Von Kinderglück und Menschenhandel

 



Foto: Dr. Sibylla Flügge und Markus Wollina im Bajszel am 1. Juli 2026 

 

Eine Veranstaltung zum Thema Leihmutterschaft, besucht von Juliane Beer

Am 1. Juli hielt die Juristin Dr. Sibylla Flügge in der Neuköllner Kneipe Bajszel, auch als Ort für politische Veranstaltungen bekannt, einen Vortrag zu rechtlichen Aspekten in Bezug auf Leihmutterschaft. Moderiert wurde die Veranstaltung von Markus Wollina von der Partei Die LINKE. Flügge, Verfechterin des Verbots der Leihmutterschaft, ist Professorin im Ruhestand, Fachgebiet Recht der Frau, zudem Mitherausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT.

Was ist Leihmutterschaft?

Bislang von der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen dürfte das Thema Leihmutterschaft im Frühjahr 2026 ein etwas breiteres Publikum gefunden haben. CDU-Bundestagsabgeordneter Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil wurden im April Eltern eines bestellten Kindes. Da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist ließ das Paar das Kind im US-Bundesstaat Idaho austragen. Zwar wurde die Meldung in der Presse mit Begriffen wie “Elternglück“ geframt, dennoch fielen Leserkommentare weitgehend kritisch aus. Ob durch dieses Outing die Haltung der deutschen Bevölkerung zum Thema Leihmutterschaft getestet werden sollte vermag ich nicht zu sagen.

Dennoch ist das Thema kein Publikumsmagnet, so war der oft überfüllte Veranstaltungsraum im Bajszel an diesem Abend nur spärlich besetzt. Verwunderlich ist das nicht. Das Thema Leihmutterschaft findet in der Lebensrealität der allermeisten Menschen nicht statt.

Um Leihmutterschaft handelt es sich, wenn eine Frau ein Kind austrägt, das nicht mit ihr verwandt ist. Die Leihmutter wird künstlich befruchtet und trägt das Kind aus. Nach der Geburt wird das Kind unverzüglich an die sogenannten Bestelleltern übergeben. Die Frau erhält eine Aufwandsentschädigung, dazu weiter unten mehr.

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, weshalb ins Ausland, zumeist in die USA oder in die Ukraine, ausgewichen wird.

1985 wurde eine Britin zur ersten Leihmutter. Sie gründete wenig später die erste Leihmutter- Agentur. Leihmutterschaft fällt in Großbritannien in einen Graubereich. Aus altruistischen Motiven ist sie legal, kommerziell verboten. Bestelleltern dürfen die Leihmutter nicht bezahlen, sondern nur ihre Auslagen wie Schwangerschaftskleidung usw. übernehmen. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass man hier Mittel und Wege findet. Das Risiko für Leihmütter ist in diesem Fall noch höher als in Ländern, wo ein Vertrag und damit zumindest eine gewisse Rechtssicherheit existiert.

Sibylla Flügge berichtete, wie Gerichte z.B. in Kalifornien sich darauf eingestellt hätten, Kinder, die durch eine Leihmutter zur Welt gebracht wurden, zu legalisieren, damit sie mit ihren Bestelleltern in Ländern mit Leihmutterverbot aufwachsen könnten. Gesetze gegen diese Praxis gibt es in Deutschland nicht, wie auch im April im Fall Streeck deutlich wurde.

Zudem ging es im Vortrag um die Entlohnung von Leihmüttern, die als Aufwandsentschädigung ausgewiesen und legalisiert wird. Die Gesamtkosten für ein in Auftrag gegebenes Kind seien zumeist sechsstellig, die “Aufwandsentschädigung“ für die Leihmutter bestenfalls fünfstellig, der Rest bliebe bei der Agentur.

Kinder, die behindert oder in anderer Weise nicht nach den Vorstellungen der Bestelleltern zur Welt kämen, landeten zumeist in staatlicher Obhut. Wie diese in Ländern ohne Sozialsysteme aussieht kann man sich ausmalen.

Flügge argumentierte darüber hinaus, nicht nur seien Kinder keine käuflichen Produkte, sondern sei zudem das Ausbeutungspotential hoch, denn Frauen nähmen in der Regel die Risiken dieser Schwangerschaften nur in Kauf, weil sie sich in finanzieller Notlage befänden. Die Agenturen hingegen würden hohe Gewinne einfahren.

Sibylla Flügges Aufsatz "Leihmutterschaft ist kein Menschenrecht" findet man auch in der feministischen Rechtszeitschrift STREIT. Im Beitrag geht es zudem um die rechtliche Frage der Gleichsetzung von Leihmutterschaft mit reproduktiver Autonomie.

https://www.streit-fem.de/archiv/leihmutterschaft-ist-kein-menschenrecht

Fazit: In Zeiten, da immer mehr Erwerbsarbeit von Künstlicher Intelligenz übernommen wird und Regierungen sich allem Anschein nach überhaupt nicht damit befassen, wie eine Post-Erwerbsgesellschaft zu gestalten sei, stattdessen die Bevölkerung von diesem Unvermögen mit dem Märchen von Vollbeschäftigung abgelenkt und unter Druck gesetzt wird, bleibt zu hoffen, dass Betätigungen, bei denen Frauen nicht mehr nur ihre Arbeitskraft sondern zudem  ihre Körper zu vermieten haben, wie es bei Leihmutterschaft, Prostitution oder Tests experimenteller Präparate der Fall ist, nicht legalisiert werden.

Eine weitere Veranstaltung mit informativen Redebeiträgen zum Thema Leihmutterschaft fand im März 2026 in Berlin statt.




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