Jahrhunderte alte Tradition gerettet: Die Männerquote
Text*: Birgit Gärtner Das Brandenburger Verfassungsgericht stufte das im Juni 2020 vom Landtag erlassene Paritätsgesetz als verfassungsfeindlich ein – und zementiert damit ein männerbündlerisches System Im Juni 2020 erließ der Landtag in Potsdam ein Paritätsgesetz, demzufolge die Parteien bei den Listen zur Landtagswahl künftig abwechselnd Frauen und Männer aufstellen sollten. So sollte die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, deren gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen, ein Stück voran gebracht werden. Kürzlich erklärte das Landesverfassungsgericht dieses als „verfassungsfeindlich“. Ähnlich entschied der Thüringische Verfassungsgerichtshof im Juli 2020 bezüglich eines im Erfurter Landtag erlassenen Paritätsgesetzes. Die Kammern sehen die Organisationsfreiheit durch ein solches Gesetz verletzt. Damit stellen sie politische Systeme – männlich dominierte politische Systeme – über das Recht von Frauen an gesellschaftlicher u...