Prostitution und 2G
Text Juliane Beer Bei Inanspruchnahme sogenannter körpernaher Dienstleistungen, als da z.B. wären Friseur oder Massagestudio, gilt ab sofort, dass man genesen oder gepimpt sein muss. Auch die Prostitution fällt unter diese Regelung. Für zahllose Frauen, die unter falschen Versprechungen von einer geduldeten Schlepperindustrie nach Deutschland (aufgrund der Gesetzgebung auch “Puff von Europa“ genannt) gelockt wurden und hier, ebenfalls geduldet, in völlig rechtsfreiem Raum leben und sich prostituieren müssen, ist es völlig einerlei, ob ihre “Kundschaft“ gegen was auch immer geimpft und von was auch immer genesen ist, oder sich wie auch immer aufführt. Diese Frauen haben zu funktionieren. Mehr nicht. Wenn nun der Berliner Senat vollmundig ankündigt, die Einhaltung der Corona-Regeln strikt überwachen zu lassen, darf man sich fragen, warum bislang weder in Berlin noch sonst wo in Deutschland das Treiben von Menschenhändlern “strikt überwacht“ wurde. Oder wird es längst “strikt über...