebe sind inzwischen allen zugänglich, die Abstandsregeln gelten nach wie vor, auch was die Bestuhlung in Kneipen und Cafés angeht.

 

Schulkinder – und das finde ich wirklich perfide – müssen sich weiterhin drei Mal pro Woche testen lassen und auch weiterhin Maske tragen. Lediglich im Klassenraum, am Sitzplatz während des Unterrichts dürfen sie die Maske ablegen.

Kleiner Funfact: Ein Fußballspiel im vollbesetzten Millerntor-Stadion war am vergangenen Wochenende auch im Hotspot Hamburg möglich …

Anhand welcher Grundlage wurde Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt?

Stand 5. April 2022 zählte Hamburg offiziell insgesamt 2.398 COVID-19-Todesfälle (seit März 2020).

 

 

 Wie viele davon tatsächlich an COVID-19 verstarben, oder an einer anderen Erkrankung oder einem Unfall, oder gar ermordet wurden, und mittels PCR-Test positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurden, weiß niemand so genau.

In der Zeit von März 2020 bis Februar 2022 starben in Hamburg insgesamt 37.414 Menschen. Die 2.398 offiziellen COVID-19-Todesfälle wären 6,4% aller Verstorbenen, so sie denn tatsächlich AN COVID-19 verstorben wären (die Zahl ist nicht exakt, da noch keine Sterbedaten von März 2022 vorliegen, die Quote ist also leicht etwas niedriger).

Aussagekräftig wären diese Zahlen allerdings nur, wenn die Anzahl der an (schweren) Atemwegserkrankungen Verstorbenen verglichen werden könnten. Denn COVID-19 ist eine (schwere) Atemwegserkrankung. Dazu liegen aber keine Daten vor.

Im Jahresvergleich 2020/21 stieg die Zahl der Verstorbenen um knapp 700; die Altersverteilung blieb indes relativ gleich:

Altersverteilung Verstorbener Hamburg (allgemein)

0-65 Jahre

15% (2020)

16% (2021)

65-75 Jahre

15% (2020)

16% (2021)

75-85 Jahre

33% (2020)

31% (2021)

ü85 Jahre

37% (2020)

37% (2021)

 Da mir für das Jahr 2022 nur die Daten für den Januar und Februar vorliegen, habe ich die Sterbefälle in Hamburg für die Monate Januar und Februar von 2018 bis 2022 miteinander verglichen:

Sterbefälle (allgemein) Hamburg Januar und Februar 2018 - 2022

Januar:

Februar:

1.616 (2018)

1.621 (2018)

1.595 (2019)

1.475 (2019)

1.570 (2020)

1.467 (2020)

1.936 (2021)

1.532 (2021)

1.720 (2022)

1.440 (2022)

Ein deutlicher Anstieg von 2020 auf 2021 bei relativer unveränderter Bevölkerungsstruktur laut Statistischem Bundesamt (Destatis). Bevölkerungzuwachs und –verjüngung werden laut Destatis primär durch Zuwanderung realisiert. Diese wurde 2020 aufgrund der Pandemie und weltweiter Lockdowns stark reduziert, so dass sich die Bevölkerungsstruktur Deutschlands nicht wesentlich veränderte.  Allerdings muss dabei bedacht werden, dass die gesamte Bevölkerung 1 Jahr älter wurde, und für Menschen über 80 ist das sehr viel.

Andererseits begann Ende Dezember 2020 die Impfkampagne und es ist - nicht nur von mir - unterdessen eindeutig belegt, dass die (Corona)-Sterbezahlen damit stiegen.

Das ist aber ein statistischer Wert, der nichts über die Todesursachen aussagt. Und der nicht gleichzusetzen ist mit der Aussage: Die Menschen verstarben an der Impfung. Das hätte medizinisch abgeklärt werden müssen, wurde es aber nicht, bzw. nur in seltenen Fällen und z. T. gegen erbitterten Widerstand der zuständigen Behörden.

Allerdings ist ein starker Anstieg von „Corona-Todesfällen“ bereits seit Anfang Dezember 2020 zu beobachten – vor dem Beginn der Impfkampagne.   

 

 

 

(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Klinische_Aspekte.html)

Der Vergleich bundesweit, für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die als einzige Bundesländer die Maßnahmen zum 2. April 2022 nicht beendet haben und sich stattdessen zum Corona-Hotspot erklärten, und für Bremen, weil dort die Linksfraktion jammerte, dass ihre Gesundheitssenatorin sich bei den Koalitionspartnerinnen SPD und Grüne nicht durchsetzen konnte, Bremen ebenfalls zum Corona-Hotspot zu erklären:

 

 Hamburg stellt mit ca. 1,8 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern etwa 2,2% der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung undetwa 1,8% der offiziellen COVID-19-Todesfälle. Allerdings ist die Bevölkerung Hambugs im Bundesdurchschnitt vergleichsweise "jung", das bedeutet natürlich, dass weniger Menschen aus Altersgründen sterben. Insofern überrascht auch nicht, dass Hamburg bei den COVID-19-"Todesfällen" unter dem Wert gemessen am Bevölkerungsanteil bleibt, denn es sterben vor allem alte Menschen "in Verbindung mit COVID-19".


 Mecklenburg-Vorpommern:

 

 Bremen:


 Wir sehen einen deutlichen Anstieg von Januar 2020 auf Januar 2021 bei relativer unveränderter Bevölkerungsstruktur laut Statistischem Bundesamt (Destatis). Die Begründung dafür ist, dass sowohl Bevölkerungswachstum als auch -verjüngung primär mittels Zuwanderung realisiert werden. Zuwanderung war 2020 jedoch aufgrund von Corona stark reduziert. Also blieb die Bervölkerung im Großen und ganzen wie sie war - nur sind wir alle 1 Jahr älter geworden. Für Menschen über 80 ist das ein sehr langer Zeitraum.

Andererseits begann Ende Dezember 2020 die Impfkampagne und es ist - nicht nur von mir - unterdessen eindeutig belegt, dass die (Corona)-Sterbezahlen damit stiegen.

Das ist aber ein statistischer Wert, der nichts über die Todesursachen aussagt. Und der nicht gleichzusetzen ist mit der Aussage: Die Menschen verstarben an der Impfung. Das hätte medizinisch abgeklärt werden müssen, wurde es aber nicht, bzw. nur in seltenen Fällen und z. T. gegen erbitterten Widerstand der zuständigen Behörden.

Nichts Genaues wissen wir nicht

Jedoch musste das Bundesgesundheitsministerium, damals noch unter Jens Spahn (CDU), bereits im Mai 2021 zugeben, dass ganz offiziell knapp 2.700 offiziell als COVID-19-Todesfall registrierte Personen geimpft waren: Ca. 2.000 1x und knapp 700 2x.

Bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlichte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einen monatlichen "Sicherheitsbericht" bezüglich der Impfstoffe. Diese Publikationen wurden zum 1. Januar 2022 eingestellt, die Daten des PEI hinsichtlich Impfnebenwirkungen, -schäden oder Todesfällen sind nicht mehr öffentlich einsehbar, die Dateien wurde gelöscht.

Auch wenn wir uns die Altersverteilung der Verstorbenen allgemein anschauen, ist 2021 ein deutlicher Anstieg des Anteils der ü85jährigen zu verzeichnen:

2018 37%, 2019 35%, 2020 38%, 2021 41%, 2022 38%.

Der Anteil der u65jährigen blieb über die Jahre etwa gleich, 2022 sank er im Vergleich zu den Vorjahren 2018-20.

Der Anteil der 65-75jährigen sank 2021/22 von 16% 2018-20 auf 14% 2021/22.

Der Anteil der 75-85jährigen schwankte in den Jahren zwischen 35 und 41%:

2018 37%, 2019 35%, 2020 38%, 2021 41%, 2022 38%.

Mit anderen Worten:

Es gibt in Hamburg kein auffälliges Sterbegeschehen, mit Ausnahme von 2021.

Hamburg wurde aber JETZT zum Corona-Hotspot erklärt!

Kinder sind die am wenigstens von COVID-19 gefährdetste Gruppe

Wenn wir uns die Altersverteilung der offiziell an COVID-19 Verstorbenen anschauen, dann liegt der Anteil der ü80jährigen vermutlich über deren Anteil an den allgemein Verstorbenen.

64% der insgesamt bundesweit offiziell registrierten an COVID-19 Verstorbenen (vom 20. März 2020 bis zum 4. April 2022) waren über 80 Jahre alt; in Hamburg waren es 61%. Im Bundesdurchschnitt lag der Anteil der ü70jährigen seit März 2020 konstant bei ca. 85%, aktuell bei 84%.

In Hamburg lag der Anteil der ü75jährigen an allen Verstorbenen 2020 bei 71%, 2021 bei 72% und im Januar 2022 bei 70%.

Leider lassen sich die Zahlen – mal wieder – nicht wirklich miteinander vergleichen, da die Altersgruppen unterschiedlich sind.

Es gibt in Sachen Corona weder belastbare, noch wirklich vergleichbare Daten. Und das bei der größten medizinischen – nennen wir es – Herausforderung seit der spanischen Grippe. Vieles spricht dafür, dass das genau so gewollt ist: Die Daten sind nicht aussagekräftig, aber allemal dazu geeignet, Angst und Schrecken zu verbreiten und die breite Masse gefügig zu machen.

Keine Belastung des Hamburger Gesundheitssystems durch COVID-19

Neben den offiziellen COVID-19-Todesfällen sind zudem die Belegung der Intensivstationen sowie die Impfquote entscheidend bei der Bewertung der "Corona-Lage".

Schauen wir uns die Intensivstationen an, dann werden (ebenfalls Stand 5. April 2022) 40 Menschen in Hamburger Krankenhäusern intensivmedizinisch behandelt. Auch hier ist nicht klar, ob sie tatsächlich wegen COVID-19 behandelt werden oder wegen was anderem und lediglich mittels PCR-Test positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurden. Auch sind nicht alle 40 tatsächlich in Hamburg wohnhaft.

Insgesamt sind in Hamburg (Stand 5. April 2022) 384 Intensivbetten belegt, also rund 10% davon mit offiziellen COVID-19-Patientinnen und Patienten.

Hamburg verfügt über 452 Intensivbetten plus 309 Betten als 7-Tage-Notfallreserve.

 


 

 Von Überlastung des Gesundheitswesens kann also keine Rede sein. Jedenfalls nicht aufgrund von COVID-19.

Die Probleme im Gesundheitswesen sind hausgemacht – und zwar von SPD und Grünen, namentlich auch vom jetzigen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das Gesundheitswesen wurde privatisiert und kapitalisiert, Gesundheit zur Ware, Patientinnen und Patienten zum Goldesel oder Störfaktor, je nachdem, wie lange sie behandelt werden müssen.

Aktuell bricht die Struktur im Gesundheitswesen unter den ständigen Testarien und der damit verbundenen Zwangsquarantäne der positiv getesteten Beschäftigten, also deren Arbeitsausfall, zusammen. Aber Minister Lauterbach weiß Rat: Die Regionen, in denen die Krankenhäuser wegen der vielen Positivtests lahmgelegt werden, sollen sich zum Corona-Hotspot erklären!


Ein Blick auf die Impfquote

In Hamburg sind laut Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) 90% der Erwachsenen doppelt geimpft

Laut NDR (Stand 8. April 2022) sind 91% der ü60jährigen1x, 91% 2x und 80% 3x geimpft.

9% der 18-59jährigen 1x, 95% 2x und 67% 3x.

67% der 12-17jährigen 1x,66 2x, 28% 3x. 

28% der 5-11jährigen 1x, 23% 2x, zur Drittimpfung liegen keine Angaben vor.

 

 

 

 

 

 (Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Impfquote-Aktuelle-Zahlen-zu-den-Impfungen-im-Norden,impfungen110.html?fbclid=IwAR1P2lfiOwlpVtIdEnPJBLSR2EcnZp_BzbAvpyZ9LMWxEYrDhbY9Iu1e8Sw

Allerdings sind auch diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Zum einen gibt es laut Robert-Koch-Institut (RKI) eine "Untererfassung" von etwa 5%, zudem verfügen die Kommunen und Bundesländer nur über die Zahlen derer, die vor Ort geimpft wurden, in den Impfzentren, von den Impfärzten gemeldet oder in Betrieben und Schulen. Das bedeutet aber beispielsweise für Hamburg nicht, dass diese Menschen alle in Hamburg wohnen. Andererseits wurden auch Hamburgerinnen und Hamburger in Impfzentren außerhalb oder in Betrieben oder Schulen jenseits der Stadtgrenze geimpft.

Die Quoten wurden berechnet, indem die Zahl der in Hamburg geimpften Personen ins Verhältnis gesetzt wurde zur Bevölkerungsstruktur.

Die offiziellen Zahlen des RKI-Impfdashboards für die Gesamt-Impfquote, also ab 5 Jahren:

 

Wenn wir uns diese offiziellen Impfquoten anschauen - andere haben wir ja nicht – dann die „Untererfassung“ berücksichtigen und diejenigen dazu rechnen, die nicht geimpft werden können (Alter, medizinische Indikation) oder müssen (Genesenen-Status), dann gibt es in Hamburg quasi niemanden mehr, der oder die grundimmunisiert (sprich 2x geimpft) werden könnte. Allerdings - das ist vermutlich den wenigsten klar - werden die meisten jetzt "Grundimmunisierten" bis zum Herbst ihren Impfstatus verloren haben.

Aber Hamburg wurde JETZT zum Corona-Hotspot erklärt!

Beschlossen von der rot-grünen Koalition, Abgeordneten der LINKEN und der CDU.

#welcometoabsurdistan

Und auf Bundesebene?

Stand heute (5. April 2022) registrierte das Robert-Koch-Institut (RKI) 130.368 offizielle "COVID-19-Todesfälle".

Wie viele davon wirklich an COVID-19 verstarben und wie viele an einer anderen Erkrankung, aufgrund eines Unfalls oder ermordet und mittels PCR-Test positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurden, ist, wie gesagt, nicht bekannt.

Am 20. März 2020 wurden in Deutschland die ersten beiden COVID-19-Todesfälle registriert, am 2. Januar 2021 waren es 33.960, 26% aller bisherigen offiziellen "COVID-19-Todesfälle".

Am 30. Dezember 2021 waren es 111.602, d.h., 77.642 offizielle "COVID-19-Todesfälle" wurden im Zeitraum zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember 2021 registriert. Das sind 60% aller bisher offiziell registrierten "COVID-19-Todesfälle".

Das wiederum bedeutet:

Mit Start der Impfkampagne stieg die Zahl der offiziell registrierten "COVID-19-Todesfälle" stark an.

Das ist eine rein statistische Beobachtung, die nichts über die Todesursachen aussagt. Die hätten wie bereits angemerkt medizinisch abgeklärt werden müssen - wurden es aber nicht. Wir erinnern uns:  Das Bundesgesundheitsministerium musste bereits im Mai 2021 knapp 2.700 "COVID-19-Todesfälle" bei Geimpften einräumen.

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

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